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Online-Casinos in Österreich droht Klageflut

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Online-Casinos in Österreich droht Klageflut
« am: 02 September 2020, 10:39:41 »
Zitat
Geschädigte von Online-Casinos oder Online-Poker können ihre Verluste zurückfordern und haben dabei gute Chancen.

Feldkirch (OTS) - Online-Casions schießen derzeit überall aus dem Boden: Alleine die 15 größten Anbieter betreiben weltweit etwa 1.500 Casinos. Selbst im vergleichsweise kleinen, österreichischen Markt steigen die Umsätze stetig an – und damit auch die Verluste österreichischer Spieler. Mittlerweile werden in Österreich täglich etwa 400.000 Euro beim Online-Glücksspiel verspielt, das entspricht fast 150 Mio. Euro jährlich. Erst 2019 verspielte ein Lotto-Gewinner in Österreich fast 1,5 Mio. Euro beim Online-Glücksspiel, nachdem er im Casino Baden längst Hausverbot erhalten hatte – denn beim Online-Glücksspiel gibt es meist keine Begrenzung des Spieleinsatzes und kaum Eintrittsbarrieren.

Die meisten Online-Casinos operieren illegal

Pikant dabei: Die allermeisten Online-Casinos in Österreich operieren illegal. „Selbst die bekannten großen Anbieter arbeiten ohne gültige Konzession. Hintergrund dafür ist das österreichische Glücksspielmonopol. Um Spieler zu schützen, darf in Österreich nämlich nur der Bund Glücksspiele durchführen“, erklärt der vom Prozessfinanzierer EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe beauftragte Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl. Die Folge: In Österreich sind die einzigen Inhaber einer gültigen Glücksspiel-Lizenz die Casinos Austria und ihre Online-Plattform win2day. Ausgenommen vom Glücksspielmonopol sind nur Sportwetten, da diese nicht unter Glücksspiel fallen.

Basis für Schadenersatzforderungen

Geschädigte von Online-Glücksspiel wie Online-Casinos oder Online-Poker können hingegen ihre Verluste zurückfordern und haben dabei gute Chancen. Denn ohne gültige Lizenz sind auch die geschlossenen Verträge zwischen Spielern und Anbietern nicht gültig. Prozessfinanzierer gehen nun verstärkt gegen die Illegalität der Online-Casinos vor, um Geschädigten zu ihrem Geld zu verhelfen. „Unsere Anwälte sind auf Schadenersatzforderungen spezialisiert und erstreiten für Geschädigte vor Gericht seit Jahren erfolgreich Ansprüche von betrügerischen Versicherungs- und Anlageoptionen. Bei Online-Casinos ohne gültige Lizenz ist die rechtliche Lage grundsätzlich klar, jedoch wehren sich die Casinos natürlich erbittert. Mit ausreichend Ressourcen kann der Druck auf die Casinos erhöht und auch lange Verfahren durchgehalten werden, ohne dass Kosten oder ein Risiko für die Geschädigten entstehen“, weiß Vogl um die Vorzüge von Prozessfinanzierern wie der EAS.

Klage ohne Risiko

„Geschädigte von Online-Glücksspiel haben genug von Risiken, deswegen ist die Sammelklage bei der EAS komplett risikofrei. Denn für unsere Kunden entstehen keine Fixkosten“, konkretisiert EAS-Vorstand Manfred Rädler. Nur im Erfolgsfall erhält die EAS für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Erfolgsbeteiligung. „So tragen unsere Kunden absolut kein Risiko und haben gleichzeitig maximale Chancen, dass die von der EAS beauftragten Anwälte Ihnen doch noch zu ihrem verspielten Geld verhelfen“, so Rädler.

Klare Teilnahmebedingungen

Auch rückwirkend können bei der EAS Klagen für Verluste bis 1.1.2000 eingereicht werden. Damit die EAS tätig wird, müssen Geschädigte folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Verluste wurden bei einem Anbieter ohne österreichische Glücksspiel-Lizenz (trifft auf alle Online-Casinos bis auf win2day zu) erlitten
- Der Nettoverlust (gesamte Verlustsumme unter Einberechnung aller Verluste und Gewinne) beträgt mindestens 3.000 Euro bei einem Anbieter
- Die Verluste wurden bei Online-Glücksspiel (beinhaltet auch Online-Poker, aber keine Sportwetten) erlitten

Erfüllen Geschädigte diese Voraussetzungen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme bei der EAS. Um jeden Fall eingehend zu prüfen, veranschlagt die EAS eine geringe Bearbeitungsgebühr von 90 Euro.

Quelle: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200901_OTS0073/online-casinos-in-oesterreich-droht-klageflut

Wenn das nur auch so in Deutschland wäre... die können 10 Jahre zurück!
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Kläger2019

Re: Online-Casinos in Österreich droht Klageflut
« Antwort #1 am: 02 September 2020, 15:22:01 »
"Ausgenommen vom Glücksspielmonopol sind nur Sportwetten, da diese nicht unter Glücksspiel fallen."


Ich weiß ja nicht wie der Glücksspielstaatsvertrag in Österreich aussieht, aber Sportwetten sind in der Bundesrepublik Deutschland ebenso Glücksspiele. Verstehe nicht, wieso besonders viele Anwaltskanzleien in Ihren Webseiten dies ausnehmen, beispielsweise die CLLB-Anwaltskanzlei.

Zitat aus dem Glücksspielstaatsvertrag § 3 Abs. 1:

"Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt  wird  und  die  Entscheidung  über  den  Gewinn  ganz  oder  überwiegend  vom  Zufall  abhängt.  Die  Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele."

Bei Sportwetten wird auf ein zukünftges Ereignis gewettet. Auch der Favorit von mir aus, der mit großer Wahrscheinlichkeit, dass Spiel gewinnen wird, kann ja immer Laufe des Spieles beispielsweise eine rote Karte kassieren und dann in Unterzahl spielen, worauf sich dann die Wahrscheinlichkeiten für den Sieg verändern. Das kann ja keiner wissen und ist somit vom Zufall abhängig. Und Zufallsereignisse vom Glück abhängig.

Weiterhin haben die Online-Sportwetten-Anbieter, meintwegen mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, garkeine behördliche Konzession/Erlaubnis, Online-Sportwetten zu veranstalten.

Der BGH hat ja auch am 03.06.2020 seine Leitsatzentscheidung vom 27.02.2020 veröffentlicht. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ja klargestellt, dass der Straftatbestand des § 284 StGB erfüllt ist, wenn ein Glücksspielanbieter das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob materiellrechtlich das Glücksspiel genehmigungsfähig wäre. So einer der Leitsätze.

Allein maßgeblich ist das Vorhandensein einer behördlichen Erlaubnis, da § 284 Abs. 1 StGB verwaltungsakzessorisch ausgestaltet ist. Das bedeutet, dass alleine der Verwaltungsakt (= behördliche Erlaubnis) entscheidend ist und nicht das materielle Verwaltungsrecht. Mit anderen Worten ist eine Strafbarkeit dann nicht gegeben, wenn eine rein formal wirksame Erlaubnis erteilt wurde. Wenn formal keine Erlaubnis vorhanden ist, ist der Straftatbestand des § 284 StGB erfüllt.
Bezogen auf das Onlineglücksspiel bedeutet dies, dass alle im Internet veranstalteten Sportwetten ohne formal erteilte Erlaubnis/Konzession einer deutschen Behörde den Straftatbestand des § 284 StGB erfüllen. Dabei ist nach der BGH-Rechtsprechung irrelevant, ob eine solche beantragt wurde oder gar erteilt werden müsste, da sonst Sinn und Zweck des Erlaubnisvorbehalts leerlaufen würden.

Da Onlinecasinos nicht mal erlaubnisfähig sind - also absolut verboten sind - ist der Straftatbestand gemäß § 284 StGB ohnehin erfüllt, wenn Onlinecasinospiele in Deutschland angeboten und veranstaltet werden.

Über die grundsätzliche Legalität von Sportwetten hatte das Bundesverwaltungsgericht mit einem deutlichen „NEIN“ entschieden.

„Leitsatz:
Ein Anspruch auf Erteilung einer konzessionsunabhängigen Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten lässt sich weder dem Glücksspielstaatsvertrag noch dem Unionsrecht entnehmen.“ (BVerwG, Beschluss vom 07.11.2018 – 8 B 29.18)"


Daher verstehe ich jedwede Aussagen in diesem Zusammenhang nicht, dass Online-Sportwetten eine Ausnahme bilden und somit nicht zurückforderbar seien. Es wurde ja schwarz auf weiß entschieden und belegt, dass Sportwetten a), Glücksspiele sind und b), Anbieter von diesen Online-Sportwetten-Anbieter, keine behördliche Lizenz haben. (Meinetwegen außer SH).

Alles andere, ist für mich nicht nachvollziehbar und entzieht sich meinem Verständnis der Rechtssprechung.
« Letzte Änderung: 02 September 2020, 15:39:13 von Kläger2019 »

Re: Online-Casinos in Österreich droht Klageflut
« Antwort #2 am: 02 September 2020, 16:57:48 »
Zieh nach Österreich und dann kannst dich schlau machen^^

Hier geht es eben um Österreich und um ehrlich zu sein habe ich dazu auch keinen Durchblick wie man das dort geregelt hat. Muss ich auch nicht, wohne ja in Deutschland.
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Kläger2019

Re: Online-Casinos in Österreich droht Klageflut
« Antwort #3 am: 02 September 2020, 17:22:51 »
Zieh nach Österreich und dann kannst dich schlau machen^^

Irgendwann mal vllt :D

Re: Online-Casinos in Österreich droht Klageflut
« Antwort #4 am: 02 September 2020, 17:44:24 »
Das einzige was ich weiß, ist, dass es in Österreich einfacher geht als hier - wir haben hier in Deutschland so ein Durcheinander. Da sind uns die Österreicher mehr als nur weit voraus:

win2day - einziges OC mit Lizenz in Österreich - alles andere ist rigoros  illegal und verboten.
10 Jahre rückwirkend

Und die Gerichte ziehen das Verbot knallhart in ganz Österreich durch - bisher hat noch niemand in Österreich eine Klage gegen die OC oder Zahlungsdienstleister verloren (soweit ich mich erinnern kann; hab zumindest noch nie davon gelesen!)

Wäre es hier auch nur so einfach...   wobei ich die Schweiz noch besser finde - da wird alles was keine Lizenz hat mit einer IP-Sperre gebannt. Find ich super! Dann wären wir alle nicht in der Lage in der wir uns nun befinden!
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Kläger2019

Re: Online-Casinos in Österreich droht Klageflut
« Antwort #5 am: 02 September 2020, 20:37:25 »
Das einzige was ich weiß, ist, dass es in Österreich einfacher geht als hier - wir haben hier in Deutschland so ein Durcheinander. Da sind uns die Österreicher mehr als nur weit voraus:

win2day - einziges OC mit Lizenz in Österreich - alles andere ist rigoros  illegal und verboten.
10 Jahre rückwirkend

Und die Gerichte ziehen das Verbot knallhart in ganz Österreich durch - bisher hat noch niemand in Österreich eine Klage gegen die OC oder Zahlungsdienstleister verloren (soweit ich mich erinnern kann; hab zumindest noch nie davon gelesen!)

Wäre es hier auch nur so einfach...   wobei ich die Schweiz noch besser finde - da wird alles was keine Lizenz hat mit einer IP-Sperre gebannt. Find ich super! Dann wären wir alle nicht in der Lage in der wir uns nun befinden!

Da könnte sich mal die Bundesrepublik eine Scheibe von abschneiden. Wobei die Schweiz ein Sonderfall ist, weil sie kein EU Mitglied ist und nicht unter EU Recht fällt wie die anderen Nationen. Von daher kann die Schweiz ausländische Anbieter mit Auflagen für den Schweizer Markt belegen.
« Letzte Änderung: 02 September 2020, 20:39:07 von Kläger2019 »

Re: Online-Casinos in Österreich droht Klageflut
« Antwort #6 am: 03 September 2020, 04:09:20 »
Das einzige was ich weiß, ist, dass es in Österreich einfacher geht als hier - wir haben hier in Deutschland so ein Durcheinander. Da sind uns die Österreicher mehr als nur weit voraus:

win2day - einziges OC mit Lizenz in Österreich - alles andere ist rigoros  illegal und verboten.
10 Jahre rückwirkend

Und die Gerichte ziehen das Verbot knallhart in ganz Österreich durch - bisher hat noch niemand in Österreich eine Klage gegen die OC oder Zahlungsdienstleister verloren (soweit ich mich erinnern kann; hab zumindest noch nie davon gelesen!)

Wäre es hier auch nur so einfach...   wobei ich die Schweiz noch besser finde - da wird alles was keine Lizenz hat mit einer IP-Sperre gebannt. Find ich super! Dann wären wir alle nicht in der Lage in der wir uns nun befinden!

Da könnte sich mal die Bundesrepublik eine Scheibe von abschneiden. Wobei die Schweiz ein Sonderfall ist, weil sie kein EU Mitglied ist und nicht unter EU Recht fällt wie die anderen Nationen. Von daher kann die Schweiz ausländische Anbieter mit Auflagen für den Schweizer Markt belegen.

Von welchen "Auflagen" sprichst du? Und in welchem Vertrag sind die von dir genannten "Auflagen" verankert worden?

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Kläger2019

Re: Online-Casinos in Österreich droht Klageflut
« Antwort #7 am: 03 September 2020, 07:54:23 »
Ich spreche von Auflagen, wie hohe Abgaben, strengere gesetzliche Rahmenbedingungen, um dadurch keine Möglichkeit zu haben, konkurrenzfähige Angebote auf den Markt zu bringen. Weiterhin eine internationale Norm für Informationssicherheit sowie Netzsperren als Auflagen.

In welchem Vertrag diese Auflagen „verankert“ sein sollen, entzieht sich meiner Kenntnis.

« Letzte Änderung: 03 September 2020, 08:06:23 von Kläger2019 »

 

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