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Außergerichtliche Einigung mit Anwalt

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Offline Alex86

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Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #30 am: 31 Juli 2020, 12:16:38 »
es gibt keine Garantie für einen Vergleich. Du musst den Anwalt zahlen und du musst das Gericht bezahlen wenn du Klage einreichst. Vorher wirst du kein Vergleichsangebot in der Regel von einem OC bekommen

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Offline Alex86

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Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #31 am: 22 September 2020, 16:12:41 »
bei mir hat der Anwalt vom OC die Frist einfach verstreichen lassen. Werde jetzt Rücksprache mit meinem Anwalt halten und Klage einreichen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht wo der deutsche Anwalt vom OC die gesetzte Frist missachtet?

Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #32 am: 22 September 2020, 16:40:51 »
Auch bei mir werden Fristen rigoros ignoriert - egal ob vom OC oder dem RA!
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Offline Olli

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Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #33 am: 22 September 2020, 16:46:35 »
Keine Antwort ist auch ne Antwort!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Bastian0307

Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #34 am: 22 September 2020, 16:54:52 »
Schon interessant, wenn man dann auch noch die Versäumnisurteile vom letzten mal mit berücksichtigt ist denen das wohl echt Schnurz und vor allem egal was die Rechtslage hier sagt.

Würd mich interessieren was nach einer Klage raus kommt. Ich hab das Gefühl das die trotz Urteil nix bezahlen werden, find ich schon heftig.

Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #35 am: 22 September 2020, 17:07:02 »
Tja, die haben die Kohle und machen es uns allen so schwer wie nur irgendwie möglich damit die kein Geld rausrücken müssen.

Wenn ich mir mal überlege, das man ein solches Verhalten von den OC, jetzt auch noch dulden will, und dann alle die sich so verhalten auch noch eine Lizenz erteilt, stellen sich mir die Nackenhaare hoch und ich Frage mich was die Bundesländer geraucht haben um auch nur das Wort "DULDUNG" in den Mund zu nehmen.

Habe nicht nur den Eindruck, dass man hier nichts prüft sondern nur den Kopf aus der Schlinge ziehen will für das landesweite Versagen seit 2012!

Das wäre ja wie wenn man einem Pädophilen , die Erlaubnis erteilt, in einem Kinderhort zu arbeiten!  :-X
« Letzte Änderung: 22 September 2020, 17:10:50 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #36 am: 22 September 2020, 17:19:38 »
Ja, soweit ich das verstanden habe kannst du selbst wenn du ein rechtskräftiges Urteil hast die Kohle nur mit einem EU Vollstreckungstitel eintreiben ohne das dir jemand in die Quere kommen könnte.

Aber selbst das zweifle ich im Moment echt stark an. Tendenziell müsste man klagen, und bei Urteil entsprechend eintreiben falls das OC nicht bezahlt. Falls es durch die Vollstreckung auch nicht funktioniert sollte man alle Personen im Bundestag anschreiben die für die Duldungsaussage verantwortlich sind mit dem Urteil und der Situation...

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Offline Alex86

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Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #37 am: 22 September 2020, 18:32:02 »
in der Regel haben die OC’s ja deutsche Bankkonten dann kann man schon was machen sollte mal vor Gericht gewinnen.

Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #38 am: 26 September 2020, 12:17:28 »
Klar bin ich mir sicher das die Fristen ignoriert werden - erlebe es ja gerade seit Mai selbst. Hinhaltetaktik!
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Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #39 am: 17 Oktober 2020, 08:42:25 »
Hab das alles immer selber gemacht nur hat das keinen Sinn - das OC ignoriert alles
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Bastian0307

Re: Außergerichtliche Einigung mit Anwalt
« Antwort #40 am: 17 Oktober 2020, 11:43:33 »
Laut Prozessordnung hat der Beklagte (wenns um eine im EU Ausland Sache geht) eine 30 tägige Frist auf ein Schreiben vom Gericht zu antworten. Macht er dies nicht kann der Kläger Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen. Danach liegts am Gericht, ich denke so sind die beiden Urteile die ich bereits erwähnte enstanden.

Aber 30 Tage sind da anscheinend Regulär, keine 14 Tage. Der Staat hat mit so einer langen Frist schon mit einberechnet das es länger dauern kann wenn das ganze auf dem Postwege statfindet.

 

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