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Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel

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Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« am: 24 Februar 2020, 10:05:02 »
Hallo zusammen,

da ich kürzlich gebeten worden bin, meine schon einmal erstellte Übersicht zu aktualisieren, habe ich diesen neuen Thread mit einer Übersicht zur bisherigen bekanntgewordenen Rechtsprechung zu Chargeback bei Online-Glücksspiel erstellt:

Für Spieler und gegen Zahlungsdienstleister:
1) Amtsgericht München (Urteil vom 21.02.2018 – Az. 158 C 19101/17)
2) Amtsgericht Leverkusen (Urteil vom 19.02.2019 – Az. 26 C 346/18 )
3) Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 16.06.2017 – Az. 92 C 4323/16)
4) Landgericht Ulm (Urteil vom 16.12.2019 – Az. 4 O 202/18) (PayPal)
5) Amtsgericht Neuss (Urteil vom 30.11.2020 – Az. 86 C 155/20) (Neteller)

Gegen Spieler und für Zahlungsdienstleister:
1) Landgericht München (Urteil vom 28.02.2018 – Az. 27 O 11716/17; Urteil vom 22.08.2019 – Az. 10 O 2339/18)
2) Oberlandesgericht München (Hinweisbeschluss vom 06.02.2019 – Az. 19 U 793/18)
3) Landgericht Berlin (Urteil vom 16.04.2019 – Az. 37 O 367/18; Hinweisbeschluss vom 19.06.2017 – Az. 4 S 1/17)
4) Amtsgericht Berlin-Mitte (Urteil vom 29.03.2019 – Az. 124 C 160/18; Urteil vom 07.12.2016 – Az. 17 C 203/16)
5) Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 10.10.2019 – Az. 8 O 398/18)
6) Landgericht Wuppertal (Urteil vom 30.10.2019 – Az. 3 O 384/18) (PayPal)
7) Landgericht Hamburg (Urteil vom 03.01.2020 – Az. 330 O 111/19; Urteil vom 03.01.2020 – Az. 330 O 385/19)
8)Landgericht München (Urteil vom 22.08.2019 – Az. 10 O 2339/18) (Sofortüberweisung)
9) Oberlandesgericht München (Hinweisbeschluss vom 28.02.2020 - Az. 8 U 5467/19) (Sofortüberweisung)
10) Landgericht Duisburg (Urteil vom 18.12.2018 – Az. 2 O 31/15) (Skrill)
11) Oberlandesgericht Düsseldorf (Hinweisbeschluss vom 03.01.2020 – Az. I-16 U 88/19) (Skrill)
12) Amtsgericht München (Urteil vom 04.11.2019 – Az. 174 O 13809/19) (Neteller)
13) Amtsgericht Essen (Urteil vom 20.12.2019 – Az. 130 C 304/19) (Neteller)
14) Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 22.10.2020 – Az. 10 0 8632/19) (PayPal)
15) Landgericht Wuppertal (Urteil vom 29.07.2020 – Az. 3 O 195/19) (PayPal)
16) Amsgericht Berlin-Charlottenburg (Urteil vom 26.11.2020 – Az. 226 C 111/20) (Skrill)
17) Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 30.11.2020 – Az. 13 U 20/20) (Kreditkarte)
18) Landgericht Köln (Urteil vom 17.12.2020 – Az. 22 O 482/19) (PayPal)
19) Landgericht Bonn (Urteil vom 14.02.2020 – Az. 2 O 144/19) (Kreditkarte)

Im Ergebnis steht es also im Spiel Zahlungsdienstleister gegen Spieler

23:5 (wenn man die Gerichtsentscheidungen betrachtet)

oder

16:5 (wenn man die Auffassungen der Gerichte betrachtet),

wobei der Meinung eines Landgerichts oder Oberlandesgerichts mehr Gewicht zukommt als der eines Amtsgerichts.
Deshalb muss man bei der letzten Betrachtung berücksichtigen, dass bisher vier Amtsgerichte und ein Landgericht für Spieler entschieden und drei Oberlandesgerichte, neun Landgerichte und vier Amtsgerichte gegen Spieler entschieden haben.

Wer mehr über einzelne Urteile erfahren will, der kann einfach das Aktenzeichen googeln. Anhand den letzten beiden Ziffern beim Aktenzeichen kann man erkennen, wann die Klage erhoben wurde.

Jeder sollte sich bewusst sein, dass wie immer in solchen Fällen die jeweiligen Parteien nur ihre eigenen Interessen verfolgen, also beispielsweise Anwälte für Spieler auf ihren Internetseiten und in Artikeln nur über die Gerichtsentscheidungen berichten, die positiv für Spieler ausgegangen sind und alle anderen (bewusst) nicht nennen obwohl sie das eigentlich aus Fairnessgründen müssten, und umgekehrt Zahlungsdienstleister usw. das natürlich auch so handhaben.
Deswegen soll diese Übersicht einen neutralen Überblick zur Faktenlage liefern.


Wer noch tiefer einsteigen möchte, kann ansonsten auch diesen recht aktuellen wissenschaftlichen Artikel zu der Thematik lesen, der schon bis auf das Landgericht Hamburg alle oben genannten Urteile berücksichtigt:
https://glueg.org/blog/392-wirholendeingeldzur%C3%BCck2

Ich werde versuchen, den Thread regelmäßig zu aktualisieren, wenn neue Gerichtsentscheidungen hinzukommen.
Neue Gerichtsentscheidungen, die hier noch nicht enthalten sind, könnt ihr mir gerne jederzeit per PN mitteilen.
« Letzte Änderung: 30 April 2021, 08:35:24 von ekip61 »

*

Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #1 am: 24 Februar 2020, 17:02:36 »
Danke für die Zusammenstellung! Eine kleine Ergänzung zu GLÜG: "Gefördert wird das Institut für die Dauer von zunächst fünf Jahren vom Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI) sowie der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG."

Es gibt auch noch den Artikel von Prof. Dr. Jan-Philipp Rock*, der in der Zeitschrift für Wett und Glücksspielrecht eine Anmerkung zum Urteil des LG Berlin gemacht hat. Außerdem habe ich gehört, dass das Urteil des LG Hamburg in weiten Teilen eine Kopie des Urteils des LG Düsseldorf ist.

LG Ilona

*Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 16.04.2019, 37 O 367/18

RiLG Prof. Dr. Jan-Philipp Rock
Rock, ZfWG 2019, 412-415

..........................................................
Anmerkung
Kein Rechtsschutz für illegales Glücksspiel: Zur Rückforderung rechtsmissbräuchlich abgewickelter Kreditkartenzahlungen

RiLG Prof. Dr. Jan-Philipp Rock*
I. Einordnung der Entscheidung

Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 16.4.2019 unter ....
« Letzte Änderung: 25 Februar 2020, 15:07:41 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #2 am: 25 Februar 2020, 14:33:22 »
da muss ich Ilona recht geben. einerseits ist dieser verband nicht neutral und anderseits handelt es sich beiden verfasser um zwei wissenschaftliche Mitarbeiter eines nicht neutralen Institut. Wie sehr man diese Personen Ernst nehmen kann ist sehr fraglich

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #3 am: 25 Februar 2020, 17:31:22 »
Vielen Dank für die Übersicht ekip61!

Du hast ja Spieler gegen Zahlungsdienstleister aufgelistet... gibt es denn auch folgende Listen:
2. Spieler gegen Banken
3. Spieler gegen Online Casinos

Würde mich freuen wenn ekip61 oder wer anders dazu Informationen hätte:)

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #4 am: 27 Februar 2020, 22:26:54 »
In der von Born bereitgestellten Berufungsbegründung habe ich noch ein neues Urteil vom Landgericht München gefunden und in meine Übersicht oben eingefügt: Urteil vom 22.08.2019 - Az. 10 O 2339/18.

@hinterda:
Mit Zahlungsdienstleistern sind auch Banken gemeint.

Klagen gegen Online-Casinos gibt es soweit ich es weiß keine weil diese wohl von vorneherein nicht erfolgreich wären da selbst wenn man gewinnen sollte die Klage wegen des Sitzes im Ausland nicht vollstreckt werden kann.

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #5 am: 07 Mai 2020, 12:21:44 »
Da ich mich beruflich für die Hintergründe interessiere und bisher heimlich mitlas, dachte ich,  ich geb mal etwas zurück und liefere eine volle Aufstellung aller rechtsprechung und ausstehender Verfahren,  die ich mir erlaube von Maier VuR 2020, 16 zu zitieren (Stand Anfang 20, daher noch ohne den neuen olg München Beschluss). Die Kürzel sind jeweils juristische Fachzeitschriften, in denen ein Urteil / Aufsatz zu finden ist.

Für eine Prüfungspflicht des Zahlungsdienstleisters, ob an einem Glücksspiel mitgewirkt wird und bei Unterlassen einer Rückzahlungspflicht:
LG Ulm v. 16.12.2019, Az. 4 O 202/18 (nicht rechtskräftig, Az. beim OLG Stuttgart: 5 U 11/20), VuR 2020, 197 (Ls., in diesem Heft), zustimmend Reeckmann, ZfWG 2020, 171; AG Leverkusen v. 19.02.2019, Az. 26 C 346/18 (rechtskräftig), WM 2019, 1304 = ZfWG 2019, 323 = EWiR 2019, 451 (Maier); AG München v. 21.02.2018, Az. 158 C 19107/17, ZfWG 2018, 585. So auch Rock, ZfWG 2018, 20, vgl. auch Innenministerium Niedersachsen, Mitteilung von 31.01.2020 mit Schreiben an die Branchenverbände der deutschen Kreditwirtschaft.

 
Gegen die Annahme einer Prüfpflicht
LG München I v. 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, WM 2019, 1302 (dort schwer auffindbar) = ZfWG 2019, 318, bestätigt durch OLG München v. 06.02.2019, Az. 19 U 793/18, WM 2019, 1301 = ZfWG 2019, 321 (auf den Hinweis des OLG München hat der beklagte Zahlungsdienstnutzer seine Berufung gegen das Urt. des LG München I zurückgenommen); LG Berlin v. 16.04.2019, Az. 37 O 367/18 (rechtskräftig, nachdem der Kläger seine Berufung beim KG Berlin, Az. 24 U 58/19, zurückgenommen hat), ZfWG 2019, 409 m. Anm. Rock; LG Düsseldorf v. 10.10.2019, Az. 8 O 398/19 (nicht rechtskräftig, Az. beim OLG Düsseldorf: 9 U 193/19), ZfWG 2020, 68; LG Wuppertal v. 30.10.2019, Az. 3 O 384/18 (nicht rechtskräftig, Az. beim OLG Düsseldorf: 10 U 12/20), ZfWG 2020, 70 m. Anm. Hambach/Kienzerle; LG Hamburg v. 03.01.2020, Az. 330 O 111/19 (nicht rechtskräftig, Az. beim OLG Hamburg: 13 U 20/20), BeckRS 2020, 1847; AG Berlin-Mitte v. 29.03.2019, Az. 124 C 160/18, BeckRS 2019, 12146. So auch Hambach/Fuchs/Berberich, ZfWG 2018, 532; Bayer, ZfWG 2019, 235.

 
Ich erlaube mir noch 3 Anmerkungen:
Die Meinung eines Landgerichts ist nicht mehr wert als die Meinung eines Amtsgerichts. Die Richterstelle ist gleichwertig. Der "bessere" Richter ist daher nicht zwangsläufig am Landgericht zu finden. Ein landgerichtliches Urteil erster Instanz hat nur dann mehr "Wirkung", wenn es in Kammerbesetzung, also von 3 Richtern gesprochen wird,  was am Amtsgericht nicht möglich ist.

Das Urteil des Landgerichts Ulm befasst sich zu 50 % mit der Frage,  ob deutsche Gerichte überhaupt zuständig sind,  da der Kläger ein gewerbliches PayPal Konto hatte.  Wer also alle Hoffnungen auf das olg Stuttgart legt,  muss sich bewusst sein,  dass zu 50 % schon diese Frage alles zunichte machen kann,  oder eine Vorlage an den EuGh fordert,  der dann aber ausschließlich zur Zuständigkeit Stellung nimmt. Zudem bestehen noch andere Verfahrensfragen zur Beweisaufnahme. Es ist daher völlig offen,  ob und wann das olg was zum Glücksspiel sagt. Insbesondere ist das für eine spezialisierte anwaltskanzlei schwierig,  die sich mit schwierigen Rechtsfragen aus einem unbekannten Gebiet befassen muss.  Hier muss man als Mandant auf gute Arbeit des Anwalts bestehen.

Man kann zudem bei sehr viel anderer Auffassung sein.
Wer selber klagen will,  muss sich klar sein,  dass ein Ergebnisstand, so viel Gerichte dafür - so viel dagegen, überhaupt keine Aussagekraft hat. 
Zudem müssen alle Beweise wann, was, wo gespielt und eingezahlt wurde,  vorliegen. Schon wenn nicht ausgeschlossen werden kann,  dass eine kreditkartennummer vom Ausland aus beim OC in das zugehörige Feld eingetragen wurde,  hat man weniger Chancen.

Vom Olg München ist es zudem nicht in Ordnung,  sondern frech,  eine offensichtlich diskutable Frage einfach per Beschluss zu entscheiden,  was nur in offensichtlichen Fällen laut Gesetz erlaubt ist. Ihre Ansicht ist sicher im Ergebnis vertretbar,  die Vorgehensweise aber nicht.

Ich bin jedoch kein Anwalt und kann hier niemanden beraten oder gute Tipps geben,  sondern wollte mich für die interessante Diskussion, die ich verfolge,  hiermit etwas bedanken.

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #6 am: 12 Mai 2020, 08:57:09 »
Ich habe die gestern hier bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen zu Skrill aus NRW in der Übersicht oben ergänzt.

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #7 am: 05 Juli 2020, 15:30:40 »
Ich habe soeben zwei Urteile der Amtsgerichte München und Essen zu Neteller in der Übersicht oben ergänzt.

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #8 am: 18 Juli 2020, 12:15:35 »
Hallo EKIP61,
Sind dir außergerichtliche Einigungen bekannt von irgendwem?
Kann man auf außergerichtliche Einigungen legal Einblick bekommen?
Also wird das wo archiviert wo man drauf zugreifen kann?

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #9 am: 18 Juli 2020, 13:25:54 »
@Hinterda, ich weiß es nicht sicher, aber würde annehmen, dass man nicht drauf zugreifen kann, da es wahrscheinlich meist einen Verschwiegenheitsvertrag gibt.

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #10 am: 18 Juli 2020, 15:59:44 »
sowas wird immer mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung geschlossen daher kann man auch nirgends davon Kenntnis bekommen^^
« Letzte Änderung: 18 Juli 2020, 16:13:26 von Born4Nothing »
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Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #11 am: 30 Juli 2020, 13:30:01 »
@Born4Nothinng

Deshalb erfährt man keine Resultate über außergerichtliche Vorgänge gegen Zahlungsdienstleister wie Klarna oder Bank?

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #12 am: 15 August 2020, 04:09:04 »
@Born4Nothinng

Deshalb erfährt man keine Resultate über außergerichtliche Vorgänge gegen Zahlungsdienstleister wie Klarna oder Bank?

Du verstehst glaube ich nicht so ganz, was außergerichtliche Vorgänge/Einigungen formal sind.

Urteile von verschiedenen Gerichten werden deswegen bekannt, weil in aller Regel Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich sind (Ausnahme sind meistens Familienverfahren)

Ein "Vergleich" ist formal ein Vertrag, der zwischen 2 Parteien geschlossen wird (Meistens aus Ungewissheit über die eigene  Rechtssicherheit, um vor allem das Risiko von langwierige kostspielige Verfahren durch sogenanntes "gegenseitiges Nachgeben"  vorzeitig zu beenden.)
Das Ganze beendet das streitige Verfahren endgültig, ohne das eine Partei damit Übrigens nur ansatzweise irgendein Hauch der Schuldanerkenntnis damit ausdrückt.
Prinzipiell macht es also in den aller Meisten Fällen nicht mal Sinn solche privaten Verträge öffentlich zu machen, weil es belanglos für andere mit ähnlichen Forderungen ist sich darauf zu stützen- bzw um Klagen / Forderungen substantiv zu begründen.

Anders sieht es aus wenn es massenweise von diesen Verträgen gibt, die sich von den Vorwürfen her ähneln / identisch sind. Sowas kann ein Domino Effekt auslösen und unkalkulierbare Klagewellen für den Beklagten hervorrufen. Hier verbindet man logischer Weise solche Verträge auch mit den sogenannten Verschwiegenheitsklauseln. Ein großer Automobilhersteller hat das zum Beispiel im Großen Stil so gehandhabt  ;)

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #13 am: 03 Oktober 2020, 20:42:10 »
*Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 16.04.2019, 37 O 367/18

RiLG Prof. Dr. Jan-Philipp Rock
Rock, ZfWG 2019, 412-415

Hallo Ilona,

kann man diesen Text irgendwo nachlesen? Die genannte Zeitschrift ist leider online nur mit (kostenpflichtigem) Abo verfügbar.

Vielen Dank!

Re: Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
« Antwort #14 am: 16 Dezember 2020, 14:48:53 »
Hallo zusammen,

ich habe die Auflistung um einige neu bekanntgewordene Urteile soeben ergänzt.

 

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