Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 866 Antworten
  • 37075 Aufrufe
*

Offline Zocker

  • ****
  • 139
Re: BGH Urteil
« Antwort #855 am: Gestern um 17:01:26 »
Deshalb können die auch nicht alles aufeinmal zahlen! Die Kosten nehmen die halt in Kauf und zahlen lieber für ein Verfahren mehr und verhindern dadurch andere neue Klagen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #856 am: Gestern um 23:39:33 »
Deshalb können die auch nicht alles aufeinmal zahlen! Die Kosten nehmen die halt in Kauf und zahlen lieber für ein Verfahren mehr und verhindern dadurch andere neue Klagen.

Ich bekomm die Krise wenn ich sowas lese. Hast du auch nur ansatzweise Kenntnisse über die wirtschaftliche Lage von (egal welchem) Online Casino?

Ebenso die Thematik mit "Bill 55"... als wenn das jetzt so ausschlaggebend wäre um Vollstreckungen erfolgreich durchzusetzen. Das ist eine nationale Sandkasten Idee, um die zuvor ohnehin bestehenden EU-Rechtlichen Bestimmungen zu manifestieren.

Re: BGH Urteil
« Antwort #857 am: Heute um 00:47:08 »
Da stimme ich Dennis47 zu.
Nicht können und nicht wollen ist ein Unterschied. Natürlich versuchen die bis zu einer klaren Rechtsprechung alles um es zu verzögern. Jeder Tag den Leute nicht klagen ist bzgl Verjährungsfrist gewonnenes Geld. Jeder Vergleich ebenfalls.
Nehmen wir mal die En..in Gruppe als Beispiel die ja mit den Behörden bzgl Bestechung Ärger hatte. Die zahlen mal eben aus Rücklagen knapp 700 Millionen Euro um den Prozess abzuschließen. Das zum Thema nicht können.
Bill55 ist ebenfalls nur eine Verzögerungstaktik.
Und wenn man nach Gibraltar sieht die gerne Malta als Vorwand heranziehen....
Ich sehe hier das größte Problem darin, dass das Thema Glückspiel keine hohe Gewichtung in Regierungen und Europa hat. Würde hier mehr Druck gemacht werden um schnell solche dubiosen Taktiken auszuräumen oder eben denen recht zu geben wäre schnell Ende im Gelände. Dann würden das Schnellprozesse bei den unteren Gerichten werden.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

*

Offline Zocker

  • ****
  • 139
Re: BGH Urteil
« Antwort #858 am: Heute um 01:21:33 »
Es ist echt sinnlos, indirekt gibt ihr mir Recht aber diskutiert weiter! Bill55 ist doch klar und eindeutig. Ihr sagt selber dadurch verzögern die es nur! 700 Millionen zahlen die natürlich sofort, weil es dann auch um die Lizenz ginge.

Jetzt frage ich euch alle warum es Klarna gibt? Wenn ich „heute“ was bestelle und in 2 Monate z.B. Weihnachtsgeld oder Inflationsprämie bekomme dann nehme ich die 10€ Zinsen in Kauf! Ist doch genau das selbe. Wenn wir bei den Anbietern arbeiten würden hätten wir es genau so gemacht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #859 am: Heute um 13:45:01 »
Die Anbieter könnten die Klagen aus der Portokasse bezahlen, wenn man sich mal den Gewinne der einzelnen Casinos anschaut.

Es wird versucht das Ganze für PKF nicht mehr so lukrativ zu machen,

Außerdem können die sich aktuell noch auf bill 55 berufen, solange es das Gesetz noch gibt.

Natürlich könnte auch die GGL was tun, allerdings befindet sich diese Abteilung weiterhin im Tiefschlaf.

Ich habe allerdings gehört, dass es ein paar Tage nach EM Start eine Kampagne einer großen Tageszeitung geben wird, welche sich mit urteilen beschäftigt wo Anbieter nicht bezahlen.

Wir warten weiterhin ab.
Ein Verfahren in NRW vor einem LG soll ebenfalls durch die Presse begleitet werden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #860 am: Heute um 16:10:42 »
Die pkf sind meines Erachtens mit ihren teilweisen unverschämten Forderungen fast genauso verachtenswert wie die Casinos selbst. Was man da alles findet.
Ein RA Dr R.. ähm Ratlos.aus NRW ist ein Familienmitglied von einem Geschäftsführer eines pkf. Der PKF nimmt seinen üblichen Satz und gibt die Fälle seinen RA Dr Familienmitglied der wiederum nach Textbaustein Klage seine Kostennote an den pkf schreibt, die sofort beglichen wird.
Ich habe dann in Verträgen gelesen, dass von den mitunter 50% auch die Zinsen komplett an den pkf gehen.
Pkf hat seine 50% plus Zinsen, der zur pkf Familie zugehöriger hat für 95%Textbaustein seine Anwaltskosten.

Der Verbraucher denkt, er hat einen glorreichen Sieg gegen ein Milliardenunternehmen gewonnen, was so super schwer ist für den pkf und den Anwalt.

Ich würde mich nicht wundern, wenn demnächst pkf verklagt werden, insbesondere die, die dir 5% sofort Erstattung angeboten haben.

Von daher sollte mE der pkf wahnsinnig gut verglichen werden, am besten überhaupt nicht beauftragt werden bei den Sätzen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #861 am: Heute um 16:21:18 »
Da gilt doch wie überall vergleichen lohnt sich und sicherlich gibt es da auch schwarze Schafe. Der Abkauf ist natürlich mit den meistens 5-10 Prozent ein Witz aber auch der ist ja freiwillig für ungeduldige oder welche die damit abschließen wollen. Ich finde es ne gute Geschichte grundsätzlich wenn man überlegt das man ja bei sechsstelligen Beträgen gleich nochmal fünfstellig zahlt und wenn nichts gezahlt wird wie aktuell meistens dann das Geld auch  noch weg wäre

Zusätzlich sehe ich den Vorteil das die PKF alles versuchen  das Geld zu bekommen sonst haben sie ja nichts von …

Re: BGH Urteil
« Antwort #862 am: Heute um 16:56:31 »
Das einzige , tatsächliche Kostenrisiko in so einer Konstellation besteht in den Gerichtskosten.
Selbst bei einer Million Streitwert,sind das im Vergleich zu den Anwaltskosten lächerliche 16000,00 Euro.

Wenn zuvor Monate und Jahre lang immer fleißig 35-50% von der Summe einbehalten wurde, usw, sind das Portokosten.

Es ist eher anzunehmen, bevor der pkf liquidiert werden müsste, daß in so einer Verwandtschaftsverhältnis Konstellation, wenn keine Kohle kommt, daß zunächst auf die Anwaltskosten verzichtet wird.

Kannst davon ausgehen, daß ein Anwalt in eigener Sache, in Sachen seiner Familie, Frau usw keine Kosten berechnet. Die Kosten entstehen in so einem Vertretungsverhältnis meistens erst dann, wenn entweder eine RSV dahinter steckt oder das Verfahren gegen den Gegner gewonnen wird und dieser liquide ist.

Daher kann ich das nicht begeisterte Regulierungsverhalten der Casinos bei pkf in der Tat teilweise nachvollziehen

Re: BGH Urteil
« Antwort #863 am: Heute um 17:09:35 »
Ja deine Argumente in der Konstellation wie du sie nennst ist natürlich dann wirklich speziell … aber ich meine ja nur für viele wäre es ohne die PKF gar nicht möglich zu klagen und überhaupt erstmal das Geld aufzubringen … 

Re: BGH Urteil
« Antwort #864 am: Heute um 17:31:53 »
Vergleichbare Geschäftsmodelle finden sich bei Inkassobüros. Da wird dem tatsächlichen Auftraggeber keinerlei Inkassokosten in Rechnung gestellt, diese werden aber natürlich in kompletter Höhe gegen den Gegner in Rechnung gestellt, und es wird so getan, als gäbe es diese Kosten tatsächlich, die tatsächlich der Auftraggeber gezahlt hat.
Einige private Sachverständige bei Autounfällen haben eine vergleichbare Klausel,dass die Kosten nicht bezahlt werden müssen,wenn man möglicherweise doch Schuld am Unfall hätte.

Ich bin mir daher relativ sicher,daß pkf ähnliche Klauseln mit ihrem Anwalt haben.
Ne, da würde ich Prozesskostenhilfe wesentlich sinnvoller halten, aber gut, zurück zum Thema ^^

Re: BGH Urteil
« Antwort #865 am: Heute um 17:36:46 »
Ja klar das die PKF verdienen wollen sonst würden diese das Geschäftsmodell nicht durchführen … Ich kann bisher mit PKF und dazugehöriger kanzlei nur zufrieden sein …

Aber wichtig zurück  zum Thema  … da hat muss ich sagen hat, für mich, Balou echt die besten Infos … Schönes Wochenende euch noch

*

Online Eddy

  • ***
  • 67
Re: BGH Urteil
« Antwort #866 am: Heute um 18:55:25 »
Bei mir steht auch bald das erste von zwei LG-Urteilen an, bin mal gespannt wie es dann weitergeht. Ich gehe aber natürlich von der maximalen Verzögerungstaktik aus.
« Letzte Änderung: Heute um 19:04:45 von Eddy »

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums