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Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #15 am: 02 Mai 2024, 16:21:47 »
Durch eine Klage, wird die Verjährung gehemmt. Das Argument gilt mE nur bei diesen eher kleineren Gegnern, die von jetzt auf gleich liquidiert werden.


Da will sich ein Gericht profilieren. Soweit ich weiß, sind die Formvorschriften für eine zulässige Vorlage gar nicht so niedrig. Seis drum. Viel Panikmache von einigen, nicht nachvollziehbar.

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #16 am: 02 Mai 2024, 16:44:36 »

Da will sich ein Gericht profilieren.
Naja, möglicherweise ist das auch ein Richter, der von all den ganzen Verfahren einfach nur die Nase voll hat. Ich hatte kürzlich mit einer LG-Richterin gesprochen, die recht frustriert über all diese Masseverfahren war. Aus ihrer Sicht ging es in den exzessiv geführten Klagen einfach nicht voran, da klar war, egal wie entschieden wird, es landet am OLG, welches ebenso keine verbindliche Entscheidung treffen kann, da einfach keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Im Ergebnis werden damit Kapazitäten an den Gerichten gebunden und andere Verfahren bleiben liegen. Momentan rufen die jeweils zuständigen Richter nicht wirklich "hurra", wenn die nächste Glücksspielklage auf dem Schreibtisch liegt. Das sollte einem schon ein Stück weit klar sein.
Daher macht es schon Sinn, wenn endlich mal eine verbindliche Klärung erfolgt, dabei egal wie diese am Ende ausgehen wird.

Und da muss ich Olli zustimmen: es wurde immer wieder gefordert, eine verbindliche Klärung über den EuGH zu bekommen. Gerade auch die Österreicher sind da bemüht, nicht nur mit Blick auf Bill55 endlich mal etwas zum EuGH zu bringen, was bislang meist blockiert wurde. Daher ist eigentlich eine Vorlage an den EuGH zu begrüßen, auch wenn eine Entscheidung nicht in den nächsten Wochen und Monaten vorliegen wird. Also im Ergebnis ist alles gut, auch wenn das LG Erfurt tatsächlich im Juni vorlegen wird. ;)

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Offline Zocker

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #17 am: 02 Mai 2024, 18:30:47 »
Mag sein das man mich als zu optimistisch sieht. Damit hab ich keine Probleme.
Was De Facto klar ist, eine Aussetzung ist nicht VERLOREN! Die Anbieter können dadurch die Zahlungen steuern!!!

Ihr beschwerd euch über eine mögliche Aussetzung. Am Anfang wurden die Klagen verloren, OLG‘s stimmen zu, es geht weiter zum BGH der Entscheidet klar. Also wozu diese Unruhe???

Themen sperren? Mitglieder beschimpfen.
« Letzte Änderung: 02 Mai 2024, 18:55:57 von Zocker »

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #18 am: 02 Mai 2024, 20:50:55 »
Für mich ist das Thema seit Januar/Februar auch durch.
Alle meine laufenden Verfahren (casino Verfahren) bis auf zwei neu eingereichte, wurden ausgesetzt. Im LG sowie OLG.
Bis eine verbindliche Entscheidung des EUGH vorliegt kann es bis nächstes/übernächstes Jahr dauern? Dann war da was mit Bill55.

Lauter Dinge, die ich eh nicht beeinflussen kann und lediglich nur abwarten kann.
Letztlich zeigt mir das, dass es die richtige Entscheidung war mit Prozessfinanzierern vorzugehen um kein Risiko einzugehen.




Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #19 am: 02 Mai 2024, 21:38:49 »
Kannst dich ja auf einen Vergleich einlassen, wenn aber der 40-60% pkf drin ist, lohnt es sich eh nicht.

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Offline Zocker

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #20 am: 02 Mai 2024, 21:47:24 »
Genau daran „sparen“ die Anbieter. Ziehen es in die Länge, bremsen neue Verfahren aus. Bieten Vergleiche an. Haben dadurch 2 mal „gespart“..

Ich bleibe immer noch bei meiner Meinung egal was andere sagen.

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #21 am: 02 Mai 2024, 22:28:51 »
Kannst dich ja auf einen Vergleich einlassen, wenn aber der 40-60% pkf drin ist, lohnt es sich eh nicht.

Wie kommst du darauf, dass sich 50% nicht lohnen? Wie überheblich kann man bitte sein. Ich war bereit auch die 50 zu akzeptieren um einen Schlussstrich zu ziehen, weil es so viele Dinge gibt, die ich nicht beeinflussen kann. 50% wären immer noch knapp 1/3 des Verlustes. Bis vor zwei Jahren hätte ich niemals geglaubt, dass es möglich wäre sein Geld zurück zu bekommen.
Damals, ich erinnere mich, schrieb ein User, dass er sich auf keinen Vergleich unter 90% einigen würde (was absoluter Käse und unrealistisch ist laut meinem Anwalt).

Ich habe einen Vergleich damals angenommen und der Betreiber ist drei Monate später insolvent gegangen.


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Offline Fury

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #22 am: Gestern um 04:47:13 »
Wird es bezüglich der EuGH-Vorlage des LG-Erfurt eine Reaktion vom BGH geben?

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Offline Olli

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #23 am: Gestern um 05:25:03 »
Wieso sollte der BGH reagieren, wenn er gar nicht angerufen wurde? Die Frage verstehe ich nicht ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #24 am: Gestern um 07:16:10 »
Wieso sollte der BGH reagieren, wenn er gar nicht angerufen wurde? Die Frage verstehe ich nicht ...
Les mal den Link von Kotek zu Anwalt M. und die Antwort seines Kollegen v.R. Möglich ist es schon dass der BGH es für nicht nötig hält und dann eine Erklärung abgibt. So verstehe ich es zumindest.
Am ärgerlichsten finde ich dass die OC'S bei einer Aussetzung die Gewinner sein werden. Nicht bei den aktuellen Verfahren aber es werden sich viele nicht trauen Klagen einzureichen und wenn dieser Zweig auch noch zweitweise wegfällt werden die PKF auch kaum Fälle annehmen. Kommt kein Geld in die Kasse wird der ein oder andere Probleme bekommen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder


Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #26 am: Gestern um 07:51:57 »
😂 echt jetzt?
Hast Du das alles gelesen? Ne da ziehe ich ja lieber meine Klage zurück.
Was willst Du uns damit sagen? Lektüre gegen Langeweile?
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #27 am: Gestern um 07:59:34 »
😂 echt jetzt?
Hast Du das alles gelesen? Ne da ziehe ich ja lieber meine Klage zurück.
Was willst Du uns damit sagen? Lektüre gegen Langeweile?

Lektüre gegen Langeweile  ;) weniger spekulieren, mehr lesen.

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Offline Olli

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #28 am: Gestern um 08:04:00 »
Danke, Roy ... das macht die Frage von Fury aber wieder obsolet, da Spekulation ...

Ich hatte erst in eine ganz andere Richtung gedacht ...  ???
Gute 24 h
Olaf


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Offline Fury

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #29 am: Gestern um 09:41:22 »
...Die Vorlage an den EUGH wird keine großen Auswirkungen auf aktuelle und künftige Klageverfahren haben, aus meiner Sicht. Der BGH hat sich klar positioniert.

Der EUGH hat sich ebenso, klar positioniert, dass es Ländersache ist...

Hierauf wollte ich hinaus (hätte ich wohl vorher besser mit angeben sollen)...
Wieso kommt jetzt auf einmal eine untergeordnete Instanz auf die Idee den EuGH anzurufen?
Zugegeben...ich kann den Eingangspost nicht bis ins Detail lesen/verstehen, aber waren die genannten Punkte nicht schon geklärt?

 

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