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Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #30 am: Heute um 12:12:00 »
Wenn ich es richtig weiß sind Teile eigentlich beantwortet. Ich denke Kaffeesatzleser hat es schon richtig angedeutet und ich habe ähnliches gehört. Die Gerichte sind schon ohne Glücksspiel mehr als ausgelastet und das Spiel ist immer das gleiche. Wer verliert geht zur nächsten Instanz. Bei den Anwälten gibt's die schönen Bausteine, das Gericht jedoch muss sich mit jedem dieser eingetragenen Fälle/Beschlüsse auseinandersetzen und alles als Einzelfall behandeln. Das ist zeitaufwändig.
Läge eine generelle Entscheidung für alle möglichen Nuancen vor wäre es wesentlich einfacher und Revisionen könnten einfacher zurück gewiesen werden. Das dürfte der Hintergrund sein. Allerdings finde ich es schon mutig teils gegen das höchste Gericht im Land so anzugehen. Ich hoffe der BGH nimmt hier deutlich Stellung dazu. Erfurt spielt definitiv den Anbietern in die Karten. Zudem, wenn ich mich nicht irre, schießt man ja aus Malta in die gleiche Kerbe. Falls das rechtlich möglich ist.
Als Panik würde ich das von einigen geschriebene nicht bezeichnen, eher als ärgerlich auffassen. Zudem ist sicherlich vieles bei den einzelnen Usern auch Situationsbedingt unterschiedlich. Und damit meine ich nicht dass sie Geld zum zocken erhalten wollen.
In ca 4 Wochen wissen wir vermutlich mehr.
Amen, das war jetzt mein Wort zum Wochenende.😁
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Olli

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #31 am: Heute um 12:48:40 »
Ich verstehe den Sinn dieser Spekulation nicht!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #32 am: Heute um 12:50:19 »
Bei meiner letzten Verhandlung, hatte das "überlastete" Gericht ganze 2 Kurzverhandlungen . Bei den übrigen Abteilungen sah es nicht anders aus.

Ich weiß, dass die Gerichte auch viel ohne Verhandlung verhandeln, aber einige Sachen müssen mündlich gemacht werden.

Wenn man dann sieht, wie entscheidungsunfreudig viele Richter sind, da werden ohne Begründung Vergleichsvorschläge in den Raum geworfen, ...

In Kiel gab es nach Klage, sechs Wochen später Verhandlungstermin. In einer anderen Stadt weiß die Richterin, dass sie nur noch wenige Monate die Abteilung innehat und Fristverlängerungen von 2 Monaten sind daher willkommen und werden gar nicht hinterfragt. Dann gilt der Mutterschutz, die Abteilung ist vakant und häufig übernimmt eine andere Richterin den Posten. Häufig wird auch die schwanger und die Akten stapeln sich.

Die erste Richterin sah den Fall so, die andere Richterin ganz anders und die neue Richterin wiederum anders.

Da kann auch eine Aussetzung willkommen sein, damit die Akte aus dem Stapel verschwindet, vorallem bei mehreren tausend Seiten Blablabla vom Glücksspielanbieter.

Wenn die werte Richterschaft im Zivilbereich, anders als beim Strafgericht, dann aus dienstlichen Gründen ohne Probleme den Verkündungstermin verschieben kann und erneut verschieben kann, vorallem wenn der Proberichter weiß, dass er nach Monat x woanders ist, dann müsste der Spruch, auf hoher See und vor Gericht, neuerfunden werden.

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Offline Fury

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Re: Die EuGH-Vorlage des LG Erfurt zu Sportwetten
« Antwort #33 am: Heute um 13:01:15 »
Ich verstehe den Sinn dieser Spekulation nicht!

In den Sportwettenverfahren hat das LG Erfurt (8. Zivilkammer) in dem Hinweisbeschluss vom 29.04.2024 – 8 O 1125/23 die positive BGH-Entscheidung kritisiert und plant, dem EuGH dazu Fragen vorzulegen.

Ich gebe hier nachfolgend das Dokument wieder.

Tenor:

Es ist beabsichtigt, das vorliegende Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV sämtliche entscheidungserheblichen Fragen zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechtes, insbesondere der in Art. 56 AEUV verankerten Dienstleistungsfreiheit, aber auch der im Glücksspielrecht einschlägigen Grundrechte und Grundsätze der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, vorzulegen...

Danke für Deine Antwort/Einschätzung Roy1234

Ehrlich gesagt, kann ich aber nicht nachvollziehen, warum jetzt "Nuancen" aller möglichen Fälle geklärt werden sollten.
Je höher ein Gericht/Institution - oder was auch immer - steht, geht es darum Strukturen und Grundsätzliches zu schaffen/regeln.
Die Anbieter können sich ja immer wieder was einfallen lassen bzw. ein Haar in der Suppe finden - wenn das dann immer so einen Rattenschwanz nach sich zieht...
Die Behandlung eines jeden Falls gesondert, bleibt wohl daher ohnehin immer bestehen.
Wenn jetzt alle LG und OLG auf eine Entscheidung dieser EuGH-Vorlage warten, wäre dies aber mal wieder typisch.
Genau wie das hier:
"T***** begrüßt europarechtliche Klärung zu Rückforderungsklagen" - was für ein Schmierentheater, diese m.E. nach Heuchler und Betrüger.

 

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