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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #840 am: Heute um 08:41:38 »
Hi

Das die Gegenseite nicht erscheint ist möglich, allerdings eher die Ausnahme.

Termin Verlegungen kommen öfters vor und gerade dann wenn der BGH einen wichtigen Termin in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Es kommt dann oft zu Termin Verlegungen oder die Verhandlung findet statt, allerdings wird sich auf eine lange Frist bis zur Verkündung des Urteils geeinigt. Das LG möchte nämlich wissen, wie der BGH die Sache einschätzt.

Der Fall der nun noch verhandelt wird es gerade für klagen wichtig, welche etwas mehr in der Vergangenheit liegen.( Stichwort Verjährung 10 Jahre)

Wenn das LG Erfurt nun seine EUGH Vorlage schnell voran treibt, könnte es in diesem Termin zu einer Aussetzung kommen, allerdings müsste es dann auch schon ein Aktenzeichen dort geben.

Mach dir keine Sorgen was die Verhandlung angeht!

Re: BGH Urteil
« Antwort #841 am: Heute um 09:06:06 »
Ich danke euch für die schnellen Antworten.

Ich habe einfach Angst, dass mir zu Last gelegt werden könnte von der Illegalität gewusst zu haben. Aber mal ehrlich wer wusste das schon, wenn die Prominenz Werbung dafür macht. Außerdem wurde in einem anderen Fall bei der Klageerwiderung der Gegenseite erwähnt, dass es eindeutige Hinweise gibt im Ausland gespielt zu haben, dabei war ich das letzte mal 2015 im Urlaub und da habe ich mein Handy garnicht genutzt.

Das ich etwas gegen meine Sucht tun muss ist mir bewusst und dies soll für mich den Anfang darstellen. Damit könnte ich einen Großteil meiner Schulden decken und neu anfangen. Ich hoffe es klappt, obwohl ich mich eigentlich dafür schäme Geld bewusst zu verzocken und es nun wieder zu fordern.

Danke nochmals für eure Hilfe.

Re: BGH Urteil
« Antwort #842 am: Heute um 09:21:25 »
Hallo Leute.

Ich bin neu hier. Ich habe nun am 11.06.2024 meine erste Verhandlung wo es um einen enormen Streitwert geht. Habe wirklich Schiss davor, weil es mir peinlich ist und ich Angst habe was falsches zu sagen. Mein Anwalt wird mich eine Woche vor der Verhandlung telefonisch darauf vorbereiten.

Ist es möglich, dass die Gegenpartei einfach nicht aufkreuzt oder den Termin verlegt ( hat sie übrigens bereits gemacht, Termin war eigentlich der 27.05.) und das Urteil des BGHs abwartet oder wird sich das Landesgericht am Hinweisbeschluss orientieren und das Urteil trotzdem fällen?

Ich danke euch schonmal im Voraus.

Bleib entspannt.

Meine Kanzlei hat mir neben der telefonischen Abstimmung ein anonymisiertes Protokoll einer vergangenen Verhandlung zur Vorbereitung zukommen lassen und exakt in diese Richtungen gingen bei mir die Fragen auch.

War echt entspannt. Wenn du dir nicht sicher bist, was du antworten sollst, lass es deine(n) Anwalt/Anwältin beantworten oder sei ehrlich und sage, dass du es nicht weißt.

Meine Auslandsaufenthalte waren nicht relevant (wohl auch, weil es zu deren Zeiträumen auch keine Transaktionen gab, das lässt sich bei dir ja auch nachweisen). So Spielchen mit IP-Adressen Blabla kam nie zur Sprache.

Die Gegenseite war bei mir per Video zugeschaltet und fragt natürlich ein, zwei provokante Suggestivfragen, von denen du dich natürlich nicht in die Ecke drängen lässt ;)
« Letzte Änderung: Heute um 09:23:18 von Stiwie »

Re: BGH Urteil
« Antwort #843 am: Heute um 09:40:42 »

Bleib entspannt.

Meine Kanzlei hat mir neben der telefonischen Abstimmung ein anonymisiertes Protokoll einer vergangenen Verhandlung zur Vorbereitung zukommen lassen und exakt in diese Richtungen gingen bei mir die Fragen auch.

War echt entspannt. Wenn du dir nicht sicher bist, was du antworten sollst, lass es deine(n) Anwalt/Anwältin beantworten oder sei ehrlich und sage, dass du es nicht weißt.

Meine Auslandsaufenthalte waren nicht relevant (wohl auch, weil es zu deren Zeiträumen auch keine Transaktionen gab, das lässt sich bei dir ja auch nachweisen). So Spielchen mit IP-Adressen Blabla kam nie zur Sprache.

Die Gegenseite war bei mir per Video zugeschaltet und fragt natürlich ein, zwei provokante Suggestivfragen, von denen du dich natürlich nicht in die Ecke drängen lässt ;)

Danke für deine Hilfe.

Welche Fragen wurden denn dir von der Gegenseite so gestellt? Ich weiß es ist Panikmache, aber ich bin einfach nervös und will so schnell wie möglich Antworten :-)

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #844 am: Heute um 10:04:39 »
... das wird Dir niemand beantworten (können). Vor allem, weil es Dir nix bringt. Denn es wird keinen starren Fragenkatalog geben. Wäre ja auch 'dumm' von der Gegenseite ... wegen der Vorbereitungsmöglichkeit.

Alles Gute,
R.
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #845 am: Heute um 10:21:25 »
Du solltest weitaus nervöser sein, dass Du das eventuell erhaltende Geld wieder verzockst wenn du nicht komplett weg von dem Mist bist.
Wer kennt es nicht, den Gewinn oder den Kredit oder die Erbschaft oder oder die zum Ausgleich anderer Schulden herangezogen werden sollen und dann erst zum Teil und später vielleicht sogar komplett verzockt werden.
Ich selbst hatte früher zig Chancen und habe sie verballert. Insofern ist es für mich persönlich ein Segen dass dieses Prozedere so lange dauert.

Dein Anwalt wird dir im Vorfeld alles wichtige mitteilen und denke daran wir sind keine Angeklagten. Antworte ehrlich und wenn du nicht weißt was da oder dort war sag es. Ist doch klar dass unangenehme Fragen kommen können die gegnerischen Anwälte haben ja auch die Aufgabe zu gewinnen was selten genug passiert. Nervös wird wohl jeder von uns sein.

LG Roy
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #846 am: Heute um 10:57:38 »
Zitat
Ich habe einfach Angst, dass mir zu Last gelegt werden könnte von der Illegalität gewusst zu haben. Aber mal ehrlich wer wusste das schon, wenn die Prominenz Werbung dafür macht.

Sie werden genau das versuchen und Du wirst genau diese Antwort geben! Zusätzlich darfst Du fragen, ob das OC denn von der Illegalität ihres Angebotes gewusst hat!

Zitat
Klageerwiderung der Gegenseite erwähnt, dass es eindeutige Hinweise gibt im Ausland gespielt zu haben, dabei war ich das letzte mal 2015 im Urlaub und da habe ich mein Handy garnicht genutzt.

Erwähnen können die alles ... Sie müssen es Dir aber beweisen! Antworte also wie hier und dann fragst Du nach deren Beweisen!

Zitat
Das ich etwas gegen meine Sucht tun muss ist mir bewusst und dies soll für mich den Anfang darstellen. Damit könnte ich einen Großteil meiner Schulden decken und neu anfangen. Ich hoffe es klappt, obwohl ich mich eigentlich dafür schäme Geld bewusst zu verzocken und es nun wieder zu fordern.

Hast Du denn schon etwas FÜR DICH in die Wege geleitet? SHG? Beratungsstelle? Beides? Hast Du schon jemanden ins Boot geholt, der Dich bei einer potentiellen Zahlung der Gegenseite bei der Umsetzung der zweckgebundenen Absicht in die Tat unterstützt und somit dafür sorgt, dass Du vor Dir selbst geschützt bist?

Ein Neuanfang ist nicht gekoppelt an der Rückführung des Geldes ... er ist gekoppelt an Deiner Bereitschaft zur Veränderung!
Wieso solltest Du Dich schämen? Es gibt immer 2 Seiten der Medaille ... Hier scheint bei Dir durch die eigene Verantwortung für Dein VERHALTEN! Es gibt aber auch noch das VERHÄLTNIS! Daran gebunden ist das illegale Verhalten dieser Unternehmen. Dank unserer Gesetze und der Rechtsprechung, die auch zum Verhältnis zählen, ist es aber möglich vorhandenen monetären Schaden, sofern er beziffert werden kann, rückgängig zu machen! Du bereicherst Dich also nicht!
Im Gegenteil ist dies jetzt ein proaktives Verhalten, bei dem Du für Dich einstehst und für Deine Zukunft sorgen möchtest!
Somit darfst Du stolz auf Dich sein ... (wenn Du nicht die unterschwellige Absicht hast, es wieder zu verspielen!)
 
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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