Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern > Eigene Erfahrungen
Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel
ekip61:
Hallo zusammen,
da ich kürzlich gebeten worden bin, meine schon einmal erstellte Übersicht zu aktualisieren, habe ich diesen neuen Thread mit einer Übersicht zur bisherigen bekanntgewordenen Rechtsprechung zu Chargeback bei Online-Glücksspiel erstellt:
Für Spieler und gegen Zahlungsdienstleister:
1) Amtsgericht München (Urteil vom 21.02.2018 – Az. 158 C 19101/17)
2) Amtsgericht Leverkusen (Urteil vom 19.02.2019 – Az. 26 C 346/18 )
3) Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 16.06.2017 – Az. 92 C 4323/16)
4) Landgericht Ulm (Urteil vom 16.12.2019 – Az. 4 O 202/18) (PayPal)
5) Amtsgericht Neuss (Urteil vom 30.11.2020 – Az. 86 C 155/20) (Neteller)
Gegen Spieler und für Zahlungsdienstleister:
1) Landgericht München (Urteil vom 28.02.2018 – Az. 27 O 11716/17; Urteil vom 22.08.2019 – Az. 10 O 2339/18)
2) Oberlandesgericht München (Hinweisbeschluss vom 06.02.2019 – Az. 19 U 793/18)
3) Landgericht Berlin (Urteil vom 16.04.2019 – Az. 37 O 367/18; Hinweisbeschluss vom 19.06.2017 – Az. 4 S 1/17)
4) Amtsgericht Berlin-Mitte (Urteil vom 29.03.2019 – Az. 124 C 160/18; Urteil vom 07.12.2016 – Az. 17 C 203/16)
5) Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 10.10.2019 – Az. 8 O 398/18)
6) Landgericht Wuppertal (Urteil vom 30.10.2019 – Az. 3 O 384/18) (PayPal)
7) Landgericht Hamburg (Urteil vom 03.01.2020 – Az. 330 O 111/19; Urteil vom 03.01.2020 – Az. 330 O 385/19)
8)Landgericht München (Urteil vom 22.08.2019 – Az. 10 O 2339/18) (Sofortüberweisung)
9) Oberlandesgericht München (Hinweisbeschluss vom 28.02.2020 - Az. 8 U 5467/19) (Sofortüberweisung)
10) Landgericht Duisburg (Urteil vom 18.12.2018 – Az. 2 O 31/15) (Skrill)
11) Oberlandesgericht Düsseldorf (Hinweisbeschluss vom 03.01.2020 – Az. I-16 U 88/19) (Skrill)
12) Amtsgericht München (Urteil vom 04.11.2019 – Az. 174 O 13809/19) (Neteller)
13) Amtsgericht Essen (Urteil vom 20.12.2019 – Az. 130 C 304/19) (Neteller)
14) Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 22.10.2020 – Az. 10 0 8632/19) (PayPal)
15) Landgericht Wuppertal (Urteil vom 29.07.2020 – Az. 3 O 195/19) (PayPal)
16) Amsgericht Berlin-Charlottenburg (Urteil vom 26.11.2020 – Az. 226 C 111/20) (Skrill)
17) Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 30.11.2020 – Az. 13 U 20/20) (Kreditkarte)
18) Landgericht Köln (Urteil vom 17.12.2020 – Az. 22 O 482/19) (PayPal)
19) Landgericht Bonn (Urteil vom 14.02.2020 – Az. 2 O 144/19) (Kreditkarte)
Im Ergebnis steht es also im Spiel Zahlungsdienstleister gegen Spieler
23:5 (wenn man die Gerichtsentscheidungen betrachtet)
oder
16:5 (wenn man die Auffassungen der Gerichte betrachtet),
wobei der Meinung eines Landgerichts oder Oberlandesgerichts mehr Gewicht zukommt als der eines Amtsgerichts.
Deshalb muss man bei der letzten Betrachtung berücksichtigen, dass bisher vier Amtsgerichte und ein Landgericht für Spieler entschieden und drei Oberlandesgerichte, neun Landgerichte und vier Amtsgerichte gegen Spieler entschieden haben.
Wer mehr über einzelne Urteile erfahren will, der kann einfach das Aktenzeichen googeln. Anhand den letzten beiden Ziffern beim Aktenzeichen kann man erkennen, wann die Klage erhoben wurde.
Jeder sollte sich bewusst sein, dass wie immer in solchen Fällen die jeweiligen Parteien nur ihre eigenen Interessen verfolgen, also beispielsweise Anwälte für Spieler auf ihren Internetseiten und in Artikeln nur über die Gerichtsentscheidungen berichten, die positiv für Spieler ausgegangen sind und alle anderen (bewusst) nicht nennen obwohl sie das eigentlich aus Fairnessgründen müssten, und umgekehrt Zahlungsdienstleister usw. das natürlich auch so handhaben.
Deswegen soll diese Übersicht einen neutralen Überblick zur Faktenlage liefern.
Wer noch tiefer einsteigen möchte, kann ansonsten auch diesen recht aktuellen wissenschaftlichen Artikel zu der Thematik lesen, der schon bis auf das Landgericht Hamburg alle oben genannten Urteile berücksichtigt:
https://glueg.org/blog/392-wirholendeingeldzur%C3%BCck2
Ich werde versuchen, den Thread regelmäßig zu aktualisieren, wenn neue Gerichtsentscheidungen hinzukommen.
Neue Gerichtsentscheidungen, die hier noch nicht enthalten sind, könnt ihr mir gerne jederzeit per PN mitteilen.
Ilona:
Danke für die Zusammenstellung! Eine kleine Ergänzung zu GLÜG: "Gefördert wird das Institut für die Dauer von zunächst fünf Jahren vom Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI) sowie der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG."
Es gibt auch noch den Artikel von Prof. Dr. Jan-Philipp Rock*, der in der Zeitschrift für Wett und Glücksspielrecht eine Anmerkung zum Urteil des LG Berlin gemacht hat. Außerdem habe ich gehört, dass das Urteil des LG Hamburg in weiten Teilen eine Kopie des Urteils des LG Düsseldorf ist.
LG Ilona
*Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 16.04.2019, 37 O 367/18
RiLG Prof. Dr. Jan-Philipp Rock
Rock, ZfWG 2019, 412-415
..........................................................
Anmerkung
Kein Rechtsschutz für illegales Glücksspiel: Zur Rückforderung rechtsmissbräuchlich abgewickelter Kreditkartenzahlungen
RiLG Prof. Dr. Jan-Philipp Rock*
I. Einordnung der Entscheidung
Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 16.4.2019 unter ....
kotek123:
da muss ich Ilona recht geben. einerseits ist dieser verband nicht neutral und anderseits handelt es sich beiden verfasser um zwei wissenschaftliche Mitarbeiter eines nicht neutralen Institut. Wie sehr man diese Personen Ernst nehmen kann ist sehr fraglich
hinterda:
Vielen Dank für die Übersicht ekip61!
Du hast ja Spieler gegen Zahlungsdienstleister aufgelistet... gibt es denn auch folgende Listen:
2. Spieler gegen Banken
3. Spieler gegen Online Casinos
Würde mich freuen wenn ekip61 oder wer anders dazu Informationen hätte:)
ekip61:
In der von Born bereitgestellten Berufungsbegründung habe ich noch ein neues Urteil vom Landgericht München gefunden und in meine Übersicht oben eingefügt: Urteil vom 22.08.2019 - Az. 10 O 2339/18.
@hinterda:
Mit Zahlungsdienstleistern sind auch Banken gemeint.
Klagen gegen Online-Casinos gibt es soweit ich es weiß keine weil diese wohl von vorneherein nicht erfolgreich wären da selbst wenn man gewinnen sollte die Klage wegen des Sitzes im Ausland nicht vollstreckt werden kann.
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