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Born4Nothing:
sowas wird immer mit einer Verschwiegenheitsvereinbarung geschlossen daher kann man auch nirgends davon Kenntnis bekommen^^
jensgoldberg:
@Born4Nothinng
Deshalb erfährt man keine Resultate über außergerichtliche Vorgänge gegen Zahlungsdienstleister wie Klarna oder Bank?
Dennis47:
--- Zitat von: jensgoldberg am 30 Juli 2020, 13:30:01 ---@Born4Nothinng
Deshalb erfährt man keine Resultate über außergerichtliche Vorgänge gegen Zahlungsdienstleister wie Klarna oder Bank?
--- Ende Zitat ---
Du verstehst glaube ich nicht so ganz, was außergerichtliche Vorgänge/Einigungen formal sind.
Urteile von verschiedenen Gerichten werden deswegen bekannt, weil in aller Regel Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich sind (Ausnahme sind meistens Familienverfahren)
Ein "Vergleich" ist formal ein Vertrag, der zwischen 2 Parteien geschlossen wird (Meistens aus Ungewissheit über die eigene Rechtssicherheit, um vor allem das Risiko von langwierige kostspielige Verfahren durch sogenanntes "gegenseitiges Nachgeben" vorzeitig zu beenden.)
Das Ganze beendet das streitige Verfahren endgültig, ohne das eine Partei damit Übrigens nur ansatzweise irgendein Hauch der Schuldanerkenntnis damit ausdrückt.
Prinzipiell macht es also in den aller Meisten Fällen nicht mal Sinn solche privaten Verträge öffentlich zu machen, weil es belanglos für andere mit ähnlichen Forderungen ist sich darauf zu stützen- bzw um Klagen / Forderungen substantiv zu begründen.
Anders sieht es aus wenn es massenweise von diesen Verträgen gibt, die sich von den Vorwürfen her ähneln / identisch sind. Sowas kann ein Domino Effekt auslösen und unkalkulierbare Klagewellen für den Beklagten hervorrufen. Hier verbindet man logischer Weise solche Verträge auch mit den sogenannten Verschwiegenheitsklauseln. Ein großer Automobilhersteller hat das zum Beispiel im Großen Stil so gehandhabt ;)
Cecilia18:
--- Zitat von: Ilona am 24 Februar 2020, 17:02:36 ---*Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 16.04.2019, 37 O 367/18
RiLG Prof. Dr. Jan-Philipp Rock
Rock, ZfWG 2019, 412-415
--- Ende Zitat ---
Hallo Ilona,
kann man diesen Text irgendwo nachlesen? Die genannte Zeitschrift ist leider online nur mit (kostenpflichtigem) Abo verfügbar.
Vielen Dank!
ekip61:
Hallo zusammen,
ich habe die Auflistung um einige neu bekanntgewordene Urteile soeben ergänzt.
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