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Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel

Begonnen von ekip61, 24 Februar 2020, 10:05:02

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#30
Hi Paul!

Ist es Deine Art, anderer Leute Denken zu kritisieren? Dann bist Du hier falsch!

ZitatDas kann man ja kaum mit ansehen.

Diese Aussage erscheint mir doch ziemlich überheblich.



Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Genau dasselbe habe ich doch vorher geschrieben.  :o


Einen Grund sich verrückt zu machen gibt es jedenfalls nicht.


Nein, nicht "genau das Selbe" ... Deine Aussagen gaben Hinweise, waren aber nicht konkret genug. Die Frage war also unbeantwortet.

Und da mir auffällt, dass ich auch noch was ergänzen kann ... :) :

ZitatNehmen die Menschen dann eine Anzeige in Kauf oder kommt es nicht zu einer Anzeige wegen illegalen Glücksspiel??

Während der Prozesse wird regelmäßig überprüft, ob jemand Kenntnis von der Illegalität hatte. Die Beweispflicht liegt aber bei der Gegenseite. Grundsätzlich gilt trotzdem immer noch die Unschuldsvermutung. Es kommt also erst einmal nicht zu einer Anzeige. Und selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Kenntnis vorhanden war, dann geht der Prozess verloren und das war es dann ... Soweit ich weiss, wurde nur einmal ein Malermeister verurteilt, das Urteil aber in 2. Instanz aufgehoben.
Mittlerweile melden allerdings Banken die Zahlungsströme an unerlaubte Anbieter der Polizei/Staatsanwaltschaft. Dadurch kommt es immer mehr zu Ermittlungen, die dann im Sande verlaufen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#33
Das ist mir echt zu doof.
Wie auch immer.
Passt schon.

Nun, Paul, Du hast

ZitatDas ist mir echt zu doof.

nachträglich eingefügt. Dies verfälscht meine Aussage mit dem Daumen rauf ...

Das gehört sich nicht, genauso wie die Form der Äußerungen in den anderen Beiträgen von Dir. Sie sind einfach unhöflich und überheblich!

Wenn Du Dich nicht benehmen kannst, dann bist Du hier falsch! Also komme mal von Deinem Hohen Ross herab ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

ZitatDeshalb Frage ich mich, wie man denn beweisen soll, dass man nichts davon wusste??

Das ist ja der Punkt ... DU brauchst es nicht beweisen! Die Gegenseite MUSS DIR das Gegenteil beweisen.

ZitatEs würde ja dann ausreichen einfach zu behaupten, dass man keine Ahnung davon hatte.

So einfach ist das nicht. Es gibt Stolperfallen, in die Du getrieben werden kannst. Hier kam es schon vor, dass jemand im Forum den gleichen Usernamen wie in den OCs gewählt hatte. Dadurch konnten seine Aussagen vor Gericht mit denen aus dem Forum verglichen werden. Überraschung! Er hatte vor Gericht gelogen!

Für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche ist das Strafrecht eher weniger von Bedeutung. So erinnere ich mich auch, dass vor Gericht die Wahrheit gesagt worden ist, nämlich er hatte es gewusst, und er hat seine Ansprüche trotzdem durchgesetzt bekommen. Ich würde immer empfehlen, vor Gericht die Wahrheit zu sagen!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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