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Übersicht Rechtsprechung Chargeback Online-Glücksspiel

Begonnen von ekip61, 24 Februar 2020, 10:05:02

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Danke, das ist sehr verdienstvoll! Was hältst du von dem Vorschlag des Users hinterda Urteile für bzw. gegen Onlinecasinos aufzunehmen? Ist zwar etwas mehr Arbeit für dich, wäre aber super. Dann ahbenwir alles zusammen.

LG Ilona
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www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Ich habe das neue Urteil des Landgerichts Köln zu PayPal in die Übersicht aufgenommen.

@ekip61

wo bist du? Es gibt Arbeit. Die Liste muss aktualisiert werden!!!

https://rewis.io/urteile/urteil/loq-30-11-2020-86-c-15520/ 
AG Neuss vom 30.11.2020 - 86 C 155/20

Und könntest du nicht auch eine Liste mit Urteilen gegen/von Onlinecasinos anlegen?

LG Ilona
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Hier bin ich!

Das Urteil vom AG Neuss hatte ich schon vor einigen Monaten in meine Übersicht aufgenommen  :D
Ich überlege mir noch wie ich die Urteile zu Online-Casinos am besten aufnehmen kann, es gibt ja bisher erst eines soweit ich es gerade gelesen habe (?).

Hat dort Muchbetter einen auf den Sack bekommen? Spontan fällt mir jetzt kein weiterer Anbieter ein der mit M beginnt?


Zitat von: ekip61 am 20 März 2021, 18:59:01
Hier bin ich!

Das Urteil vom AG Neuss hatte ich schon vor einigen Monaten in meine Übersicht aufgenommen  :D
Ich überlege mir noch wie ich die Urteile zu Online-Casinos am besten aufnehmen kann, es gibt ja bisher erst eines soweit ich es gerade gelesen habe (?).


Ich helfe mal ein wenig aus, denn neben dem prominenten Urteil aus Gießen (LG Gießen, Urteil vom 25.02.2021 – 4 O 84/20) gibt es mittlerweile auch eine ganze Reihe von Versäumnisurteilen (VU). VUs sind in der Regel nicht so interessant. ABER: Hier haben wir die Besonderheit, dass im Ausland vollstreckt werden muss und das wiederum verpflichtet die Gerichte dazu, ihre Entscheidungen nicht nur mit einem Satz ("Es ergeht antragsgemäß ein Versäumnisurteil. Punkt. Aus. Ende.") sondern schön ausführlich mit Tatbestand + Entscheidungsgründe zu versehen.

Bisher ergangene VUs (die mir bekannt sind):

- LG Gießen, Urteil vom 13.10.2020 – 2 O 306/20,
- LG Freiburg, Urteil vom 14.10.2020 - 14 O 122/20
- LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.11.2020 – 13 O 4517/20
- LG Meiningen, Urteil vom 26.01.2021 – 2 O 616/20,
- AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 27.07.2020 – 2 C 556/20,
- AG Friedberg (Hessen), Urteil vom 03.08.2020 – 2 C 481/20,
- LG Landau, Urteil vom 21.09.2020 – 2 O 160/20,
- LG Traunstein, Urteil vom 01.10.2020,



VG,
Kläger2018


Zitat von: ekip61 am 27 Februar 2020, 22:26:54
In der von Born bereitgestellten Berufungsbegründung habe ich noch ein neues Urteil vom Landgericht München gefunden und in meine Übersicht oben eingefügt: Urteil vom 22.08.2019 - Az. 10 O 2339/18.

@hinterda:
Mit Zahlungsdienstleistern sind auch Banken gemeint.

Klagen gegen Online-Casinos gibt es soweit ich es weiß keine weil diese wohl von vorneherein nicht erfolgreich wären da selbst wenn man gewinnen sollte die Klage wegen des Sitzes im Ausland nicht vollstreckt werden kann.

Deutsche Urteile sind in der EU nach der Brüssel 1a VO anerkennungs- und vollstreckungsfähig, und sonst Luganer Übereinkommen.

Weiß jemand ob die Verkündung des Urteils am Donnerstag per Live-Stream übertragen wird? Falls ja, kann dieser denn Link hier teilen? Ich würde es nämlich gerne verfolgen.

@Kläger2021 Wenn ich mich nicht irre, wird das am Donnerstag auf phoenix live übertragen.
Die Sendung heißt ,,phoenix vor Ort".

#25
Hi

also mein Urteil ist nicht aufgeführt in eurer Liste ! Das war im März 23. Landgericht Mannheim

24K zugesprochen bekommen.Im Mai komplett ausgezahlt bekommen.

Schweigepflicht zustimmen müssen   Daher gehe ich von einer weit aus höheren Anzahl an Urteile aus wie angegeben sind !!!!!!!!!

Online Verhandlung ! Ging 30 Min ca !

Ich hab noch 4 Casinos bei denen 350.000 € an Verluste da sind die ich jetzt freigeben will zur Klage

Dann solltest du deinen Eintrag löschen wenn Schweigepflicht unterschrieben wurde. So kann dich jeder identifizieren...

oh ja, Mannheimer. Zumindest die Daten raus.. Hoppi Galoppi  ;D

trotzdem Glückwunsch und alles Gute.

Wir haben die Führung der Listen eingestellt, weil es einfach zu viel wurde.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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