ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Onlineglücksspiel und Zahlungsverkehr

Begonnen von Ilona, 25 März 2020, 13:14:46

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Und genau deswegen ist das OLG nun dafür zuständig^^
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Wozu dann ein GlücksspielSTAATsvertrag vereinbart wurde frage ich mich wenn ich das alles lese.

Für solche Fragen bist Du nicht zuständig ... ;)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ein Staatsvertrag wird von den Bundesländern geschlossen. Glücksspielrecht ist Ländersache. Für die Bankenaufsicht ist aber der Bund zuständig.
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