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Beschluss OLG München vom 28.02.2020 - 8 U 5467/19 für Sofortüberweisung

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Wie urteilte in der Vergangenheit mal ein Landgericht auf die Klage eines Kreditkartenunternehmens gegen einen Schuldner der fällige Casino Schulden nicht ausgeglichen hat:

"Glücksspielschulden sind grundsätzlich nicht einklagbar"

Anscheinend zählt das gleichermaßen. Einerseits wenn die eine Seite Forderungen aus ursprünglich getätigten unerlaubten Casino Transaktionen stellt. oder auch wie hier, wenn der Spieler die bezahlten Spielschulden zurückfordert.  Aber nun, ganz so schwarz sieht das nun nicht aus. Jedoch hatte ich die Problematik bei Sofort/Trustly schon länger geahnt

Aber das hier ist ein Einzelfall. Hier erkennt das Gericht die Unwissenheit des Zahlungsdienstleister an
"Darüberhinaus war für die Beklagte aufgrund der von der Klägerin veranlassten Zahlungstransaktionen auch nicht offensichtlich, dass diese an unerlaubten Glücksspielen teilnahm, so dass ausnahmsweise eine Schutz- und Warnpflicht gegenüber der Klägerin bestanden hätte."

Im Falle von PP ist diese Begründung nicht anwendbar. Ebenso gewöhnlich auch bei Kreditkartenbanken.

Klar denn es wurde auch an einen Dritten überwiesen der ja legal ist und da kann man Sofort nicht zur Verantwortung ziehen wenn nach der sauberen Transaktion das Geld dann illegal an die OC transferiert wird.
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Ich habe das problem mein konto war nicht gedeckt hab trotzdem versucht es hat trotzdem geklappt!
jetzt hab ich von meiner bank umsätze bekommen von der paysafe payment solution und frage mich was ich jetzt machen muss?
weiß garnicht warum das geklappt hat ohne acc bei skrill oder klarna

Guten Tag zusammen,
nachdem ich viel und lange mitgelesen habe, klinke ich mich hier mal ein.

Auch wenn es laut Forum wenig erfolgsversprechend erscheint, gehe ich aktuell mit Anwalt außergerichtlich gegen einen Sportwetten-/Casinoanbieter aus Malta vor.
Vor kurzem erhielten mein Anwalt und ich eine erste Reaktion auf unser Schreiben - es kam direkt von einer Anwaltskanzlei aus DE.

Diese Kanzlei führt die zurückgewiesene Berufung im o.g. Verfahren in München (Az. 8 U 5467/19) mit an, um meine Forderung abzulehnen. Finde ich schon interessant, da meine Einzahlungen DIREKT vom Bankkonto an das OC gingen (mittels KK und tlw. über SOFORT). So wie ich das hier gelesen habe, handelt es sich bei dem Münchener Urteil um einen ganz anderen Sachverhalt, da mittels SOFORT erst an ein Zwischenkonto überwiesen wurde.

Vielleicht noch interessant für unseren User Born. Die Kanzlei des OC schreibt, dass aufgrund der zurückgewiesenen Berufung aus München auch fest davon auszugehen sei, dass die Berufung des Zahlungsdienstleisters gegen das Urteil des LG Ulm vom 19.12.2019 ebenfalls Erfolg haben wird. Soweit ich richtig informiert bin, handelt es sich bei dem Urteil vom LG Ulm um Zahlungen mittels Paypal, wobei es dort auch zu Unstimmigkeiten aufgrund fehlerhaften Überweisungen gekommen ist.

Für mich sieht das aktuell so aus, als würden hier mehrere negative Urteile für Spieler irgendwie erwähnt und zusammengemischt, ohne dass es auf meinen Fall wirklich anwendbar wäre. Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.

P.S.: Die weiteren Argumente des OC-Anwaltes waren die hier wohl bekannten: EU-Lizenz vorhanden, GlüStV = Verstoß gegen EU-Dienstleistungsfreiheit, ich habe mich nach § 285 StGB selbst strafbar gemacht usw.
Sollte ich nicht innerhalb einer sehr kurzen Frist erklären, dass keinerlei Ansprüche meinerseits bestehen, wird der OC-Anwalt dem OC empfehlen, dass Nicht-Bestehen meiner Ansprüche gerichtlich feststellen zu lassen.

MfG,

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Das Az. Az. 8 U 5467/19 war lediglich ein Hinweisbeschluss - nicht mehr und nicht weniger hinsichtlich SOFRT und hat mir meinem Sachverhalt (Paypal) nichts gemein. Paypal wirkte aktiv an den illegalen Transaktionen mit - Einzug des Geldes und Verwaltung auf den PP-Konten bis das OC die Abbuchung manuelle einleitet. Noch deutlicher geht es nicht.

Zitat
Vielleicht noch interessant für unseren User Born. Die Kanzlei des OC schreibt, dass aufgrund der zurückgewiesenen Berufung aus München auch fest davon auszugehen sei, dass die Berufung des Zahlungsdienstleisters gegen das Urteil des LG Ulm vom 19.12.2019 ebenfalls Erfolg haben wird. Soweit ich richtig informiert bin, handelt es sich bei dem Urteil vom LG Ulm um Zahlungen mittels Paypal, wobei es dort auch zu Unstimmigkeiten aufgrund fehlerhaften Überweisungen gekommen ist.

Da gab es keine Unstimmigkeiten - das wurde alles 100% nachgewiesen und der Sachverhalt wurde vom LG Ulm unstreitig dargelegt. Man kann von vielen Dingen ausgehen; ich bin zu 100% auch vom Sieg bei OLG Stuttgart überzeugt denn das OLG Stuttgart kann zu keinem anderen Ergebnis kommen als das LG Ulm! Und selbst wenn alle Stricke reißen sollten finden wir uns beim BGH wieder!

Zu deinem P.S.: Diverse Urteile von Verwaltungsgerichten und auch wie vom LG Koblenz ausgesprochen (wurde in Koblenz deutlich beschieden) kollidiert das Verbot nicht mit der EU-Dienstleistungsfreiheit und selbige findet auch keine Anwendung was natürlich den Anwälten egal ist und man fleissig weiter damit argumentiert^^ Auch die Leitsatzentscheidung vom BGH hinsichtlich Strafbarkeit der OC ist unstreitig. Ebenso wurde bei mir bet@home durch das BVG Berlin-Brandenburg dieses Angebot als unzulässig deklariert. Schlimmer geht es ja schon fast nicht mehr für Paypal...

Zitat
Sollte ich nicht innerhalb einer sehr kurzen Frist erklären, dass keinerlei Ansprüche meinerseits bestehen, wird der OC-Anwalt dem OC empfehlen, dass Nicht-Bestehen meiner Ansprüche gerichtlich feststellen zu lassen.

Der Standardspruch den diese Anwälte der OC immer bringen - Keine Angst und Klage einreichen um denen zu zeigen wo der Hammer hängt^^



« Letzte Änderung: 09 September 2020, 09:00:47 von Born4Nothing »
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Zitat
Da gab es keine Unstimmigkeiten - das wurde alles 100% nachgewiesen und der Sachverhalt wurde vom LG Ulm unstreitig dargelegt. Man kann von vielen Dingen ausgehen; ich bin zu 100% auch vom Sieg bei OLG Stuttgart überzeugt denn das OLG Stuttgart kann zu keinem anderen Ergebnis kommen als das LG Ulm! Und selbst wenn alle Stricke reißen sollten finden wir uns beim BGH wieder!

Sorry, mit "Unstimmigkeiten" war die Differenz von 30.000 Euro gemeint, die durch die unsichtbaren Vormerkungen im Nachhinein bei dir getätigt wurden. Aber wie ich mir gedacht habe, hat das Urteil München mit deinem nichts zu tun. Aber man kann es als OC-Anwalt ja einfach mal so darlegen  ;D Für Stuttgart drücke ich dir die Daumen!

Ich bin nun auf das Antwortschreiben meines Anwaltes gespannt, was mir in den nächsten Tagen vorliegen sollte. Obwohl ich erst der Fraktion angehört habe, die bei den Wörtern "Klage einreichen" erstmal gezuckt hat, bin ich mittlerweile gedanklich auch so weit, dass eine Klage unausweichlich sein wird. Angst vor einer gegnerischen Klage habe ich keine - dafür habe ich diese Standardsätze der OC-Anwälte hier auch schon zu oft gelesen und fest damit gerechnet, sowas auch in dem an mich/meinen Anwalt gerichteten Schreiben zu lesen.

Bezüglich Paypal noch eine Frage an dich, vielleicht kannst du mir helfen: Ich habe Ende 2019 einen mittleren vierstelligen Betrag via Paypal bei OC's eingezahlt. Knackpunkt ist, dass ich mir im Rahmen meiner Sucht damals Geld von Freunden geliehen habe, sprich ich habe das Geld von Bekannten auf mein Paypal-Konto überwiesen bekommen und habe bei den OC's dann von diesem "Guthaben" auf dem PP-Konto gezahlt. Scheidet ein Chargeback gegenüber Paypal deswegen aus?

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Offline Olli

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Hi!

Da müsstest Du Deine Freunde mit ins Boot holen, wenn Du ein CB über derren Banken machen möchtest.

Du darfst aber nicht vergessen, dass dies nur eine der Wege ist. Dieser hier hatte den Vorteil, dass man nicht auf den Gutwill von PP angewiesen war und das Geld dann in der Tasche hatte. Anfänglich hatte PP daraufhin Verzichtserklärungen ausgestellt. Mittlerweile machen sie das nicht mehr. Jeder CB-ler wartet hier auf den Ablauf der gesetzlichen Wiederspruchsfrist. Theoretisch könnte PP bis zum Ablauf Klage einreichen.

Du kannst natürlich auch Deine Forderung an PP stellen. Diese werden sie bestreiten und Du wirst nicht umhin können selbst Klage einzureichen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Achso, ja die fehlenden 30.000 EUR wurden per SOFORT an ein OC bezahlt. Und bei dem OC bin ich dran - es fehlt mir aber gerade n Liquidität um das irgendwie vorantreiben zu können....

Klar kann man viel Argumentieren aber die Anwälte der OC nehmen immer die gleichen haltlosen Argumente und stellen sich dumm.

Zitat
Bezüglich Paypal noch eine Frage an dich...

Paypal wird sicherlich nicht freiwillig das Geld rausrücken ergo ist eine Klage unausweichlich - würde aber abwarten, hast ja noch bis Ende 2021 dafür Zeit was das OLG Stuttgart entscheiden wird.

Zitat
Da müsstest Du Deine Freunde mit ins Boot holen, wenn Du ein CB über derren Banken machen möchtest.

@Olli...da hast du was falsch verstanden - die Freunde haben das Geld auf sein Konto per PP-Zahlung transferiert so das er dann ein Guthaben hatte was dann an die OC transferiert wurde. Die Freunde sind hier komplett außen vor da hier ja keine illegalen Transaktionen vorlagen und Paypal auch nicht wissen kann für was das Geld, welches auf sein PP-Konto als Guthaben abgewiesen wurde, Verwendung findet.
« Letzte Änderung: 09 September 2020, 09:55:03 von Born4Nothing »
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Offline Olli

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Hi Born!

Zitat
sprich ich habe das Geld von Bekannten auf mein Paypal-Konto überwiesen bekommen

Deine Interpretation ist nur eine der Mäglichkeiten. Da sind die Freunde natürlich außen vor.
Wenn diese aber von ihrem Bankkonto überwiesen haben ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Zitat
...Wenn diese aber von ihrem Bankkonto überwiesen haben ...

Dann spielt das auch keine Rolle denn diese Transaktion ist nicht illegal und PP kann nicht wissen wofür das Geld danach eingesetzt wird. Bis dahin ist alles sauber. Erst wenn das Geld an ein OC transferiert wird müsste PP Prüfen - was die ja nie haben - alles durchgelassen und sehenden Auges hingenommen weil es eben Geld bringt.
« Letzte Änderung: 09 September 2020, 10:11:14 von Born4Nothing »
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Zitat
Da gab es keine Unstimmigkeiten - das wurde alles 100% nachgewiesen und der Sachverhalt wurde vom LG Ulm unstreitig dargelegt. Man kann von vielen Dingen ausgehen; ich bin zu 100% auch vom Sieg bei OLG Stuttgart überzeugt denn das OLG Stuttgart kann zu keinem anderen Ergebnis kommen als das LG Ulm! Und selbst wenn alle Stricke reißen sollten finden wir uns beim BGH wieder!

Sorry, mit "Unstimmigkeiten" war die Differenz von 30.000 Euro gemeint, die durch die unsichtbaren Vormerkungen im Nachhinein bei dir getätigt wurden. Aber wie ich mir gedacht habe, hat das Urteil München mit deinem nichts zu tun. Aber man kann es als OC-Anwalt ja einfach mal so darlegen  ;D Für Stuttgart drücke ich dir die Daumen!

Ich bin nun auf das Antwortschreiben meines Anwaltes gespannt, was mir in den nächsten Tagen vorliegen sollte. Obwohl ich erst der Fraktion angehört habe, die bei den Wörtern "Klage einreichen" erstmal gezuckt hat, bin ich mittlerweile gedanklich auch so weit, dass eine Klage unausweichlich sein wird. Angst vor einer gegnerischen Klage habe ich keine - dafür habe ich diese Standardsätze der OC-Anwälte hier auch schon zu oft gelesen und fest damit gerechnet, sowas auch in dem an mich/meinen Anwalt gerichteten Schreiben zu lesen.

Bezüglich Paypal noch eine Frage an dich, vielleicht kannst du mir helfen: Ich habe Ende 2019 einen mittleren vierstelligen Betrag via Paypal bei OC's eingezahlt. Knackpunkt ist, dass ich mir im Rahmen meiner Sucht damals Geld von Freunden geliehen habe, sprich ich habe das Geld von Bekannten auf mein Paypal-Konto überwiesen bekommen und habe bei den OC's dann von diesem "Guthaben" auf dem PP-Konto gezahlt. Scheidet ein Chargeback gegenüber Paypal deswegen aus?

Tuh dir selbst den Gefallen und Klage.

Dieses hin und her geschreibe ist in meinen Augen nur Zeitschinderei. Das OC wird sich nicht beugen und reagiert erst "vernünftig" wenn man mit einer Klage ankommt.

Noch 2 Wochen, dann müsste meine Klage in Malta angekommen sein. :D

Gruß,
BePo

Zitat
Tuh dir selbst den Gefallen und Klage.
Dieses hin und her geschreibe ist in meinen Augen nur Zeitschinderei. Das OC wird sich nicht beugen und reagiert erst "vernünftig" wenn man mit einer Klage ankommt.

Ja, das kann ich leider nur bestätigen und diesen Weg werde ich auch einschlagen müssen. Auf eine über 10-seitige Antwort von meinem Anwalt mit Einbindung der aktuellen Rechtsprechung u.a. des BGH kam nach 3,5 Wochen eine halbe Seite von Hambach zurück, in der ohne auf das Schreiben meines Anwalts einzugehen die gleichen (für den Sachverhalt irrelevanten) Aktenzeichen nochmal genannt wurden und die Forderung abgestritten sowie ein Vergleich abgelehnt wurden.

Hatte etwas gehofft um eine Klage herumzukommen, aber ich bin einfach zu gespannt, ob die Ihre Rechtsauffassung auch noch so darlegen, wenn die Klage erhoben wurde  ;D
« Letzte Änderung: 06 Oktober 2020, 15:48:11 von Olli »

 

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