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Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin

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Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #15 am: 27 April 2020, 20:14:51 »
Zitat
Dies kann man bis zu 180 Tage machen.

Lastschriften kann man sogar bis zu 13 Monate zurückholen; muss auch nicht zwangsweise mit einem Anwalt gemacht werden aber wenn man das ohne Anwalt macht dann muss man schon wissen was man tut und die Bank muss auch mitspielen was auch schon vorgekommen ist.

@Will

Damit ist niemandem geholfen.
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Offline Olli

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Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #16 am: 27 April 2020, 20:47:46 »
Hi Nosnah!

Ich möchte Dir absolut nicht zu nahe treten ... dennoch ...

Zitat
Alles, was Du jetzt durch Faulheit versäumst, rächt sich im Nachgang,

Hast Du diesen Satz verstanden? Scheinbar nicht, denn Du stellst wieder Fragen, die in den Threads tausendfach beantwortet wurden.

Es ist aber ja Dein Geld und nicht meines ... mache also ruhig so weiter, wenn das Dein Wille ist ...

Und nun noch ein Tip: Archivere das Gedöns mit dem Käuferschutz ... es könnte Dir in einem potentiellen Rechtsstreit helfen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #17 am: 07 Juli 2020, 10:33:07 »
So habe heute Post von KSP erhalten und diese stellen mir nun eine Forderung.
Wollte dieser Forderung unter Einhaltung der 14 Tage Frist widersprechen.

Finde aber irgendwie kein Musterschreiben oder ähnliches, was ich als Vorlage nutzen könnte um den KSP Rechtsanwälten zu widersprechen, kann mir da jemand nen Link etc. senden.... Das schreiben würde ich dann natürlich abändern

Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #18 am: 07 Juli 2020, 10:50:11 »
Denen würde ich eine Mail schreiben dass der Forderung vollumfänglich widersprochen wird.
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Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #19 am: 20 Juli 2020, 14:15:56 »
Habe heute von KSP eine Mail erhalten, nachdem ich deren Forderungen widersprochen habe.


Forderungsangelegenheit: PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. gegen Sie
Sehr geehrter Herr xxxxx,
in der vorbezeichneten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail sowie Ihr
Schreiben vom 07.07.2020.
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
Wir haben Ihr Bestreiten der Forderung zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Bestreitens
der Forderung werden wir diese nicht einmelden, solange diese nicht tituliert ist.
Sofern Sie der Auffassung sind, den Ausgleich der Forderung nicht zu schulden, weil die
maßgeblichen Transaktionen im Zusammenhang mit so genannten Glücksspielangeboten
standen, so kann diese Einwendung keinen durchgreifenden Erfolg haben.
Bei Ihrem Vertrag mit dem Glücksspielanbieter und dem Zahlungsauftrag an unsere
Mandantin handelt es sich um zwei abstrakt voneinander zu betrachtende
Vertragsverhältnisse. Vertragsgegenstand des mit unserer Mandantin geschlossenen
Nutzungsvertrages ist auf Seiten unserer Mandantin allein die Versendung des
Geldbetrages. Im vorliegenden Fall transferierte unsere Mandantin vereinbarungsgemäß den
von Ihnen initiierten Zahlbetrag an den Anweisungsempfänger und erfüllte hierdurch ihre
vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber vollumfänglich.
Für den hier geltend gemachten Zahlungsanspruch kommt es auch nicht darauf an, ob das
von Ihnen genutzte zugrunde liegende Glücksspiel legal oder illegal war.
Insoweit erlauben wir uns, wie folgt auf die einschlägige Rechtsprechung hinzuweisen:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greifen Einwendungen aus dem
zugrundeliegenden Vertragsverhältnis mit dem Vertragsunternehmen nicht auf den Vertrag
mit dem Zahlungsdienstleister durch. (vgl. BGH, Urt. v. 24.09.2002, Az. XI ZR 420/01). Das
heißt, etwaige Einwendungen aus dem Glückspielvertrag muss sich unsere Mandantin
gerade nicht entgegenhalten lassen.
Diese Rechtsprechung hat das Landgericht München mit Urteil vom 28.02.2018 auch in
Bezug auf Glücksspielangebote inzwischen konkretisiert und bestätigt. Dabei ist auch zu
berücksichtigen, dass Online-Glücksspiele in Deutschland nicht per se verboten sind. Dem
Zahlungsdienstleister ist es aber weder möglich noch zuzumuten, eine dahingehende
Überprüfung vorzunehmen, ob der konkrete angewiesene Zahlungsvorgang im Einzelfall
einem erlaubten oder unerlaubten Glücksspiel unterfällt. Hierfür ist vielmehr die
Glücksspielaufsicht zuständig. Die vorgenannte Entscheidung ist auch rechtskräftig nachdem
das Oberlandesgericht München sie mit Beschluss vom 06.02.2019 bestätigt hat (vgl. LG
München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17 sowie OLG München, Beschluss vom
06.02.2019, Az. 19 U 793/18).
Somit bleibt abschließend festzuhalten, dass der von Ihnen mit unserer Mandantin
geschlossene Zahlungsdienstvertrag selbst dann wirksam wäre, wenn das von Ihnen
genutzte Glücksspiel unerlaubt und damit gemäß § 134 BGB nichtig gewesen wäre. Ob dies
vorliegend tatsächlich der Fall war, kann jedoch wie erläutert dahin stehen, weshalb sich
weitere Ausführungen dazu erübrigen.
Im Übrigen hatte unsere Mandantin auch vorliegend weder Kenntnis vom Ort der
Spielteilnahme noch von dem tatsächlich von Ihnen genutzten Glücksspiel. Mithin war ihr
auch nicht bekannt, dass es sich um ein etwaig illegales Glücksspiel gehandelt haben soll.
Mit der Zahlung der Hauptforderung befinden Sie sich in Zahlungsverzug. Gemäß § 286 Abs.
1 S. 1 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers, die
nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. Unsere Mandantin forderte Sie mehrfach
per E-Mail vergeblich zur Zahlung auf. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich seinerzeit mit
der Korrespondenz in elektronischer Form einverstanden erklärten. Es besteht daher kein
gesonderter Anspruch auf Übersendung einer Mahnung in Papierform. Nachdem Sie keine
Zahlung leisteten, wurden wir von unserer Mandantin mit dem Einzug der Forderung
beauftragt.
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges schulden Sie unserer Mandantin auch den bislang
entstandenen Verzugsschaden, namentlich die Kosten unserer Inanspruchnahme,
kaufmännischen Mahnkosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen.

Wir fordern Sie daher letztmalig außergerichtlich auf, den sich aus anliegender aktueller
Forderungsaufstellung ergebenden Gesamtbetrag in Höhe von EUR 4.924,97 bis zum
07.08.2020
auf dem in diesem Schreiben genannten Anwaltskonto zum Ausgleich zu bringen.
Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantin
empfehlen, das Verfahren gegen Sie fortzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte



Ps: wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?

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Kläger2019

Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #20 am: 20 Juli 2020, 14:29:31 »
Abwarten bis Mahnbescheid kommt. Anschließend Widerspruch einlegen. Danach liegt der Ball bei PayPal. Nächster Schritt von denen wäre, dass die dich verklagen.

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Offline Vetram

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Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #21 am: 20 Juli 2020, 14:53:05 »
Genau!
Das ist bis jetzt noch nie passiert. ( Mahnbescheid)
PP hat sich nicht ohne Grund als Zahlungsfienstleister zurückgezogen.

Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #22 am: 20 Juli 2020, 15:24:10 »
Mit dieser Ausage "noch nie passiert" wäre ich sehr vorsichtig - kenne einen Fall wo ein Mahnbescheid ins Haus geflattert ist und das wird sicher keine Ausnahme sein!
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Offline Olli

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Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #23 am: 20 Juli 2020, 15:33:09 »
Es gab hier ein paar Fälle, wo der Mahnbescheid ins Haus geflattert ist.
Nachdem aber vollumfänglich form- und fristgerecht wiedersprochen wurde, ruht seitdem der See stille.

PP wartet anscheinend das Berufungsverfahren von Born ab.
Also heißt es während der gesetzlichen Verjährungsfrist abzuwarten, ob da noch was kommt.

Gute 24 h
Olaf


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Offline Vetram

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Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #24 am: 20 Juli 2020, 16:00:23 »
Zumindest nicht in den Fällen in denen ein RA eingeschaltet ist ( Aussage Lenne )

Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #25 am: 20 Juli 2020, 18:00:58 »
Heisst dass ich sollte mir schonmal einen Rechtsanwalt suchen? Bisher habe ich alles in Eigenregie gemacht

Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #26 am: 21 Juli 2020, 08:17:45 »
Heisst dass ich sollte mir schonmal einen Rechtsanwalt suchen? Bisher habe ich alles in Eigenregie gemacht

Ja! Du scheinst etwas überfordert zu sein (nicht böse gemeint!), da schadet dir Unterstützung nicht.

Ich habe die Kanzlei Lenné beauftragt, namentlich Hr. RA Daniel Kutz. Ging alles telefonisch und per Mail-Verkehr.
Sind bei mir über PayPal ca. 2,6k€ in den letzten acht Wochen, in den elf Monaten davor (= 13 Monate) nochmal 6,4k€.

Die letzten acht Wochen habe ich nach Rücksprache mit dem RA selbst zurückgebucht, für den Zeitraum darüber hinaus
hat er ein Schreiben an meine Bank (DKB) verfasst. Jetzt heißt es abwarten. Sämtliche Schriebe von PayPal oder Inkasso-Unternehmen soll ich
ihm einfach zukommen lassen, er kümmert sich dann darum. Ist so viel einfacher und man hat jemanden, der sich auskennt.

Du musst dir halt im Klaren sein, dass ein RA Geld kostet. Der Fachverband Glücksspielsucht hat eine Partner-Kanzlei (Kraft, Geil und Kollegen, Bielefeld),
da ist es etwas günstiger, aber die genauen Konditionen kenne ich nicht.

In meinem Fall waren es knapp 320€ für die Kommunikation mit PayPal und 360€ für die Kommunikation mit der DKB.

Bin übrigens seit einer Woche komplett spielfrei, habe nicht mal das Verlangen danach. Traue dem Ganzen nur noch nicht.  :o

Gruß!

Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #27 am: 18 August 2020, 15:25:38 »
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

in obiger Forderungsangelegenheit hatten wir Sie um Zahlung der offenen Forderung in Höhe von insgesamt EUR 4.940,86 gebeten.

Ein vollständiger Forderungsausgleich konnte bisher nicht festgestellt werden.

Lediglich zur zügigen und außergerichtlichen Erledigung der unter dem obigen Aktenzeichen geführten Forderungsangelegenheit unterbreitet Ihnen unsere Mandantin nun das folgende einmalige Vergleichsangebot:

Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 3.706,00 bis spätestens zum

26.08.2020

Hierdurch sparen Sie EUR 1.234,86. Mit fristgerechtem Zahlungseingang ist die Sache - ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - beendet. Das weitere Verfahren wird nicht durchgeführt.

Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #28 am: 18 August 2020, 15:26:30 »
o.g.Schreiben habe ich heute von KSP erhalten

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Offline Olli

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Re: Hilfe benötigt bei Umgang mit paypal und bwin
« Antwort #29 am: 18 August 2020, 16:28:25 »
Abheften und ruhig bleiben ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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