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Aussergerichtliche Einigungen mit Sportwetten Anbietern?

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Hallo Zusammen,

mich interessiert Folgendes:
1. Gibt es wirklich keine aussergerichtlichen Einigungen direkt mit Sportwettenanbietern zur Rückerstattunge von Einzahlungen oder werden diese wegen Verschwiegenheit nicht publik gemacht?
2. Angenommen alle Sportwettenanbieter bekommen eine Konzession (und es also keine Probleme mit dem Konzessionsverfahren gibt), was haben die Anbieter zu befürchten, wenn sie gegen andere Teile des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen?  Konkrete Beispiele siehe unten, könnte ein Anbieter wegen solchen Fällen evtl die Konzession entzogen bekommen?


Hintergrund meiner Frage ist, dass es in meinem Fall zu zahlreichen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag gekommen ist und ich nicht verstehe, warum diese Verstöße nirgendwo sonderlich diskutiert werden, sondern es primär darum geht, ob das Angebot legal oder nicht legal ist, aber nicht darum, wenn ein legales Angebot nicht im erlaubten Rahmen agiert. Hier einige konkrete Beispiele von mir mit Angabe des jeweiligen Paragraphen im Glücksspielstaatsvertrag

1.  § 4 Allgemeine Bestimmungen (5): "Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen."
-->Bei mir kam es  in vielen Monaten zu einer Einzahlung von mehr als 1000 Euro


2. § 4 Allgemeine Bestimmungen (5): (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Veranstalten oder das Vermitteln des Glücksspiels den Zielen des § 1 zuwiderläuft. Die Erlaubnis darf nicht für das Vermitteln nach diesem Staatsvertrag nicht erlaubter Glücksspiele erteilt werden. Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht kein Rechtsanspruch.
--> In $1 ist als primäres Ziel des Staatsvertrags, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Ich habe in manchen Monaten das x fache Gehalts an Einsätzen getätigt

3. § 8 Spielersperre:
(2) Spielbanken und Veranstalter von Sportwetten und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential sperren Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre).

Siehe oben: Ich habe Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu meinem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre), kam der Anbieter hier seine Fürsorgepflicht nach?

 
4.  § 21 Sportwetten: Wetten während des laufenden Sportereignisses sind unzulässig. (…) Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses (Ereigniswetten) sind ausgeschlossen.
--> Einen Großteil meiner Verluste habe ich durch Livewetten auf Ereigniswetten verloren. z.B. die Anzahl der gelbe KArten
« Letzte Änderung: 13 Mai 2020, 03:14:04 von Notbremse86 »

Re: Aussergerichtliche Einigungen mit Sportwetten Anbietern?
« Antwort #1 am: 12 Mai 2020, 09:05:42 »
Das was du da zitierst ist kein Gesetz sondern der GesetzesENTWURF, der soll ab 1.7.2021 in Kraft gehen und natürlich nicht rückwirkend, sondern, wie bei Gesetzen i.d.R. üblich, mit Wirkung für die Zukunft.
Korrektur: dieser Entwurf, den du zitiert hast, wurde ja sogar mittlerweile geändert (Einsatz-zu Einzahlungslimit u.a.), der aktuellste Entwurf ist dieser:https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3157.pdf;jsessionid=CECE065FE98A4503A651E690849C9C20
« Letzte Änderung: 12 Mai 2020, 09:12:05 von Gewinner »

Re: Aussergerichtliche Einigungen mit Sportwetten Anbietern?
« Antwort #2 am: 12 Mai 2020, 10:29:19 »
Hallo Gewinner,

vielen Dank für dein Feedback.
Der von mir zitierte Text ist aus dem 1. Glücksspielstaatsvertrag, welcher meines Verständnisses nach 2012 in Kraft getreten ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/StVGlueStV
Da der 2. Glücksspielstaatsvertrag ja nicht razifiziert wurde, sollte der 1. Glücksspielstaatsvertrag doch weiterhin geltendes Recht sein, bis das von dir genannte neue Gesetz am 21.7.2021 in Kraft tritt, oder liege ich da falsch?

Re: Aussergerichtliche Einigungen mit Sportwetten Anbietern?
« Antwort #3 am: 12 Mai 2020, 10:40:54 »
Oh tatsächlich du hast Recht, wusste ich nicht, ich dachte das steht erst im neuen so, sorry, ich hab mich vor allem mit dem neuen Entwurf beschäftigt. Soviel ich weiß, gelten diese Regeln im Glückspielstaatsvertrag aber nur für Anbieter der Whitelist und in Schleswig-Holstein, also für solche, die eine deutsche Lizenz haben, zumindest berufen sich da die Anbieter aus Gibralter Malta usw. drauf. Aber vielleicht werden andere Dir noch andere antworten geben.

Re: Aussergerichtliche Einigungen mit Sportwetten Anbietern?
« Antwort #4 am: 12 Mai 2020, 14:05:10 »
Hallo Gewinner,

genau darum geht es mir ja: Sämtliche Argumentationen die ich seitens Sportwettenanbieter gesehen habe bezieht sich auf die Unzulässigkeit des Konzessionsverfahrens, nicht aber auf die Unzulässigkeit der anderen Vertragsbestandteile. Mit der Anfechtung des Konzessionsverfahrens will man meines Verständnisses nach erreichen, dass man als Anbieter das Recht auf eine Konzession bekommen soll, so argumentieren die Firmen aus Malta etc. Entsprechend drehen sich die meisten Diskussionen über Legalität des Glücksspielangebotes um das Vorhandensein einer Konzession.

Deswegen mein naiver Gedanke: Ganz hypothetisch, mal angenommen dass aufgrund des unzulässigen Konzessionsverfahrens alle Anbieter gerade in Deutschland aktiv sein dürfen (weil das ja dienmeinung der Anbieter ist). Wenn sie aber in Deutschland aktiv sind und dann ab 2021 eine Konzession erhalten wollen, dann sollten sie sich doch aber auch an die daran verknüpften Regeln halten, was sie ja anhand meiner Beispiele offensichtlich nicht tun. Entsprechend geht es mir nicht darum, aktuell die Legalität des Angebots im Hinblick auf eine gültige Konzession anzufechten, sondern dass das Wettangebot gegen weitere Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags widerspricht und der Anbieter somit klar seine Fürsorgepflicht verletzt hat.

Deswegen ja meine ursprünglichen Fragen:

1. Gibt es wirklich keine aussergerichtlichen Einigungen direkt mit Sportwettenanbietern zur Rückerstattunge von Einzahlungen oder werden diese wegen Verschwiegenheit nicht publik gemacht?
2. Angenommen alle Sportwettenanbieter bekommen eine Konzession (und es also keine Probleme mit dem Konzessionsverfahren gibt), was haben die Anbieter zu befürchten, wenn sie gegen andere Teile des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen?  Konkrete Beispiele siehe Eingangspost, könnte ein Anbieter wegen solchen Fällen evtl die Konzession entzogen bekommen?


Ich bin kein Jurist (wie man bestimmt merkt), jedoch versuche ich mir das Thema logisch zu erschließen und bin um jede Hilfe dankbar.
« Letzte Änderung: 12 Mai 2020, 18:48:49 von Notbremse86 »

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Offline Olli

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Re: Aussergerichtliche Einigungen mit Sportwetten Anbietern?
« Antwort #5 am: 12 Mai 2020, 16:46:14 »
Zitat
Deswegen mein naiver Gedanke: Aufgrund des unzulässigen Konzessionsverfahrens dürfen alle Anbieter gerade in Deutschland aktiv sein.

Nein, das ist so nicht korrekt! Sie "dürfen" nicht aktiv sein - sie tun es aber und keiner unternimmt etwas dagegen!

Hierzu gibt es mehrere höchstrichterliche Urteile, die Du in der Parallelrubrik findest.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Aussergerichtliche Einigungen mit Sportwetten Anbietern?
« Antwort #6 am: 12 Mai 2020, 17:57:41 »
Gibt es wirklich keine aussergerichtlichen Einigungen direkt mit Sportwettenanbietern zur Rückerstattunge von Einzahlungen oder werden diese wegen Verschwiegenheit nicht publik gemacht?

Ja, da liegst du richtig. Es gibt solche Fälle. Es ist aber schswierig hierzu ofizielle Infos zu bekommen.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Aussergerichtliche Einigungen mit Sportwetten Anbietern?
« Antwort #7 am: 13 Mai 2020, 13:50:20 »
Hallo notbremse86

Habe dasselbe Problem mit Sportwetten wie du. ich kann dir empfehlen mit einem Anwalt darüber zu sprechen. Bei den meisten Anwälten ist der Erstkontakt in solchen Sachen kostenfrei.

 

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