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Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht

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Offline Tom87

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Re: Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht
« Antwort #15 am: 27 Oktober 2020, 23:38:18 »
allerdings sind wir hier ja in der Abteilung Chargeback wo es um Grunde genommen ja in jedem Thread darum geht, sich rauszuschlängeln. Jeder hat das Geld ja verzockt.

Du triffst den Nagel auf den Kopf!

Re: Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht
« Antwort #16 am: 28 Oktober 2020, 00:44:23 »
allerdings sind wir hier ja in der Abteilung Chargeback wo es um Grunde genommen ja in jedem Thread darum geht, sich rauszuschlängeln. Jeder hat das Geld ja verzockt.

Du triffst den Nagel auf den Kopf!

Daher finde ich es auch nicht hilfreich, mir zu sagen zahl das Geld doch einfach zurück. Das kann man hier ja in jedem Thema drunter schreiben. Das ist ja nicht Sinn und Zweck warum Leute hier posten.

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Bastian0307

Re: Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht
« Antwort #17 am: 28 Oktober 2020, 01:30:33 »
Deshalb sag ich ja such dir nen guten Anwalt der berät dich, hier wirst du keinerlei 100% handfesten Werkzeuge zur Hand bekommen.


Warum die Aussage kam das du es bezahlen sollst, und es dann gut sein lassen sollst ist denke ich mal auch der Summe geschuldet. Der Aufwand um das rein rechtlich korrekt durchzuziehen ist so hoch das es sich bei ner Summe kleiner 2.000€ garnicht lohnt und man es als Erfahrung abhaken kann.

Hinzu kommt der Stress der am schlimmsten ist.

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Wolke

Re: Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht
« Antwort #18 am: 28 Oktober 2020, 02:06:54 »
quote author=Topkekko link=topic=4622.msg41400#msg41400 date=1603816018]
Habe heute sage und schreibe 26 Briefe fertig gemacht. Es geht jeweils um niedrige 3-stellige Summen überall verteilt. Werde mein Glück mal versuchen und hier Updates posten.
[/quote]

Zitat
Ich würde auch sagen, dass ich meine Sucht gut unter Kontrolle habe,

Aber du wolltest ja wieder spielen,hast Geld eingezahlt ,hast es aber abgebrochen. Dieses mal. Wenn du ein Chargeback machst und weiter zockst,bist du nachher wegen Betruges an. Du bewegst dich da grad auf ganz dünnem Eis. Chargeback und nie wieder OC spielen ja,aber nicht zurückholen und einzahlen,dass wird dir sonst bald zum Verhängnis.

Auch wenn du ( noch) keine finanziellen Probleme hast,ist ein Spielfreies Leben sehr erstrebenswert. Denn aus der anfänglichen Ablenkung wird schnell Stress,man wird körperlich krank und ein Rattenschwanz an Problemen kommt hinterher. Ganz zu schweigen von der verschwendeten Lebenszeit......

Also pass auf dich auf,mach dein CB und versuch die Finger davon zu lassen.

LG Wolke

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Kläger2019

Re: Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht
« Antwort #19 am: 28 Oktober 2020, 07:39:52 »

Aber du wolltest ja wieder spielen,hast Geld eingezahlt ,hast es aber abgebrochen. Dieses mal. Wenn du ein Chargeback machst und weiter zockst,bist du nachher wegen Betruges an. Du bewegst dich da grad auf ganz dünnem Eis. Chargeback und nie wieder OC spielen ja,aber nicht zurückholen und einzahlen,dass wird dir sonst bald zum Verhängnis.

Es ist kein Fall einer mehrmaligen Rückforderung mit Konsequenzen für den Spieler bekannt. Grundsätzlich gilt der Anspruch ja in allen Fällen: Die Finanztransaktion ist nicht nur beim ersten, sondern auch beim zweiten Mal illegal. Tut man dies mehrmals, ließe sich schon vom "Betrug des Betrügers" sprechen, aber der Finanzdienstleister war ja ebenso an der Transaktion beteiligt. Mit Sicherheit kann man nicht sein Geld zurückfordern und gleich wieder im Online Casino einzahlen. Aber grundsätzlich halte ich auch weitere Rückforderungen durchaus für möglich, solange es kein Rechtsmissbrauch wird.

Re: Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht
« Antwort #20 am: 28 Oktober 2020, 11:13:50 »

Aber du wolltest ja wieder spielen,hast Geld eingezahlt ,hast es aber abgebrochen. Dieses mal. Wenn du ein Chargeback machst und weiter zockst,bist du nachher wegen Betruges an. Du bewegst dich da grad auf ganz dünnem Eis. Chargeback und nie wieder OC spielen ja,aber nicht zurückholen und einzahlen,dass wird dir sonst bald zum Verhängnis.

Es ist kein Fall einer mehrmaligen Rückforderung mit Konsequenzen für den Spieler bekannt. Grundsätzlich gilt der Anspruch ja in allen Fällen: Die Finanztransaktion ist nicht nur beim ersten, sondern auch beim zweiten Mal illegal. Tut man dies mehrmals, ließe sich schon vom "Betrug des Betrügers" sprechen, aber der Finanzdienstleister war ja ebenso an der Transaktion beteiligt. Mit Sicherheit kann man nicht sein Geld zurückfordern und gleich wieder im Online Casino einzahlen. Aber grundsätzlich halte ich auch weitere Rückforderungen durchaus für möglich, solange es kein Rechtsmissbrauch wird.


Wie gesagt, bzw. im Original-Post geschrieben, geht es hier ja nicht um Chargebacks, sondern um einen "technischen" Fehler, durch welchen es in diesem Casino möglich ist/war Geld auf dem Konto zu generieren obwohl man die Zahlung bei der Bank ablehnt (somit wird natürlich auch von der Bank keine Zahlungs angestoßen bzw. gestattet).

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Offline Olli

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Re: Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht
« Antwort #21 am: 28 Oktober 2020, 11:58:40 »
Auch wenn Du den Zahlungsvorgang abgebrochen hast, könnte man ein schlüssiges Verhalten aus der Tatsache ziehen, dass Du das Geld anschließend verzockt hast.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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Re: Sofortüberweisung 600€ aber Geld nicht abgebucht
« Antwort #22 am: 28 Oktober 2020, 12:37:28 »
Da muss ich Olli Recht geben. Du hast den technischen Fehler ja für dich ausgenutzt. Ich bin der Meinung, wir sollten diesen Fred jetzt schließen. Falls du dich mit dem Aussteigen beschäftigen möchtest, eröffne doch ein neues Thema. Evtl. bei Tagebuch?

Alles Gute

Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
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