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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
M95ax:
Guten Tag,
ich bin echt fassungslos... Habe gerade ein Schreiben von der Polizei erhalten, dass ich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nächste Woche eine Vorladung bei der Polizei habe wegen unerlaubten Glücksspiel von 01.02.2019-12.02.2020.
ich bin spielsüchtig und habe ich diesen Zeitraum ca 100.000€ eingezahlt und 80.000€ ausgezahlt. Genau weiß ich das natürlich nicht, eher mehr als weniger.
Ich war bis zum 01.03.2020 bei der Commerzbank die mich jedoch gekündigt hat, Grund wollten Sie mir nie nennen. Gehe davon aus das mich die Commerzbank angezeigt hat.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Habe sowas noch nie erlebt das man wegen online Casinos eine Anzeige bekommt!??? Habe irgendwie ziemlich Schiss weil ich in meiner Jugend zwischen 13-17 viel Mist gebaut habe und damals für 3 Wochen in Arrest musste.
Seitdem nie wieder was mit der Polizei zu tun gehabt (bin jetzt 25 Jahre).
Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr und wieso erhebt die Staatsanwaltschaft direkt eine Anklage bzw lädt mich vor? Da muss ich ja hin, hätte die Polizei mit die Vorladung geschickt hätte ich nicht hin gemusst.
Bitte um Rat.
kotek123:
Hast du evtl. ein Chargeback durchgeführt bzw. Klage am laufen gegen Zahlungsdienstleister? Evtl. könnte so eine Anzeige von denen stammen. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft muss jede Anzeige nachgehen. Wird am Ende eh fallen gelassen, da ich davon ausgehe, dass du wie viele hier in Unkenntnis online gezockt hast
M95ax:
Nein habe kein laufendes Chargeback, deswegen verstehe ich es auch nicht. Gab es so einen Fall etwa schonmal?
Rofl1312:
--- Zitat ---Guten Tag,
ich bin echt fassungslos... Habe gerade ein Schreiben von der Polizei erhalten, dass ich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nächste Woche eine Vorladung bei der Polizei habe wegen unerlaubten Glücksspiel von 01.02.2019-12.02.2020.
--- Ende Zitat ---
Einladung nicht wahrnehmen, und anschließend ab zum Anwalt, dieser beantragt Akteneinsicht und dann weißt du wer dich angekackt hat.
2. Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter
Werden Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen, haben Sie auf den ersten Blick eine komfortablere Position, als bei einer Zeugenvorladung. Die Privilegierung von Vorladungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft ist hier vom Gesetzt nicht vorgesehen. Sie sind somit tatsächlich in keinem Fall verpflichtet, bei der Polizei auszusagen
Quelle Anwalt.de.
Wo hast Du denn gespielt in welchen Kasinos?
Mit etwas Pech hast Du in einem in Curacao lizenzierten Casino gespielt, da ist es dann in der Tat illegal gewesen weil, keine EU-Lizenz.
Das ist dann etwas anderes als ob du in Malta gespielt hättest, wo sich die Kasinos auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, auch wenn es falsch ist.
Kläger2018:
Mein Rat: Ruhe bewahren und Anwalt kontaktieren, und zwar einen, der Ahnung von Glücksspielrecht hat. Im Ergebnis wird das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit wohl eingestellt. Aber ohne Anwalt würde ich das trotzdem nicht machen.
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