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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
M95ax:
Danke erstmal für eure Antworten.
Den Fall mit dem Blackjack habe ich auch gelesen, nur einen anderen Fall bzw ein anderes Urteil habe ich nicht gefunden! Dort wurde der Gewinn eingezogen, ich hoffe bei mir wollen die nicht auch irgendwelche Gewinne streichen, davor habe ich am meisten Schiss. Bin ja unterm Strich deutlich im minus und verschuldet, wenn ich jetzt noch irgendwas zurückzahlen soll bin ich gezwungen Insolvenz anzumelden.
Also ich rufe dann morgen mal da an und werde denen den Sachverhalt schildern, ich hoffe die werden mit helfen.
Ich werde gerne berichten wie es weitergeht, werde denke ich aber keine höheren Kosten für einen Anwalt einschalten, ich kann es mir einfach nicht leisten und selbst 100€ sind viel für mich die ich lieber in die Tilgung meiner Schulden stecke!
Weil ich denke mir wofür einen Anwalt? was soll mir passieren? Werde wohl nicht in den Knast müssen wenn überhaupt Anklage erhoben wird. Ein Anwalt kann da doch auch nicht viel machen...
@Womberlero es sind Altlasten also bis Mitte Februar. Seit nun 1 1/2 Monaten bin ich komplett spielfrei was mich durch die Vorladung nun noch mehr bestärkt.
Eine letzte Frage noch: im Schreiben der Polizei steht das die Vorladung einen Auftrag der Staatsanwaltschaft zu Grunde liegt.
Bin ich da nicht verpflichtet hinzugehen?
Olli:
--- Zitat von: Pippilotta am 23 Januar 2019, 17:35:22 ---Hallo zusammen,
ich möchte euch ein kurzes Update meines Falles geben.
Nachdem ich Frau Knigge hier kontaktiert habe wegen der Vorladung (mit sehr schneller Antwort),habe ich heute ein Telefonat mit der Anwaltskanzlei gehabt und denen die Angelegenheit übergeben.Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht erlangen und dann wird sich rausstellen ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
--- Ende Zitat ---
Dies ist aus dem PayPal-Thread ...
Die Bank hatte die Staatsanwaltschaft kontaktiert.
Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.
Rufe morgen die Kanzlei an und lasse Dich beraten.
Dich jetzt "jeck" zu machen, wie wir hier bei mir sagen, bringt nichts.
Born4Nothing:
--- Zitat von: M95ax am 21 Mai 2020, 13:29:55 ---Eine letzte Frage noch: im Schreiben der Polizei steht das die Vorladung einen Auftrag der Staatsanwaltschaft zu Grunde liegt.
Bin ich da nicht verpflichtet hinzugehen?
--- Ende Zitat ---
https://ht-strafrecht.de/strafrecht/informationen-zum-strafverfahren/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung/
Nur Zeugen müssen erscheinen; Beschuldigte nach wie vor nicht allerdings, wie schon mehrfach geraten, einen Anwalt konsultieren.
Kläger2018:
--- Zitat von: Born4Nothing am 21 Mai 2020, 10:41:54 ---Das Verfahren wurde in der Berufung "Wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts" eingestellt. Ein Freispruch ist das aber nicht.
Naja, das ändert aber nichts daran das er dennoch einen Rechtsbeistand benötigt^^
--- Ende Zitat ---
Wieso kein Freispruch? Das Urteil des AG München wurde doch aufgehoben.
@M95ax: Wie bereits erwähnt, auf jeden Fall die erwähnte Kanzlei kontaktieren und die Sache nicht auf die leichte Schultern nehmen.
M95ax:
Okay ich rufe dort morgen an und gebe euch Bescheid was es neues gibt!
Eine Frage noch ihr sagt die Erstberatung ist dank FAGS kostenlos. Sorry aber was soll FAGS sein😆
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