Glücksspielsucht > Glücksspielsucht Allgemein

Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten

<< < (2/20) > >>

Alexx13:
Kann sein wegen Geldwäsche...bekam damals die Abmahnung der Bank ansonsten wird das Konto gekündigt...also war damals kann alles mögliche sein

M95ax:
Puhh also das waren viele Casinos... Hauptsächlich in dem Zeitraum Vera&John, Drückglück, Wunderino, Mr.Green, Mr.Play aber waren bestimmt übers Jahr mehr. Immer in dem einem gesperrt dann im anderen angemeldet also das übliche Spiel!

Also muss ich nicht dahin? Weil wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt muss man da doch hin oder etwa nicht? Ich blicke da nicht so ganz durch.

Meint ihr wirklich ich soll einen Anwalt einschalten? Habe kaum Geld da ich viele Schulden durchs zocken habe die ich monatlich abbezahle...

Olli:
Hi Max!

Ich zitiere hier mal Ilona:

--- Zitat ---ab sofort übernimmt die Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen aus Bielefeld http://www.kguk.de/ die juristische Beratung für den Fachverband Glücksspielsucht e.V. (FAGS). Die dortigen Fachanwältinnen für Bankenrecht – Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann – sind die Ansprechpartnerinnen. Termine können über die Telefonnummer 0521-529930 vereinbart werden.

Der FAGS hat mit der Kanzlei einen Honorarvertrag abgeschlossen, der eine telefonische, schriftliche oder persönliche Einzelberatung sowie erste Aufforderungs-bzw.  erste Forderungsabwehrschreiben umfasst. Sollte eine weitere außergerichtliche und/oder eine gerichtliche Interessenvertretung erfolgen, müsstet ihr ein Mandat mit dieser oder einer anderen Kanzlei vereinbaren.
--- Ende Zitat ---

Deine Frage, was Du nun am Besten machst, sollte doch auch unter die kostenlose Erstberatung fallen.
Ich würde also morgen dort einfach mal anrufen und unverbindlich fragen.

Dennis47:

--- Zitat von: M95ax am 20 Mai 2020, 21:42:11 ---Also muss ich nicht dahin? Weil wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt muss man da doch hin oder etwa nicht? Ich blicke da nicht so ganz durch.

--- Ende Zitat ---

Eine Vorladung zur Polizei, vor allem als Beschuldigter in einem Strafverfahren, solltest du definitiv nur dann wahrnehmen, wenn du dir deiner Unschuld zu 100% bewusst bist.
In diesem konkreten Fall solltest du dir schleunigst juristische Hilfe bzw Beratung von der bereits erwähnten Kanzlei Kraft,Geil & Kollegen holen. Da die Erstberatung kostenlos ist (lobenswerter Weise ermöglicht durch die FAGS) und auch der erste Schriftverkehr mit inbegriffen zu sein scheint, hast du hier also eine risikolose Möglichkeit dir fachlich kompetente Beratung / Hilfe zu holen.


--- Zitat von: Rofl1312 am 20 Mai 2020, 21:01:38 ---Wo hast Du denn gespielt in welchen Kasinos?

Mit etwas Pech hast Du in einem in Curacao lizenzierten Casino gespielt, da ist es dann in der Tat illegal gewesen weil, keine EU-Lizenz.
Das ist dann etwas anderes als ob du in Malta gespielt hättest, wo sich die Kasinos auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, auch wenn es falsch ist.

--- Ende Zitat ---

Es gibt keine "EU Lizenz". Derartige Lizenzen werden von den jeweiligen Staaten/Bundesländer ausgegeben. Das ist quasi "Ländersache".


--- Zitat von: M95ax am 20 Mai 2020, 21:01:20 ---Nein habe kein laufendes Chargeback, deswegen verstehe ich es auch nicht. Gab es so einen Fall etwa schonmal? Ich ..[...].. ist. Macht doch aber eh kein Unterschied oder?

--- Ende Zitat ---

Nun, die Teilnahme an Online Glücksspiel ist genauso illegal wie die hier oft thematisierte "Vermittlung von Online Glücksspielen". Es gibt auch Gerichtsverfahren gegen Spieler selbst. Zum Beispiel hier nachzulesen:
https://openjur.de/u/753117.html

Wenn die Bank Kenntnis davon erlangt, das du dein Girokonto nutzt um an illegalem Glücksspiel teilzunehmen, muss sie sogar handeln, da sie sich eben sonst selber der Mitwirkung strafbar machen würde.

Das die Bank hier überhaupt aktiv wurde und recherchiert hat, wird wohl sicherlich auch den enormen Geldbeträgen liegen, die du da transferiert hast. Die Überwachung der Konten und Transaktionen auf Geldwäscheverdacht ist Banken nämlich gesetzlich vorgeschrieben. (Geldwäschegesetz (GwG) ).
Da liegt ja grundsätzlich erst einmal der Verdacht nahe, das möglicherweise Geldwäsche im Raum stehen könnte. Immerhin gingen von deinem Konto innerhalb eines Jahres 100.000€ ins Ausland, 80.000 € flossen zurück. Das hier nachrecherchiert wurde, wohin das Geld genau geflossen ist,  liegt also nahe.
Dass das Konto vor allem hinsichtlich der enormen (sowie auch verbotenen) Ein- und Auszahlungen an bzw von illegalen Online Casinos daraufhin gekündigt wurde, ist also grundsätzlich die richtige Konsequenz seitens der Bank gewesen meiner Auffassung nach.

Ob die Weitergabe der Erkenntnisse (immerhin liegt ja kein Straftatbestand der Geldwäsche im Raum) an die Staatsanwaltschaft nun "unbedingt notwendig" war, stelle ich aus moralischer Sicht mal in Frage. Immerhin bist du ja durch deine Schulden und deiner Sucht genug gestraft.
Vielleicht ist es aber auch gesetzlich vorgeschrieben, derartige Erkenntnisse auch außerhalb des GwG, an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Weiß ich ehrlich gesagt auch nicht so wirklich. Kann dir auch nur ein Fachanwalt für Bankenrecht sagen.

Ich habe übrigens in dem von dir zitierten Text eine Textzeile herausgefiltert ( mit Hilfe von ..[..].. ). Die Aussagen würde ich an deiner Stelle weder vor Gericht, noch öffentlich(Auch nicht hier im Forum) äußern. Man weiß ja nie wer so mit liest und inwiefern solche Aussagen am Ende problematisch werden

Denn, doch, Unwissenheit kann sehr wohl vor Strafe schützen. Dafür muss man das aber auch glaubwürdig zum Ausruck bringen können, das man tatsächlich nicht bewusst illegal teilgenommen hat (Argumente, die das stützen, gibt es ja genug (Deutschsprachige Casinos, Dauerhafte Werbung im TV etc) ). Vielleicht löschst du also vielleicht die von mir gemeinte Textzeile  ::)  ;)

(StGB)
§ 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Gewinner:
Alles schön und gut Dennis, das Landgericht München hat den Blackjackspieler dann aber (völlig zurecht) freigesprochen, das hast du nicht erwähnt.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln