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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
M95ax:
Hey ihr Lieben,
habe euch nicht vergessen zu berichten. Gibt einfach noch nichts neues... zur Vorladung bin ich nicht gegangen und habe einen guten Freund meines Vaters als Anwalt genommen der mich fast für nichts vertritt. Anfang nächster Woche habe ich einen Termim bei ihm, er hat nämlich Akteneinsicht gefordert und auch bekommen. Montag erzählt er mir was mit genau vorgeworfen wird und wie es weitergeht dann gebe ich euch Bescheid😌
M95ax:
Hallo:-).
ich war nun beim Anwalt und habe eine Kopie der Akte bekommen.
Es sieht so aus, dass mich meine ehemalige Bank (Commerzbank) bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat wegen Verdacht auf Gedlwäsche. Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt und der Commerzbank mitgeteilt dass der Verdacht nicht bestätigt werden konnte. Jetzt der Hammer.. die xyz von der Commerzbank haben daraufhin der Staatsanwaltschaft geschrieben das ja aber dann der Straftatbestand wegen unerlaubten Glücksspiel gegeben ist und das doch mal geguckt werden soll ob ich deswegen nicht angeklagt werden kann. Daraufhin ist die Staatsanwaltschaft dann erst in Bewegung gekommen & hat alles zur Polizei gegeben.
Naja wie ich erwartet habe liegen sehr viele Kontoauszüge mit Überweisungen an Casinos vor und auch Bargeldeinzahlungen wurden berücksichtigt. Die Summe die gelaufen ist bezieht sich auf knapp 200.000€.
Anwalt meinte jetzt erstmal abwarten keine Aussage treffen und gucken was passiert. Er geht davon aus dass das Verfahren eingestellt wird gegen eine Geldbuße von 1-2.000€ oder es im schlimmsten Fall zur Anklage kommt ich aber auf jeden Fall unter 90 Tagessätzen bleiben werde. Weiß zwar noch nicht wie ich das Geld auftreiben kann aber mal sehen.
Wenn es wieder etwas neues gibt werde ich berichten, es wird aber wahrscheinlich mindestens 4 Monate dauern bis ich etwas höre.
Lg
Olli:
Puh ... bei den Beträgen wird mir immer schwindelig ... ;)
Hi Max!
Um Dich überhaupt strafrechtlich verfolgen zu können, muss man Dir den "Vorsatz" nachweisen.
Es gilt also absolut nicht "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Was sagt Dein Anwalt dazu? Ließe sich der Vorsatz nachweisen?
Born4Nothing:
Der Straftatbestand hinsichtlich OC und die Teilnahme an illegalem Glückspiel sollte nicht zum Tragen kommen wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts.
Aber dein Anwalt wird das schon schaukeln^^
Balduin:
Und Geldstrafen kann man bei Zahlungsunfähigkeit auch in Raten bezahlen - oder auch ersatzweise abarbeiten....
Was ich mich frage: Wird die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig oder musste die Commerzbank Anzeige erstatten? Oder nur einen Hinweis geben?
Gibt es überhaupt schonmal Jemanden, der wegen OC verurteilt wurde...
Wenn die Staatsanwaltschaften alle Fälle von illegalem Glücksspiel zu Anzeige bringen würde, sollte die Justiz auf Jahre lahmgelegt sein.
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