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OLG Koblenz 03.07.2019 – 9 U 1359/18 - Schadenersatz lottohelden.de

  • 11 Antworten
  • 4584 Aufrufe
Mit diesem Urteil sieht man mal, was passiert, wenn sich auch andere, und vor allem ein OLG mit der Materie intensiv beschäftigt!

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE190009319&doc.part=L

Der Streitwert betrug: 750.000 EUR

Schadenersatzpflichtig - ebenso wie die ganzen OC - da Firmensitz auch in Malta!

Somit hat das OLG Koblenz die ganzen "Argumente" der OC komplett zerpflückt und gleichzeitig in den Boden gestampft womit ein höchstrichterliches Urteil rechtskräftig geworden ist da die Revision beim BGH nicht zugelassen wurde!
« Letzte Änderung: 10 Juni 2020, 11:54:28 von Born4Nothing »
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Ich würde sagen da hat auch das OLG seine Hausaufgaben gemacht und sich wirklich intensiv damit beschäftigt und dass sollten jetzt mal einige Gerichte lesen bzw. selbst sich intensiv damit beschäftigen.

Schönen Tag noch euch allen.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Denkt Ihr , dass uns dieses Urteil im Btug auf Rückforderung der eingezahlten Beiträge gegenüber OCs etwas bringt?

Naja,

den OC in Malta sind solche Urteile erstmal ziemlich egal. Es wird sich weiter auf die irrwitzige Argumentation berufen die vorherrscht.

Was aber passiert wenn man direkt gegen ein OC klagt steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Ich würde sagen Anwalt nehmen und dann das OC verklagen egal wie es heißt weil es ist das selbe wie hier im Urteil und Sie können sich nicht mehr raus reden!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Mal sehen wie viele Urteile noch kommen müssen bis ein OC das Geld rausrückt, bisher gab es ja kaum jemanden der sagen kann er hat sein Geld bekommen hier im Forum außer durch  "Paypal Chargebacks"

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Rofl1312

Selbst wenn es 20 Urteile gibt, werden die nicht einen Cent rausrücken, die Affen sitzen nicht umsonst im Ausland.
Es ist etwas komplizierter eine Firma im Ausland zu verklagen, zwecks Zustellung der Klage oder eines Zahlungsbefehles.
Es wäre aus meiner Sicht clever das Casino dazu zu bewegen dass deren Anwalt mit euren Anwalt kommuniziert, um dann gleich nach Scheitern der Verhandlungen die Klage nach zu schießen. ;) ich gehe davon aus dass der Anwalt vom Casino Prozessbevollmächtigt ist ;) somit gilt die Klage als zugestellt.
Also nicht lange Fackeln, verhandeln und im Hintergrund schon die Klage vorbereiten.

Aus meiner Sicht lohnt sich eine Klage gegen die Big-Player der Branche, die auch Sponsor im Sport in Deutschland ist, die haben in der Regel mehr zu verlieren als ein kleines Casino welches nur ein Casino mit einer Malta Lizenz betreibt.
Oder auch gegen die "großen" die in der Werbung regelmäßig zu sehen sind und seine S-H-Lizenz haben.

Die kleineren Casino würde ich vernachlässigen, die werden vermutlich nicht erscheinen vor Gericht und alles daran setzen dass nichts zugestellt werden kann, ihr habt dann vermutlich ein Urteil welches vollstreckt werden könnte aber zusätzlich eine Menge kosten zusätzlich am Hals. Urteil ja, Geld nein.
 
Pfändungen sind ebenfalls kompliziert, wo letztendlich das Geld landet weiß nur der Dienstleister der die Zahlungen verwaltet.
« Letzte Änderung: 10 Juni 2020, 15:29:26 von Ex-Gamer1337 »

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Rofl1312

Mit einem europäischen Vollstreckungstitel geht die Pfändung relativ leicht, dass ist durch die europäische Gemeinschaft kein Problem. Mmn lassen die Casinos es aber nicht auf einen Prozess ankommen: Der außergerichtliche Vergleich wird verneint aber sobald eine Klage erfolgt wird sich auf einen Vergleich geeinigt.

Wo setzt Du an bei der Pfändung?

- Konten werden wohl nicht so einfach auszumachen sein
- Ein Pfändungs- sowie Überweisungsbeschluss wird nicht so einfach zugestellt werden können (siehe Borns Beitrag) an der Firmenanschrift wird niemand anwesend sein

Alles mit zusätzlichen Kosten verbunden in unbekannter Höhe.

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Offline Olli

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Zitat
- Ein Pfändungs- sowie Überweisungsbeschluss wird nicht so einfach zugestellt werden können (siehe Borns Beitrag) an der Firmenanschrift wird niemand anwesend sein

Hierzulande gibt es die Postzustellungsurkunde, die auch bei Einwurf als zugestellt gilt. Im Ausland dürfte Vergleichbares vorhanden sein?!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

und RA Michaelsen sprach von der Möglichkeit Insolvenzantrag zu stellen. Spätestens dann werden die reagieren denke ich. Sonst brennt die Hütte in Malta.

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Offline Vetram

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Guten Abend.
Ist das Urteil vom OlG erst jetzt veröffentlicht worden?
Die Webseite ist ja noch weiterhin aktiv?

Schönen Abend euch

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Rofl1312

Die Zahlen wohl lieber die Strafe als aufzuhören, ist vermutlich günstiger.

 

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