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Sammelklage

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Sammelklage
« am: 17 Juni 2020, 07:43:14 »
Hey ihr,
ich bin hier nicht ganz im Bilde, wer jetzt schon was versucht hat, um sein Geld wieder zu bekommen oder wer es überhaupt nicht versuchen möchte. Ich hab "nur" ca. 38 000 Euro verloren. Bei einer Anwaltskanzelei wurde mir gesagt, dass der Streitwert das ganze möglicherweise nicht wert wäre. (Da war ich aber auch noch von 20 000 Euro ausgegangen)
Jetzt ist die Frage, ob man sich nicht in Gruppen zusammenfinden kann und gegen die Casinos klagen könnte. Ich habe das meiste Geld bei Lapalingo und Sunmaker verspielt. Vielleicht möchte sich jemand anschließen und klagen.
Caro  :)

Re: Sammelklage
« Antwort #1 am: 17 Juni 2020, 07:58:00 »
Dein Vorhaben ist in Deutschland nicht möglich da es keine Sammelklage gibt; wenn dann nur eine Musterfeststellungsklage und die unterliegt besonderen Voraussetzungen.
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Offline Olli

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Re: Sammelklage
« Antwort #2 am: 17 Juni 2020, 08:03:54 »
Und um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:

Der fags wäre berechtigt eine solche Musterfeststellungsklage einzureichen, jedoch fehlen hierfür Mitglieder und auch der schnöde Mammon, da sich der fags ausschließlich über Spenden organisiert.

Spenden: https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55

Beitrittserklärungen: https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=7



Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sammelklage
« Antwort #3 am: 17 Juni 2020, 09:27:35 »
--> https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/Liste_qualifizierter_Einrichtungen.pdf?__blob=publicationFile&v=32

Hier an Position 36 steht doch das Ihr man Voraussetzung erfüllt oder müssen es noch immer 350 Mitglieder sein damit man das durchziehen kann!?
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Offline Olli

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Re: Sammelklage
« Antwort #4 am: 17 Juni 2020, 10:05:34 »
Erforderlich ist, dass der Verein mindestens 350 natürliche Personen bzw. mehr als zehn Verbände, die im gleichen Aufgabengebiet tätig sind, hat.

Diese Vorgaben sind noch nicht erfüllt.
Hier weiss ich aber auch nicht, ob das "bzw." ein "und" oder ein "oder" bedeutet ...

Mal schauen, ob Ilona noch mal etwas dazu sagen möchte.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Sammelklage
« Antwort #5 am: 17 Juni 2020, 16:25:02 »
Aber wäre es denkbar, wenn die Mitgliederzahl erreicht werden würde? Also würde "fags" das dann auch anstreben?

Re: Sammelklage
« Antwort #6 am: 17 Juni 2020, 16:56:08 »
Was fehlt denn noch an Mitgliedern?
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