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Antwort vom Online Casino Anbieter

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Re: Antwort vom Online Casino Anbieter
« Antwort #15 am: 13 Februar 2024, 17:39:10 »
Dein Geld ist gut angelegt. Kannst du später einklagen wenn du  SUCHT bewältigt hast.

Rückforderungen wie Sie Prozessfinanzierer und Anwälte anbieten bzw. Forderungsabkauf wurden für pathologische Spieler konzipiert.

Ohne dir nahe treten zu wollen, aber du bist noch ein aktiver Spieler - warum sollte man sich sonst eine Woche nach Verlust um eine Rückforderung kümmern?

Ein Spieler bleibt immer ein Zocker, er hat immer die Dringlichkeit an Geld zu gelangen um zu spielen und seine Sucht zu befriedigen. Koste es was es wolle. Geld bei Freunden leihen, Kredit aufnehmen, Auto, Hab und Gut verkaufen oder Forderungen für 10% verkaufen…



Psychologen aber bestimmt auch Casinos sehen dieses Verhaltensprofil auch bei vielen anderen „no-risk-Spielern“ die glauben Sie können bei Ihnen Spielen und allfällige Gewinne behalten aber Verluste zurückfordern. Sie halten dieses Verhalten für rechtswidrig und behalten sich hier immer auch die Erstattung von Strafanzeigen vor.

Eine Spielsucht kann zum Stillstand gebracht werden, gestoppt werden, sie verschwindet aber NICHT. Das heißt, jemand der über einen längeren Zeitraum Spielprobleme hatte, und die Kontrolle über sein Spielverhalten verloren hat, wird erfahrungsgemäß nicht über längere Zeiträume nur ein bisschen spielen können.
Er entwickelt schneller erneute Spielprobleme, wenn er wieder spielt,
als Menschen, die keine Spielprobleme hatten. Das nennen wir Suchtgedächtnis.
 
Du kannst  es dir wie bei einer schweren Allergie vorstellen.
Wenn jemand eine schwere z.B. Haselnussallergie hat,
kann er gesund leben, wenn er konsequent die Haselnüsse meidet,
und auch achtsam beim Einkaufen ist, um festzustellen, ob in den Lebensmitteln,
die er kauft ebenfalls keine Haselnüsse enthalten sind.
 
Daher gehen Betroffene, die jahrelang spielfrei sind, immer wieder in die Gruppe,
weil sie diese Achtsamkeit dem Thema gegenüber erhalten wollen.

Re: Antwort vom Online Casino Anbieter
« Antwort #16 am: 13 Februar 2024, 18:02:13 »
Der Kommentar 👍
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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