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Strafanzeige nach versuchtem Chargeback

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Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #15 am: 24 Dezember 2020, 17:27:00 »
Hi!

Zitat
Ich bin Beamter und zwar nicht auf Lebenszeit, dann kann ich dieses Risiko nicht eingehen.

Wieso?

Eine solche Anzeige macht sich beim Dienstherrn gar nicht gut und bei der Entscheidung ob man tauglich ist auch nicht, bei Verurteilung droht zudem ein Diszi. Falls  jmd auf meine Frage eingeht würde ich mich freuen....

*

Kläger2019

Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #16 am: 24 Dezember 2020, 18:23:10 »
Hallo,

Gibt es Fälle in denen anschließend vom Casino oder der Bank der Spieler wegen illegalem Glückspiel angezeigt wird?
Wie wären die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige?

Mir ist kein Fall einer einmaligen oder mehrmaligen Rückforderung mit Konsequenzen für den Spieler bekannt. Sollte eine verfahren gegen den Spieler eingeleitet werden, mit dem Strafbestand der Teilnahme an illegalem Glücksspiel, so werden nahezu alle verfahren eingestellt, aufgrund von der nicht Bekanntheit des Spielers vom illegalen Glücksspielangebot des Anbieters.

Reiche Klage ein beim deinem zuständigen Gericht nach 3-6 Monaten erhältst du eine Antwort und meist einen einigunsvorschlag des Casinos.

Ich empfehle dir auf eine außergerichtliche Tàtigkeit zu verzichten, da dies reine Geld und Zeit Verschwendung ist.

Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #17 am: 24 Dezember 2020, 19:11:39 »
Hallo,

Gibt es Fälle in denen anschließend vom Casino oder der Bank der Spieler wegen illegalem Glückspiel angezeigt wird?
Wie wären die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige?

Mir ist kein Fall einer einmaligen oder mehrmaligen Rückforderung mit Konsequenzen für den Spieler bekannt. Sollte eine verfahren gegen den Spieler eingeleitet werden, mit dem Strafbestand der Teilnahme an illegalem Glücksspiel, so werden nahezu alle verfahren eingestellt, aufgrund von der nicht Bekanntheit des Spielers vom illegalen Glücksspielangebot des Anbieters.

Reiche Klage ein beim deinem zuständigen Gericht nach 3-6 Monaten erhältst du eine Antwort und meist einen einigunsvorschlag des Casinos.

Ich empfehle dir auf eine außergerichtliche Tàtigkeit zu verzichten, da dies reine Geld und Zeit Verschwendung ist.

Danke für deine Antwort. Ich bin am Überlegen den Weg mit einem prozessfinanzierer zu gehen. Bei einem Casino beträgt der Verlust über 10000€, kleiner werden die wohl nicht tätig.

Wenn man bei anderen casinos im plus ist, ist das für dieses Verfahren irrelevant oder?

*

Kläger2019

Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #18 am: 24 Dezember 2020, 19:45:05 »
Wenn du genug liquide bist, dann gehe ohne prozessfinanzierer. Andernfalls mit.

Hole dir am besten noch eine Bescheinigung, dass du eine Spielsucht hast, dann ist es noch sicherer. Ich spreche aus Erfahrung.

Es ist bei jedem Casino ein Einzelsachverhalt.
Wenn du bei Casino A minus 10k bist und bei Casino B plus 5.000, so ist das fur A irrelevant.

Sucht dir eine gute Kanzlei, ansonsten gehe über CLLB.

Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #19 am: 25 Dezember 2020, 05:41:05 »
Hallo,

Gibt es Fälle in denen anschließend vom Casino oder der Bank der Spieler wegen illegalem Glückspiel angezeigt wird?
Wie wären die Erfolgsaussichten einer solchen Strafanzeige?

Mir ist kein Fall einer einmaligen oder mehrmaligen Rückforderung mit Konsequenzen für den Spieler bekannt. Sollte eine verfahren gegen den Spieler eingeleitet werden, mit dem Strafbestand der Teilnahme an illegalem Glücksspiel, so werden nahezu alle verfahren eingestellt, aufgrund von der nicht Bekanntheit des Spielers vom illegalen Glücksspielangebot des Anbieters.

Reiche Klage ein beim deinem zuständigen Gericht nach 3-6 Monaten erhältst du eine Antwort und meist einen einigunsvorschlag des Casinos.

Ich empfehle dir auf eine außergerichtliche Tàtigkeit zu verzichten, da dies reine Geld und Zeit Verschwendung ist.

Ich empfehle hier weder auf diese Empfehlung, noch auf die anderen deine Entscheidung zum Handeln auszurichten.
Grundsätzlich verstehe ich deine disziplinarisch sehr wohl möglichen Sorgen. Vor allem hinsichtlich des Rechtsverlust als Beamter und im schlimmsten Fall als Ruhestandsbeamter. Jedoch bedarf es hier eine vorsätzliche Tat die mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe zur Folge hat. Dies zumindest ist nach § 285 StGB für die Teilnahme an illegalem Glücksspiel nicht vorgesehen.

Bezüglich der Aussage, auf außergerichtliche Tätigkeiten zu verzichten und sofort beim zuständigen Amts- oder Landgericht eine Zivilklage einzureichen, solltest du dich nicht von solchen Empfehlungen beirren lassen. Zwar stimme ich der geringen Erfolgs-Wahrscheinlichkeit zu, aber es erklärt sich ja mit dem reinen Menschenverstand, das man der Gegenseite (Casino) erst einmal schriftlich auf die Forderung hinweisen sollte bzw außergerichtlich die Zahlung jener Forderung/Schadensersatz einfordern muss, bevor man prozessuale Schritte einleitet. Das regelt aber auch alleine schon § 253 ZPO

Wenn man bei anderen casinos im plus ist, ist das für dieses Verfahren irrelevant oder?
Es wird dem zuständigen Richter in einem solchen Verfahren sicherlich nicht offenkundig sein, könnte aber im Falle dessen sicherlich beeinflussen.
Denn dann wird er sich die Frage stellen die ich mir auch stelle gerade: Willst du all deine verbotenen Glücksspielaktivitäten lediglich rückgängig machen (Sodass du am Ende finanziell bei +-0 bist) oder lediglich Verluste rückgängig machen in Casino A, während du im Casino B oder C Profit dessen erlangt hast ohne hier das selbe zu tun? Also finanziell alles und überall so auszugleichen, als hättest du niemals Online Glücksspiel betrieben?

*

Kläger2019

Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #20 am: 25 Dezember 2020, 10:32:25 »
Mit Verzicht auf eine außergerichtliche Tàtigkeit, meinte ich, explizit einen Anwalt zu beauftragen der dies umsetzt. Das ist reine Zeit und Geld Verschwendung.
Der Spieler kann selber 1-2 Schreiben an das Casino versenden, mit der Aufforderung zu Rückzahlungen getätigter Gelder.

Kann dir soviel berichten, dass es nahezu immer zu Vergleichsangeboten des Casinos kommt, da der Spieler uneingeschränkt recht hat. Viele erzählen davon öffentlich nichts, weil es bei dem Abschluss eines Vergleiches auch ein Stillschweigen vereinbart wird.

Du erhältst 60-70 % deiner Forderung wenn du die gesamte Forderung durchsetzen möchtest müsstest du dann über zwei Instanzen gehen. Dann argumentiert das Casino so nach dem Motto ja wenn du alles willst dann geh selber über zwei Instanzen und Versuch dein Glück.

*

Offline Olli

  • *****
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Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #21 am: 25 Dezember 2020, 10:52:21 »
Hi Dennis!

Ich bin juristisch ja nicht so bewandert, wie Du, daher möchte ich mal nachfragen:

Zitat
Es wird dem zuständigen Richter in einem solchen Verfahren sicherlich nicht offenkundig sein, könnte aber im Falle dessen sicherlich beeinflussen.

Inwiefern könnte es denn beeinflussen?
Es wären zwei voneinander völlig unabhängige Verfahren. Es steht ja nicht nur uns Spielern zu die Verluste aus nichtigen Verfahren zurück zu fordern. Die Gegenseite könnte das auch versuchen.
Mittlerweile wird ja sogar schon diskutiert, dass das Bereicherungsverbot ausgehebelt wird und nicht mehr Gewinne und Verluste gegengerechnet werden müssen.
(Da es hierzu noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, ist es nicht ratsam das Bereicherungsbverbot außer Acht zu lassen!)

Zitat
Denn dann wird er sich die Frage stellen die ich mir auch stelle gerade: Willst du all deine verbotenen Glücksspielaktivitäten lediglich rückgängig machen (Sodass du am Ende finanziell bei +-0 bist) oder lediglich Verluste rückgängig machen in Casino A, während du im Casino B oder C Profit dessen erlangt hast ohne hier das selbe zu tun? Also finanziell alles und überall so auszugleichen, als hättest du niemals Online Glücksspiel betrieben?

Um zu diesem Schluss zu kommen, müsste das Gericht die anderen Tatbestände prüfen, was aber nicht seine Aufgabe ist. So könnte es z.B. sein, dass innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist ein Plus vorhanden wäre, innerhalb der Zehnjährigen aber ein Minus. Letztere könnte in einem der potentiellen Verfahren zugelassen werden durch den BGH.

Etwas anders sieht der moralische Aspekt aus. Doch auch hier käme ich nicht auf die Idee den OCs meine Gewinne freiwillig zurück zu erstatten, nur damit ich mir selbst sagen kann, dass ich alles und überall so ausgeglichen hätte, als ob ich niemals Onlineglückspiel betrieben hätte.
Unterm Strich nämlich verlieren wir alle mehr an die Glückspielindustrie, als wir je zurückfordern könnten.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #22 am: 25 Dezember 2020, 12:32:53 »
Danke allen die geantwortet haben, ich merke schon es ist kein einfaches Thema.
Ich bin auch bei Olli, ich sehe es nicht ein, ohne rechtsgrund den anderen Casinos meinen Gewinn zurückzuzahlen, da KEIN Casino auf der Welt mir freiwillig meine Verluste zurückzahlen würde.

Re: Strafanzeige nach versuchtem Chargeback
« Antwort #23 am: 30 Dezember 2020, 14:47:17 »
Hi Dennis!

Ich bin juristisch ja nicht so bewandert, wie Du, daher möchte ich mal nachfragen:

Zitat
Es wird dem zuständigen Richter in einem solchen Verfahren sicherlich nicht offenkundig sein, könnte aber im Falle dessen sicherlich beeinflussen.

Inwiefern könnte es denn beeinflussen?
Es wären zwei voneinander völlig unabhängige Verfahren. Es steht ja nicht nur uns Spielern zu die Verluste aus nichtigen Verfahren zurück zu fordern. Die Gegenseite könnte das auch versuchen.
Mittlerweile wird ja sogar schon diskutiert, dass das Bereicherungsverbot ausgehebelt wird und nicht mehr Gewinne und Verluste gegengerechnet werden müssen.
(Da es hierzu noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen gibt, ist es nicht ratsam das Bereicherungsbverbot außer Acht zu lassen!)

Zitat
Denn dann wird er sich die Frage stellen die ich mir auch stelle gerade: Willst du all deine verbotenen Glücksspielaktivitäten lediglich rückgängig machen (Sodass du am Ende finanziell bei +-0 bist) oder lediglich Verluste rückgängig machen in Casino A, während du im Casino B oder C Profit dessen erlangt hast ohne hier das selbe zu tun? Also finanziell alles und überall so auszugleichen, als hättest du niemals Online Glücksspiel betrieben?

Um zu diesem Schluss zu kommen, müsste das Gericht die anderen Tatbestände prüfen, was aber nicht seine Aufgabe ist. So könnte es z.B. sein, dass innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist ein Plus vorhanden wäre, innerhalb der Zehnjährigen aber ein Minus. Letztere könnte in einem der potentiellen Verfahren zugelassen werden durch den BGH.

Etwas anders sieht der moralische Aspekt aus. Doch auch hier käme ich nicht auf die Idee den OCs meine Gewinne freiwillig zurück zu erstatten, nur damit ich mir selbst sagen kann, dass ich alles und überall so ausgeglichen hätte, als ob ich niemals Onlineglückspiel betrieben hätte.
Unterm Strich nämlich verlieren wir alle mehr an die Glückspielindustrie, als wir je zurückfordern könnten.

Ich habe mich hier wohl nach erneutem Nachlesen etwas in der sinngemäßen Fragestellung verlaufen. Die Aussage von mir bezog sich auf Prozessverfahren gegen (verschiedene) Zahlungsdienstleister, was aber soweit ich das nun richtig gelesen habe auch gar nicht sein Ziel darstellt sondern er sich auf Verfahren direkt gegen die jeweiligen Casinos bezogen hat. Insofern ist meine Aussage diesbezüglich natürlich hinfällig, sorry.

 

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