@ALEXX13:
Ich finde es auch schade, dass man kein Verbot ausspricht gegen OCs
Dieses Verbot gibt es doch bereits, ein neu geregeltes Verbot bedarf es demzufolge nicht.
Der Gesetzgeber, der Deutsche Staat bzw dessen gewählte Parteien, sind für das Allgemeinwohl der Bevölkerung nicht nur moralisch verpflichtet. Warum, bzw. das man beim Glücksspiel, in der echtes Geld ins Spiel kommt und der Spieler demzufolge auch im größten Teil um seine Existenz spielt, so sehr regulierend und restriktiv gesetzlich vorgegangen ist in der Geschichte, muss ich wohl hier nicht mehr weiter begründen. Das Recht hierzu, vor allem hinsichtlich der EU Forderung nach Dienstleistungfreiheit, hat sogar das BVG mehr als nur deutlich bestätigt. Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen. Im Zweifel auch jemanden, der sich selber gefährdet. Die Aufgabe befindet sich in allen problematischen Themen (u.a. auch Drogen, die Anschnallpflicht beim Autofahrer usw)
Das Problem ist einfach, das die zuständig erklärte Glücksspielaufsicht jahrelang (öffentlich subjektiv für mich wahrnehmbar, eine Stellungsname bzw. mögliche Widerlegung dieser Sicht wurde leider bis heute nicht auf meiner mehrfachen Anfrage über alle möglichen Kommunikationskanäle gegeben) ihren Aufgaben augenscheinlich nicht nachkam, bzw die Zahlungsdienstleister an den eigentlich verbotenen Vermittlungen, genaugenommen die verbotene Durchführung der Transaktionen, ungestraft mitverdienen durften/konnten. Hier hat der "Staat" eine Handlungsfähigkeit vor allem gegen die greifbaren Finanzdienstleister nicht nur erteilt sondern auch vorgegeben, denn strafrechtliches Vorgehen gegen im Ausland sitzende Casinos(Unternehmen) sind dagegen unbestritten schwieriger. Aber es geschah nix, erst Anfang dieses Jahres wurde medial überhaupt erstmalig bekannt, das es diese Glücksspielaufsicht gibt und sie überhaupt ihrer Aufgabe gerecht wurde und einzelne Finanzdienstleister offiziell daran
erinnerten, das sie
gesetzlich verpflichtet sind Zahlungen im Zusammenhang mit verbotenen Online Glücksspiel zu unterbinden.
Eine Untersagungsverfügung war das wortwörtlich nicht, denn sie bestand ja bereits durch die Gesetzgebung.Wahrscheinlich sind es datenschutzrechtliche Gründe, weswegen man keine Finanzdienstleister beim Namen nannte, aber bei Verfahren getreu dem "öffentlichen Interesses" sollte man ja wohl.. naja wie auch immer
Das "Wegsehen" hat den großen Schaden heutzutage verursacht, egal ob wir vom Casino oder Zahlungsdienstleister sprechen, beide haben genau davon finanziell profitiert.
Irgendwann bist du so groß, das du auch weitreichende Lobbyarbeit leisten kannst.
Irgendwann bist du dann sogar soweit die Minister dazu zu bewegen, geltendes Recht "öffentlich wirksam" auszusetzen, alles straflos zu dulden. Solange bis eine neue Regelung in Kraft tritt, die dann sogar all das juristisch unanfechtbar macht. Das Ganze ist nun etwas hypothetisch, aber anders macht es für mich persönlich keinen Sinn.
Für mich ist Substantiv als Begründung unverzichtbar hinzuzufügen, egal ob man klagt oder sich auf Forderungen wehrt, das die mögliche Untätigkeit der Glücksspielaufsicht, sowie die immer wieder erwähnte EU Dienstleistungsfreiheit juristisch nicht dazu missbraucht werden darf, um vor allem hinsichtlich dem Verbraucherschutz, dem Schutz der eigenen Bürger, die Illegalität von Online Glücksspielen mitsamt ihrer vermittelnde Finanzdienstleister in diesem Land zu legalisieren.