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Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter Beträge

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Bastian0307

Also die mir geläufigen Anbieter haben so direkt denke ich kein Konto hier in Deutschland. Ich weis nur von damals und meine Auszügen das bei direkten Zahlungen an das Casino Adyen davor geschaltet war und das war bei allen so.

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Offline Alex86

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entscheidend ist ob das Casino ein deutsches Konto hat. Sollte dies der Fall sein kann man das nach dem Urteil problemlos pfänden. In der Regel haben die großen OC ein deutsches Bankkonto.

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Bastian0307

Woher weist du das so genau?

Gibts da irgendwo einsicht?

Re: Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter
« Antwort #108 am: 20 Oktober 2020, 09:19:23 »
Die Kontonummern von den Deutschen Banken sollte jeder haben der mit SOFORT überwiesen hat - die gehen meist auf ein Deutsches Konto^^

LBB und Fidor zum Bleistift... und noch einige andere mehr...
« Letzte Änderung: 20 Oktober 2020, 09:23:39 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Ich hatte gerade nochmal durchgeguckt,

ich war auch bei großen Unternehmen zu Gange und auf den Auszügen steht immer Adyen B.V. als Empfänger und im Vermerk halt der Name des Unternehmens.

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Offline Alex86

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das war die Aussage von meinem Anwalt und das sollte so auch stimmen deutsches Konto in Deutschland pfändbar

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Offline Alex86

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deine Bank müsste die problemlos die IBAN vom Empfänger durchgeben.

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Bastian0307

In der Buchung steht die IBAN drin, die ist immer gleich egal welcher Anbieter es war. Läuft über die Deutsche Handelsbank.

Ist halt nun fraglich ob das Konto Adyen gehört oder die Anbieter ein Gemeinschaftskonto haben was ich eher für Unwahrscheinlich halte.

Kto gehört Adyen aber es gibt auch andere Konteo - LBB und Fidor worüber das abgewickelt wird.
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Offline Alex86

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ok dieses Ayden sagt mir nichts bei mir steht als Empfänger der Anbieter mit der Oliver Kahn Werbung

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Rofl1312

Ich wäre vorsichtig was das Pfänden angeht.
Erwischt man das falsche Konto dann, ist das gewonnenen wieder weg.

Adyen ist Kontoinhaber lediglich der Name des Kasinos tritt im Verwendungszweck auf.

Ich gehe davon aus, Adyen sammelt die Geldeingänge und verteilt sie später auf die tatsächlichen Konten, entweder auf ein internes Konto oder außerhalb.

Man kann davon ausgehen das die Konten intern bei der jeweiligen Bank sind, denn Auszahlungen kommen von einem anderen Konto mit einer anderen IBAN.


Das könnte man doch sicherlich ohne weiteres herausfinden - wenn es um Vollstreckung geht dann finden die auch längst vergessene Konten/Sparbücher von Schuldnern.

Hatte mal vor 20 Jahren ein Sparkonto bei der Postbank eröffnet und vergessen - bis ich durch einen Pfändungsbescheid darüber informiert wurde das diese Konto noch exitstierte - naja, waren 4,34 EUR^^
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Rofl1312

Ich bin für ein vorläufiges Zahlungsverbot, nicht sofort Pfänden.

Das Konto kann bis zu einem Monat mit dem Verbot belegt werden, innerhalb dieser Zeit muss ein Pfändung und Überweisungsbeschluss beantragt werden, gibt es kein PfüB ist das Konto wieder frei.

In der Zeit wo das Konto mit dem Verbot belegt ist,  seht ihr ob es was zu holen gibt oder nicht.

Und außerdem muss der Anbieter improvisieren, wie er Gelder auszahlt :)

Ihr habt den Anbieter also quasi an den Eiern, ihr habt sein Konto und er macht für euch was ihr wollt :).
Einen Monat nicht auszahlen können ist schon hart :)

Natürlich sollten diese Anbieter keine Lizenz für D erhalten,  unzuverlässig etc.

Ansonsten einfach mal mit den Österreichern kommunizieren, da hat ja der Mr. gezahlt also existiert ein Konto, Österreich ist nicht so weit weg wie Malta.

Ergänzung :

Mit dem PfüB sichert ihr euch außerdem den Rang, Konto eingefroren und somit bekommt ihr mit dem PfüB die Kohle zu erst danach die anderen Leute die den PfüB beantragt haben.

Wenn es nach mir geht, sollte jeder ein VzV beantragen schön nervig und irgendwann wird es auch den Anbietern zu bunt und Zahlen freiwillig.
« Letzte Änderung: 20 Oktober 2020, 11:25:12 von Ex-Gamer1337 »

die OC's sind ja nicht blöd wie wir desöfteren festgestellt haben. ich habe noch nie gesehen, dass ein anbieter ein eigenes konto in DE hat. sei es bei einzahlungen auch bei auszahlungen waren immer andere firmen zwischengeschaltet. die schalten mehrere firmen dazwischen, die die zahlungen hin und her schieben. da ist extrem schwerig  an die daten des endempfängers zu gelangen.
deshalb ist doch die mittlerweile insolvente Firma Wirecard deshalb oft kritisiert worden, die für illegale glücksspielanbieter konten verwaltet hat.

https://www.sn.at/salzburg/chronik/online-casino-konzern-hat-viele-klagen-am-hals-94377046


Zitat
Online-Casino: Konzern hat viele Klagen am Hals
Mr Green betreibt laut Urteil in Österreich illegales Glücksspiel und musste einem Pinzgauer 130.000 Euro zurückzahlen. Nun klagten weitere Spieler ihre hohen Verluste ein.


Es ist ein Urteil mit Präzedenzwirkung. Ein Urteil mit nicht abzusehenden Folgen, das ein ehemals schwer spielsüchtiger Pinzgauer nach rund zweijährigem Gerichtsstreit gegen den international aktiven, millionenschweren Online-Glücksspielanbieter Mr Green erfochten hat.

Gemäß dem im Mai 2020 endgültig rechtskräftig gewordenen Richterspruch muss der Onlinecasino-Riese dem Pinzgauer 130.000 Euro zurückzahlen. Diese Summe hatte der Mann allein im Februar 2017 beim tage- und nächtelangen Zocken über Handy und Computer am einarmigen Banditen verloren. Und dann eingeklagt. Die zwei mit der Causa befassten Gerichte (Landesgericht Salzburg, Oberlandesgericht Linz) stellten nämlich klar fest: Der vom Pinzgauer geklagte Onlinecasino-Riese mit operativem Sitz in Malta betreibe am österreichischen Markt verbotenes Glücksspiel. Online-Glücksspiele wie etwa der einarmige Bandit, bei dem Gewinn und Verlust nur vom Zufall abhängen, unterliegen laut Erstgericht und Berufungsgericht eindeutig dem heimischen Glücksspielmonopol. Und ebendieses Monopol verstößt laut Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) und auch jener des Europäischen Gerichtshofs EuGH nicht gegen Unionsrecht (EU-Recht).

Anwalt: "Es sind zehn weitere Klagen anhängig"
Aus diesem Grund, so der Succus des unumstößlichen Urteils, sei zwischen dem Pinzgauer Spieler und dem Anbieter Mr Green Limited auch kein gültiger Glücksspielvertrag zustande gekommen. Sämtliche via Kreditkarte bezahlten Spieleinsätze seien daher rückforderbar - und von Mr Green zurückzuzahlen.

Der erfolgreiche Kläger, der inzwischen auch tatsächlich die 130.000 Euro von dem Glücksspiel- und Sportwetten-Konzern ersetzt bekommen hat, wird vom Salzburger Rechtsanwalt Johannes Koman vertreten. Der Anwalt lässt im SN-Gespräch aufhorchen: "Am Landesgericht Salzburg sind inzwischen rund zehn weitere Zivilverfahren anhängig, in denen ich jeweils Spieler vertrete, die großteils bei Mr Green, aber auch bei anderen bei uns illegal tätigen Online-Glücksspiel-Anbietern Geld verloren haben. Sei es beim einarmigen Banditen oder auch beim Online-Roulette." Bei zwei dieser Kläger geht es laut Koman ebenfalls um die Rückforderung von jeweils einem sechsstelligen Verlust "aufgrund unrechtmäßiger Bereicherung" durch den Glücksspielanbieter, bei den übrigen Klagen um fünfstellige Summen. Einen weiteren Kärntner Kläger vertritt Koman am LG Klagenfurt.

Höchst bemerkenswert ist überdies, dass der ehemals spielsüchtige Pinzgauer bei Mr Green nicht nur 130.000 Euro, sondern zwischen April 2016 und März 2017 insgesamt sogar 750.000 (!) Euro verlor. "Wir haben natürlich auch die restliche verspielte Summe von mehr als 600.000 Euro eingeklagt. Allerdings aufgedröselt in vier weitere Einzelklagen. Würden wir nämlich die gesamte Summe auf einmal einklagen, wären die Gerichtsgebühren für meinen Mandanten enorm hoch", erklärt Anwalt Koman.

Mr Green ist in zwölf europäischen Ländern aktiv
Bis Mr Green dem Pinzgauer die im "Musterverfahren" eingeklagten 130.000 Euro überwies, dauerte es etliche Monate. Johannes Koman: "Wir haben uns zuerst vom LG Salzburg einen europäischen Zwangsvollstreckungstitel ausstellen lassen und eine maltesische Anwaltskanzlei mit der Exekution beauftragt. Eine Überweisung erfolgte aber erst dann, als wir die Zwangsverwaltung der Österreich-Domain von Mr Green betreffend Online-Gaming beantragten."

Die SN ersuchten den in zwölf europäischen Ländern aktiven Online-Gaming- und Sportwetten-Konzern Mr Green über dessen Presseabteilung um eine schriftliche Stellungnahme. Einerseits zum rechtskräftig erledigten Prozess, andererseits zu den zahlreichen weiteren anhängigen Verfahren. Eine Reaktion bzw. Antwort blieb jedoch aus.
« Letzte Änderung: 20 Oktober 2020, 14:55:32 von Olli »

 

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