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Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
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Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt *Update* Erfolgreich!

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Hallo zusammen,

ich bin aktuell seit etwa zwei Monate in psychiatrischer Behandlung zwecks Glücksspiel. Mein Psychologe bescheinigte mir eine Suchterkrankung "pathologisches Glücksspiel"

Da ich nichts unversucht lassen wollte, schrieb ich dem Casino einen langen Brief indem ich kurz auf meine Glücksspielsucht und die rechtliche Lage in Deutschland einging.

Dies war Anfang September gewesen, heute kam eine erste Antwort eines maltesischen Casinos. Sobald ich mich per Mail verifiziert habe, werden lt. dem Casino alle Verluste zurückerstattet. In meinem Fall sind es immerhin knapp 900€

Ob die anderen angeschriebenen Casinos mitziehen, wird sich erst demnächst zeigen.

Ich stell euch das Schreiben gern in anonymisierter Form zur Verfügung. Ich würde jedoch davon abraten, dass Schreiben 1 zu 1 zu übernehmen. Es handelt sich um eine persönliche eigene Erfahrung. Im Zweifelsfall solltet ihr einen Anwalt nehmen und euch rechtlich beraten lassen. Ich übernehme keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Schreiben, biete keinerlei Rechtsberatung an und übernehme auch keine Haftung für eventuelle Schäden (Anzeigen gegen euch etc.)

Ihr könnt das Schreiben sozusagen als Denkanstoß nutzen, aber bitte auf euch persönlich beziehen.

https://ibb.co/DzfwkW4

Gern stell ich mein Schreiben einmal in anonymisierter Form hier ein, sofern das von den Mods oder vom Admin erlaubt ist.

Lasst euch nicht unterkriegen!

LG



*UPDATE 15.09.2020*

Bitte keine Anfragen mehr per PN. Wenn Fragen sind, bitte direkt hier stellen, dann haben alle was davon.
« Letzte Änderung: 13 Oktober 2020, 11:07:36 von tarakko »

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.738
Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #1 am: 14 September 2020, 16:16:50 »
Hi!

Schön ... freut mich für Dich!

Auch wenn Dein Schreiben anonymisiert wird, so ist es doch in weiten Teilen wohl auf Dich persönlich gemünzt.
Damit dürfte klar sein, dass dieses Schreiben eben nicht in Richtung "Handlungsanweisung" geht, sondern als "persönliche Erfahrung" gilt.
Du kannst es ja noch mal dabei schreiben ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #2 am: 14 September 2020, 18:11:29 »

Auch wenn Dein Schreiben anonymisiert wird, so ist es doch in weiten Teilen wohl auf Dich persönlich gemünzt.
Damit dürfte klar sein, dass dieses Schreiben eben nicht in Richtung "Handlungsanweisung" geht, sondern als "persönliche Erfahrung" gilt.
Du kannst es ja noch mal dabei schreiben ...

Hi Olli,

danke ist editiert und das Schreiben im ersten Beitrag eingefügt.

LG

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #3 am: 16 September 2020, 19:29:29 »
Hallo zusammen,

voerst möchte ich mich bei Tarakko für das Bereitstellen von dem Schreiben bedanken.
Ich habe das Schreiben auf mich persönlich abgeändert und heute dem online Casino zugeschickt. Das Casino wird von MT SecureTrade Limited geführt, die noch eine Vielzahl von anderen Anbietern führen. Habe hauptsächlich auf die Gesetzeslage in Deutschland und dem folglichen Verbot verwiesen, außer mit der Ausnahme für Schleswig-Holstein. Desweiteren habe ich auch das aktuelle Versäumnisurteilurteil gegen Dunder erwähnt.
Nach einer Stunde habe ich eine Rückmeldung in englisch bekommen...
Bei mir geht es ca. um 5000 €
Ich denke, dass die ihre Standardantwort haben mit der sie argumentieren. Bin mir unschlüssig ob ich einen Anwalt kontaktieren soll. Irgendwie kann ich das ganze und meine Dummheit nicht verdauen.
Achso mein Konto wurde gleich nach der E-Mail geblockt... Adieu Malta

Hier die Antwort aus Malta
Mit ihrem Schreiben vom 16.09.20 teilten Sie uns mit, dass Sie die Einsätze zurückfordern möchten, die Sie anlässlich Ihrer Teilnahme an unserem Glücksspielangebot platziert hatten. Sie stützen Ihre Anfrage auf die Behauptung, dass unser Glücksspielangebot illegal ist. Unsere Position dazu ist wie folgt:
Die bloßen Kommentare zur angeblichen Rechtswidrigkeit der Glücksspielangebote sind bereits falsch. Es ist kein Verstoß gegen Ziff. 4 (1), (4) des zwischenstaatlichen Glücksspielvertrags (GlüStV). Die geltenden Bestimmungen der deutschen Glücksspielbestimmungen verstoßen aufgrund ungerechtfertigter Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen übergeordnetes europäisches Recht. Sie sind daher nicht anwendbar. Derzeit versuchen die Bundesländer, eine neue Regelung im Einklang mit dem europäischen Recht zu schaffen. Dieses Ziel wurde jedoch noch nicht erreicht.
Unser Glücksspielangebot verstößt daher nicht gegen geltende Glücksspielbestimmungen in Deutschland; Es liegt kein Rechtsverstoß vor.
 
Der mit Ihnen geschlossene Spielvertrag ist rechtswirksam. Die Rückforderung von Anteilen aufgrund der angeblichen Ungültigkeit dieses Glücksspielvertrags ist daher keine Option.
Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Rückforderung von Einsätzen ausgeschlossen, wenn der Anbieter, d. H. Sie als Nutzer unseres Glücksspielangebots, ebenfalls eines Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz oder den GlüStV schuldig ist. Wenn wir theoretisch davon ausgehen würden, dass unser Angebot Ihrer Meinung nach rechtswidrig sein sollte, müssten wir auch davon ausgehen, dass Sie selbst in gleicher Weise auch gegen die Glücksspielbestimmungen und insbesondere gegen den GlüStV verstoßen haben. Jeder Spieler wird im Internet über die gesetzlichen Bestimmungen zum Glücksspiel in Deutschland informiert. Ihre Teilnahme an unserem Glücksspielangebot hätte im Bewusstsein der von Ihnen geltend gemachten Rechtswidrigkeit stattgefunden, die die Möglichkeit ausschließt, Ihre Anteile nach den Bestimmungen des deutschen Zivilgesetzbuches zivilrechtlich zurückzufordern. Darüber hinaus wäre Ihr Verhalten schwer nachvollziehbar, da Sie bei korrekter Rechtsauffassung zugeben würden, dass Sie eine Straftat begangen haben, nämlich die Teilnahme an illegalen Glücksspielen, und sich gleichzeitig dem Risiko eines Verbrechens aussetzen würden Strafverfolgung.
Wir können daher keinen Anspruch von Ihnen auf Rückzahlung von Einsätzen anerkennen. Eine Rückerstattung der Einsätze ist daher nicht zu berücksichtigen.
 
Aufgrund der von Ihnen gesendeten E-Mail haben wir Ihr Konto für weitere Spiele gesperrt.

*

Bastian0307

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #4 am: 16 September 2020, 20:39:17 »
Is ne Standard Antwort. Hab ich auch damals bekommen.

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #5 am: 17 September 2020, 10:09:34 »
Hier mal die Antwort von "meinem" Casino:
*** = Name des Casinos

"In Anbetracht deines jüngsten Briefs an *** wurde eine Überprüfung deines Kontos durchgeführt. Im Folgenden kannst du *** Entscheidung respektive deines Antrags finden.

Wir nehmen deine rechtlichen Bemerkungen zur Kenntnis, jedoch hat *** seine Dienste Deutschland unter einer maltesisch erteilten Lizenz im Rahmen des Regimes zur Erbringung von Dienstleistungen in der EU angeboten. Die Malta Gaming Authority ist sich dieser Aktivität bewusst. Wir stellen fest, dass in Deutschland aufgrund einer Reihe von Problemen mit den deutschen Prozessen keine Lizenzen verfügbar waren. Nachdem zwischen den verschiedenen Staaten ein Toleranzregime vereinbart wurde, das am oder um den 15. Oktober 2020 umgesetzt werden soll, wird *** die Anforderungen mit den entsprechenden Anforderungen vollständig erfüllen.

Bitte beachte jedoch, dass wir aufgrund unseres Engagement im Bezug zum verantwortungsbewussten Spielen hiermit deine Nettoverluste über "" Euro zurückerstatten möchten. Dein Konto wurde bereits geschlossen und du wirst in Zukunft nicht mehr auf die ***-Dienste zugreifen können."

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #6 am: 17 September 2020, 10:31:47 »
Zitat
Nachdem zwischen den verschiedenen Staaten ein Toleranzregime vereinbart wurde, das am oder um den 15. Oktober 2020 umgesetzt werden soll, wird *** die Anforderungen mit den entsprechenden Anforderungen vollständig erfüllen.

Ich hatte am Montag ein längeres Telefonat mit meinem Anwalt, in dem die durch die Landesregierungen vereinbarte Duldung unter Einhaltung der Vorschriften des 2021 in Kraft tretenden GlüStV auch ein Thema war. Noch sind wir auf der außergerichtlichen Schiene, ich bin aber entschlossen, den Klageweg zu beschreiten (Frist für Begleichung meiner Forderung ist für Anfang Oktober festgesetzt, vorher kann ich nichts näheres sagen).
Jedenfalls meinte mein Anwalt, dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass die OC's durch die in Aussicht stehende Duldung ab Oktober sowas wie "Planungssicherheit" für die Zukunft haben und für den zurückliegenden Zeitraum eher Vergleiche anbieten als vorher. Somit hätten die OC's den meisten Ärger von den Hacken und können uns Spielern bald mit freundlicher Unterstützung der Landesregierungen das Geld aus den Taschen ziehen.

Mir ist bewusst, dass die Geschichte mit der Duldung durch die Landesregierungen höchst umstritten ist. Einige hier haben sich ja bereits erkundigt, ob man gegen diesen Länderbeschluss klagen kann. Ich gebe hier nur einen Teil aus meinem Gespräch weiter und betone explizit, dass der oben beschriebene Ansatz nur eine Vermutung meines Anwaltes ist und er natürlich auch weiß, dass die OC's auch komplett anders handeln können.

Da das OC im Falle vom User Tarakko sich ja bereits darauf bezogen hat und die Nettoverluste zurückerstattet, könnte die Vermutung meines Anwalts jedoch zutreffen.

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #7 am: 17 September 2020, 11:08:28 »
Es kommt wohl auch immer darauf an um wieviel Geld es geht!

Bisher habe ich immer nur mitbekommen das alles was nicht 5stellig war und drunter liegt erstattet wurde; von mehr als 10.000 EUR weiß ich nicht einen Fall; es sei denn es meldet sich hier noch jemand wenn kein Maulkorb angelegt wurde^^

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Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #8 am: 17 September 2020, 11:25:58 »
Dann bin ich umso gespannter, da es bei mir um einen fünfstelligen Betrag geht, wenn auch im sehr niedrigen fünfstelligen Bereich. Wie bereits erwähnt, Anfang Oktober sollte ich mehr wissen.

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #9 am: 22 September 2020, 22:43:04 »
Da kann ich dir einfach nur gratulieren. Würde mich auch freuen wenn ich so einen Erfolg verbuchen könnte. Auf meine Emails kamen bisher nur Absagen  und Ausreden 😔. Daher ist es umso spannender zu erfahren, welche OC´s einlenken ohne den Klageweg bestreiten zu müssen..  ::) 
« Letzte Änderung: 23 September 2020, 07:26:45 von Sabrina2019 »

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #10 am: 23 September 2020, 11:21:13 »
Da kann ich dir einfach nur gratulieren. Würde mich auch freuen wenn ich so einen Erfolg verbuchen könnte. Auf meine Emails kamen bisher nur Absagen  und Ausreden 😔. Daher ist es umso spannender zu erfahren, welche OC´s einlenken ohne den Klageweg bestreiten zu müssen..  ::)

Hi, E-Mails allein bauen nicht genug Druck auf. Ich hab es per Einschreiben nach Malta verschickt.

Von 5 angeschriebenen Casinos hat jedoch bisher nur 1 Casino reagiert und bisher war nur die Zusage da, aber es gab noch kein Geld.

Ich werde berichten, sobald ich weiteres weiß.

Grüße

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #11 am: 23 September 2020, 19:17:23 »
Heute kam von einem anderen Casino die erste Ablehnung inklusive Drohung ;D

Sorry für die blöde Formatierung, habe es direkt aus dem PDF-Dokument rausgeholt. Hoffe, dass man es trotzdem lesen kann. Eventuelle Rechtschreibfehler oder Satzzeichenfehler sind durch die Formatierung entstanden.

Das Schreiben kommt von einer deutschen Anwaltskanzlei.


"Hiermit   zeigen  wir  Ihnen  an,  dass  wir  die  __________.  in  der  vorliegenden   Angelegenheit
außergerichtlich   vertreten,   ordnungsgemäße   Bevollmächtigung   wird   anwaltlich   versichert.

Klarstellend  weisen   wir   darauf   hin,  dass  wir   für   Klagezustellungen   somit   nicht
empfangsbevoIlmächtigt   sind.  Ihr  Schreiben  an  unserer  Mandantin   vom  _______  liegt   uns
seit   Kurzem   vor.

Sie  fordern   darin  von  unserer  Mandantin   einen  Betrag  in  Höhe  von  EUR  _______   zurück.  Diesen
wollen   Sie  laut  eigenen  Angaben  in  einem  nicht  näher  genannten   Zeitraum   an  unsere  Mandantschaft
gezahlt  haben.  Zur  Begründung   führen   Sie  aus,  Sie  hätten  an  in  Deutschland   gesetzlich  verbotenen
0nIine-GIücksspieIen   (Casinospielen)   teilgenommen.   und  seien  spielsüchtig
Ihnen  stehen  jedoch   aus  den  nachfolgenden   Gründen  keinerlei   RückzahIungsansprüche   gegen   unsere
Mandantin   zu.

Vielmehr   könnten   Sie  sich  sogar  strafbar   gemacht   haben:
Eingangs  weisen  wir  darauf  hin,  dass  Sie  nach  eigner  Auffassung   offenbar   an  unerlaubtem
Glückspiel   teilgenommen   haben  wollen.   Ein  solches  Verhalten   kann  grundsätzlich   gemäß  §  285
StGB  strafbar   sein.  Wir  wissen  bereits  von  mehreren  Fällen,  in  denen  die  Staatsanwaltschaft
entsprechend   gegen  Spieler  ermittelt.   Soweit  Sie  andeuten,  dass  Sie  erst  im  Nachhinein   von  der
angeblichen  lllegalität   des  Angebots   erfahren   haben,  so  ist  zweifelhaft,   ob  die  Staatsanwaltschaft
dies   ohne   weiteres   glauben   würde.   In  den  vergangenen   Jahren   haben   die  Medien   ausführlich   über
Online-Glücksspiele   berichtet.   Die  Berichterstattung   war   überall   im  Internet   zu  finden.
Nach   unserer   Auffassung   ist   Ihr   Verhalten   jedoch   schon   aufgrund   der   Unionsrechts-   und
Verfassungswidrigkeit   der   deutschen   GIücksspieIreguIierung   nicht   strafbewehrt.   Ein  Strafverfahren
gegen   Sie  wegen   Teilnahme   an  illegalem   Glücksspiel   wäre   aber   dennoch   nicht   auszuschließen.   Der
Vollständigkeit   halber   stellen   wir   klar,   dass   deutsches   Strafrecht   auf   Anbieter,   die   ihre
Dienstleistungen   vom   Ausland   aus  erbringen,   nicht   anwendbar   ist.  Diese  Sichtweise   wurde   von
deutschen   Gerichten   mittlerweile   mehrfach   bestätigt   (vgl.   etwa   OLG   Hamm,   1.   März   2C)18,
lll  1  RVs 12/18,  1  RVs 12/18).  Eine  Strafbarkeit   unserer  Mandantin  ist  somit  jedenfalls  nicht  gegeben.
Ihre   gegenteilige   Darstellung   ist  schlicht   falsch.

Im  Übrigen   kommt   eine   Rückerstattung   auch   aus   folgenden   Gründen   nicht   Betracht:
1.   Das  Spielangebot   unserer   Mandantin   ist  von   einer   europäischen   Regulierungsbehörde,   der   Malta
Gaming   Authority,   ordnungsgemäß   lizenziert   und  wird   von   dieser   Behörde   überwacht.   Unsere
Mandantin   verfügt   somit   über   eine   gültige   EU-Lizenz.   Auf   Basis  dieser   ELl-Lizenz   darf   unsere
Mandantin   ihre   Dienstleistungen   legal   anbieten.   Dem   von   Ihnen   zitieren   Urteil   des
BundesverwaItungsgerichts   vom   26.   C)ktober   2€)17  stehen   erhebliche   verfassungsrechtliche   und
unionsrechtliche   Bedenken   entgegen.   Aus  diesem   Grund   entfaltet   das  Urteil   keine   über   den
Einzelfall   hinausgehende   Bedeutung.
2.  Selbst   wenn   man   die  EU-Lizenz   unserer   Mandantin   außer   Acht   lässt,   ist  eine   Rückerstattung   nach
der   aktuellen   Rechtsprechung   gemäß   §  817  S.  2  BGB  ausgeschlossen.   Denn   Sie  hätten   selbst
gegen   ein   gesetzliches   Verbot   verstoßen,   wie   sich   bereits   aus   §  285   StGB   ergibt.   Die
Rechtsprechung   teilt   diese   Auffassung   ausdrücklich   (vgl.  bereits   OLG  Celle,   Urteil   vom   20.  März
1996,   Az:   13  U  146/95).   Zuletzt   hat   das  LG  Wuppertal   entschieden,   dass
Rückforderungsansprüche   eines   Spielers   gemäß   §  817   S.  2  BGB  ausgeschlossen   sind   (Urteil   vom
20.  Oktober   2C)19,  Az:3  0  384/18).  Das  Landgericht  merkte  ausdrücklich  an:
,,Ungeachtet  dessen,  stünde  einem  etwaigen   Rückforderungsanspruch   des  Klägers
die   Regelung   des   fi  817   BGB   entgegen,   wonach   bei   beiderseitigem
Gesetzesverstoß   die  Rückforderung   ausgeschlossen  ist.  Unterstellt,   der
ZahIungsdiensterahmenvertrag   wäre  wegen  Verstoßes  gegen  §  4  GlüStV  nichtig,
würde  den  Kläger  dieser  Verstoß  gleichermaßen   treffen.  Den  Vortrag   des  Klägers
unterstellt,   wäre  seine  Teilruxhme  an  öffentlichem   Glücksspiel  gemäß  §  285  StGB
unterStrafe  gestellt."
3.  Unsere   Mandantin   weist   in  ihren   AGB  ausdrücklich   darauf   hin,  dass   Sie  selbst   für   die  Einhaltung
der   an  ihrem   jeweiligen   Aufenthaltsort   geltenden   gesetzlichen   Bestimmungen   verantwortlich
sind.   So  heißt   es  unter   Punkt   3.1.1   und   3.1.2   der   AGB  eindeutig:
Hiermit   bestätigen   Sie,  dass:  Sie  [...]  gemqß  1hrer  lokalen   Rechtsprechunq   die
Erh»ubnis  haben,  unsere  Webseite   und  die  darauf  anqebotenen   Spiele  zu  nutzen
[...]   sich   damit   einverstanden   erklären,   dass   Sie   dle   in   Ihrem   Land
vorqeschriebenen   Gesetze  einhalten,   während   Sie  an  den  auf   unserer   Webseite
anqeboten   Glücksspielen   teilnehmen."
4.   Das  offenbar   von   Ihrem   Arzt   ausgestellte   Attest   genügt   für   den   Nachweis   einer   partiellen
Geschäftsunfähigkeit   aufgrund   pathologischer   Spielsucht   nicht.
Wir   können   daher   keinerlei   Ansprüche   erkennen   und  fordern   Sie  mit   Nachdruck   auf,   von   weiteren
Drohungen   gegenüber   unserer   Mandantin   abzusehen.
Vorsorglich   weisen   wir   sämtliche   geltend   gemachten   Ansprüche   ausdrücklich   zurück   und  geben
Ihnen   Gelegenheit   bis  zum
30.   September   2020   zu  bestätigen,
dass   keinerlei   Ansprüche   gegen   unsere   Mandantin   bestehen.
Sollten   wir   bis  zu  diesem   Zeitpunkt   nichts   von   Ihnen   hören,   werden   wir   unserer   Mandantin
empfehlen,   das  Nichtbestehen   der   Ansprüche   gerichtlich   feststellen   zu  lassen.   Dies  kann   für   Sie  mit
erheblichen   Kosten   verbunden   sein.

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #12 am: 23 September 2020, 19:41:02 »
Das ist ein Roman ::) Ist schon beunruhigend das eine deutsche Kanzlei das verschickt.
Wahrscheinlich sind immer mehr Casinos auch durch deutsche Kanzleien vertreten...

*

Bastian0307

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #13 am: 23 September 2020, 19:50:55 »
Das klingt sehr stark nach nem Schreiben was ich vor 2 Monaten bekommen hab. Casino war P****S**r.

Ich hab denen ne Mail geschrieben das ich nichts unterschreiben werde und ich Sie ggf. an meinen Anwalt verweise.

Seitdem ist nix passiert, ist einfach ne Drohung. Wenns die selbe Kanzlei wie bei mir ist würd ich zusätzlich lachen, du musst mal nach denen im Netz suchen, die haben vor einiger Zeit gegen eine Strafsache hinsichtlich des Glücksspiels für einen Spieler gewonnen.

Total absurd das ganze....

Re: Komplette Erstattung der Verluste ohne Anwalt
« Antwort #14 am: 23 September 2020, 21:25:45 »
Das klingt sehr stark nach nem Schreiben was ich vor 2 Monaten bekommen hab. Casino war P****S**r.

Ich hab denen ne Mail geschrieben das ich nichts unterschreiben werde und ich Sie ggf. an meinen Anwalt verweise.

Seitdem ist nix passiert, ist einfach ne Drohung. Wenns die selbe Kanzlei wie bei mir ist würd ich zusätzlich lachen, du musst mal nach denen im Netz suchen, die haben vor einiger Zeit gegen eine Strafsache hinsichtlich des Glücksspiels für einen Spieler gewonnen.

Total absurd das ganze....

War ne Kanzlei aus München gewesen :) Könnte sogar diejenige sein  ;D


 

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