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N26 , Online Casino , Spielsucht

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Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #30 am: 21 Oktober 2020, 18:47:48 »
@Dennis
Wenn ich wüsste das ich Juristisch der Bank nichts zahlen muss, würde ich das durchziehen, leider finde ich keine antwort dazu.

@Lakota
Warum ich gespielt habe war einfach der reiz schnelles geld zu verdienen, war ja am anfang der fall.
Das Lustige ist ich habe Ihr auch schon 2.000€ vom gewinn abgegeben, leider denkt Sie das war Sportwetten mit 5€ einsatz, was ich ja ab und zu bei uns Spiele (Tipico im Shop)
Davon hat Sie 700€ etwas abbezahlt und 300€ mir gegeben (was ich verzockt habe) 1000€ aufs Sparbuch gelegt.
Worauf ich keinen zugriff habe. (zum Glück)
Leider kann ich Ihr nicht sagen das ich das Geld brauche. Evtl. bietet Sie mir das an wenn ich Ihr das beichte.
Anfang des Jahres hatte ich Ihr schonmal 1.500€ gegeben, was wir aber zusammen verbraten haben. War im Januar glaube ich.
Ich war immer großzügig, ich wollte eben der gute Ehemann sein und Geld heim bringen.
Am besten schnelles geld mit OC, was ja total schief ging die letzten 2-3 Wochen.

Klar habe ich auch an mich gedacht um Geld zu haben weiter zu zocken, aber komplett Egoistisch war ich nicht, ich Liebe die zwei mehr als alles andere, es tut mir einfach weh, zwei unschuldigen menschen weh getan zu haben.
« Letzte Änderung: 21 Oktober 2020, 18:51:37 von Nichtschoen »

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #31 am: 21 Oktober 2020, 19:27:59 »
§ 4 GlüStV als auch der § 284 StGB sind Verbotsvorschriften im Sinne des § 134 BGB. Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte, die gegen diese Vorschrift verstoßen, unwirksam sind. Demzufolge kannst du argumentieren und die Belastungsbuchungen vor allem innerhalb der Frist (und auch darüber hinaus) reklamieren.

Gemäß § 812 BGB ist das Casino verpflichtet, dir, natürlich unter Anrechnung von möglichen Auszahlungen, das Geld zurückzuzahlen. Das Geschäftsverhältnis als Ganzes war nun mal, sofern du nicht aus Schleswig Holstein kommst und das Casino dort lizenziert wurde, nichtig und ist demzufolge rückgängig zu machen. D.h. du solltest diese Forderung schriftlich per Einschreiben an das Casino senden und die Kopie dessen auch für die Beanstandung der Belastungsbuchungen bei deiner Bank einreichen.

Wenn die Bank sich weigert, kannst du notfalls auch einfach auf stur stellen und die Forderung aus den o.g. Gründen zurückweisen und das Konto kündigen. Die Bank wird dann warscheinlich auf Aufwendungsersatzentschädigung klagen, wobei man auch hier argumentieren kann. Ich müsste jetzt ziemlich weit ausholen um die Argumentationsgrundlagen zu erklären, die Themen wurden allerdings auch schon mehr als nur einmal in diesem Forum detailliert besprochen.

Aber ich kann dir nur eines raten: Das Ganze kostet viel Zeit, Nerven und birgt immer ein Kostenrisiko. Bei "nur" 6000€ Verbindlichkeiten, würde ich dir bei passendem Angebot ehrlich gesagt einfach dazu raten es abzubezahlen und daraus zu lernen.

*

Bastian0307

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #32 am: 21 Oktober 2020, 21:06:34 »
Ich sags mal so, gegen die Bank wenn es zu einer Klage kommen sollte hast du wirklich schlechte Karten. 80% aller Prozesse sind bis jetzt zu Gunsten der Banken ausgegangen.

Eine Chance hat man gegenüber dem Casino, das wird ja aktuell des Öfteren bestritten. Was da die Problematik ist das Geld nach einem z.B. Urteil zu bekommen ist noch offen.

Du kannst gerne die Schritte von Dennis ausprobieren, aber aus persönlicher Erfahrung bringt es nix das Casino anzuschreiben, selbst ein Anwalt hat da meist auch keine Möglichkeit zur Rückforderung außer dem Klageweg.

für 6.000€ musst du selbst wissen wie du das handhabst, es ist wirklich viel Stress und Nervenkrieg.

Und lies dir mal das Forum durch, hier gibts 100derte Seiten von Verläufen/Inputs die deine Fragen beantworten.

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #33 am: 21 Oktober 2020, 22:56:19 »
Weil es mir zu viel stress wäre, bin sowieso nicht der stärkste was stress angeht. Werde ich es zurückzahlen, natürlich wenn mir die bank das genehmigt.

Naja bei uns gibt es ein spruch:

Ein Regenschirm im arsch kannst du nicht öffnen.

Muss das wohl zu herzen nehmen.

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #34 am: 21 Oktober 2020, 23:17:13 »
Zitat
Ein Regenschirm im arsch kannst du nicht öffnen.

Ist wohl abhängig von der Größe - wobei mit Gewalt geht das aber auch^^
« Letzte Änderung: 21 Oktober 2020, 23:20:13 von Born4Nothing »
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*

Wolke

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #35 am: 22 Oktober 2020, 03:06:02 »
Zitat
Ein Regenschirm im arsch kannst du nicht öffnen.

Ist wohl abhängig von der Größe - wobei mit Gewalt geht das aber auch^^

Aua.....

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #36 am: 22 Oktober 2020, 09:08:14 »
Mein Regenschirm zZ sitzt tief und fest, einen größeren will ich mir nicht vorstellen.

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #37 am: 22 Oktober 2020, 14:35:33 »
Hallo @ll,

ich habe von n26 heute die Genehmigung bekommen, muss in 40 raten 150€ zurückzahlen, beginnt schon am 01.11.

Bedeutet bin bei -6.000€ das mir mein Dispo jeden monat um 150€ gekürzt wird.
Was ich halt überlege das ganze in mit einem Kredit abzuzahlen, denn die Dispo zinsen alle 3 monate sind doch sehr hoch.

Wenn ich mich nicht verrechnet habe sind das bei ca. 10% alle 3 monate 150€ nur an zinsen.

Immerhin habe ich jetzt paar tage puffer so das ich nicht alles auf einen schlag zurück zahlen muss.

Wollte euch nochmal informieren.

VG

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #38 am: 22 Oktober 2020, 21:40:19 »
Ich sags mal so, gegen die Bank wenn es zu einer Klage kommen sollte hast du wirklich schlechte Karten. 80% aller Prozesse sind bis jetzt zu Gunsten der Banken ausgegangen.

Du solltest dir die Urteile genauer ansehen. Vor allem wer klagt gegen wen.
Bei Klagen hinsichtlich von Forderungen einer Bank(!) gegen den mutmaßlichen Glücksspielsüchtigen sehen die Urteile anders aus als bei Klagen eines mutmaßlichen Glücksspielsüchtigen gegen eine Bank.

Bei der ersten Ausgangsposition, die dem Fall hier ja gleich kommt, ist mir kein Urteil bekannt, die den Glücksspielsüchtigen zum Aufwendungsersatz verpflichtet (Sprich: Die Schulden an den Finanzdienstleister zurück zu bezahlen, die aus illegalem Online Glücksspiel von illegalen Casinos stammen)

Anders sieht es aus wenn man selbst eine Bank auf Schadensersatz verklagt, weil sie jene Transaktionen nicht hätten durchführen dürfen. Da gibt es unterschiedliche Urteile, leider oftmals auch die von dir erwähnten negativen Urteile aus "Spielersicht". Aber nach dem Urteil des Landgerichtes Ulm ist auch hierfür ein hoheitliche Urteilsbegründung öffentlich geworden, die zuvor negative Urteile aus München z.B. sachlich perfekt gegenargumentiert hat.

Wenn es darum geht, das Forderungen aus illegalem und nichtigen Verträgen aus Online Glücksspielen im Raum stehen, ist die rechtliche Situation aus heutiger Sicht jedoch ehrlicherweise meiner Ansicht nach definitiv sicherer wenn man sich verklagen lässt als wenn man selbst klagen will.

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #39 am: 22 Oktober 2020, 21:59:13 »
Hallo @ll,

ich habe von n26 heute die Genehmigung bekommen, muss in 40 raten 150€ zurückzahlen, beginnt schon am 01.11.

Bedeutet bin bei -6.000€ das mir mein Dispo jeden monat um 150€ gekürzt wird.
Was ich halt überlege das ganze in mit einem Kredit abzuzahlen, denn die Dispo zinsen alle 3 monate sind doch sehr hoch.

Wenn ich mich nicht verrechnet habe sind das bei ca. 10% alle 3 monate 150€ nur an zinsen.

Immerhin habe ich jetzt paar tage puffer so das ich nicht alles auf einen schlag zurück zahlen muss.

Wollte euch nochmal informieren.

VG

Die Bank bietet dir an, die Dispo - Schuld im Rahmen eines "warscheinlich" umgewandelten Kredites in 40 Raten zu je 150€ zurückzuzahlen? Das wären ja exakt die 6.000€. Jedoch ohne Verzinsung. Die Zinsen sind aber bei jedem Kreditvertrag mit anzugeben bzw in die monatliche Rate zzgl der darin enthaltenen Schulden-Tilgung einzuberechnen und dem Schuldner deutlich und verständlich vor Vertragsabschluss bzw deiner Einwilligung offen zu legen.

*

Bastian0307

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #40 am: 22 Oktober 2020, 22:02:44 »
Danke nochmal für den Hinweis Dennis. Dann frag ich mich wieso mein aktueller Fall so schlecht aussieht?

Ich hab ähnliche Konstellation. Die Bank hat mich verklagt und will das Geld von mir. Das AG hat bereits signalisiert eher der Bank zu zustimmen.

Meine Anwältin tendiert auch eher dazu das ich zahlen soll.

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #41 am: 22 Oktober 2020, 22:20:46 »
Danke nochmal für den Hinweis Dennis. Dann frag ich mich wieso mein aktueller Fall so schlecht aussieht?

Ich hab ähnliche Konstellation. Die Bank hat mich verklagt und will das Geld von mir. Das AG hat bereits signalisiert eher der Bank zu zustimmen.

Meine Anwältin tendiert auch eher dazu das ich zahlen soll.

Ich kenne deinen laufenden Einzelfall nicht, ich beziehe mich auf vorangegangene rechtskräftige Urteile(!) die diese Konstellation ähnelten.

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #42 am: 23 Oktober 2020, 09:19:17 »
Muss da Dennis zustimmen - bei mir war es wie gesagt die ING -4800 EUR aber die haben sich dann auch nimmer gerührt. Zur Not musst du halt in die Berufung gehen.
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Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #43 am: 23 Oktober 2020, 11:07:46 »
Hallo @ll,

ich habe von n26 heute die Genehmigung bekommen, muss in 40 raten 150€ zurückzahlen, beginnt schon am 01.11.

Bedeutet bin bei -6.000€ das mir mein Dispo jeden monat um 150€ gekürzt wird.
Was ich halt überlege das ganze in mit einem Kredit abzuzahlen, denn die Dispo zinsen alle 3 monate sind doch sehr hoch.

Wenn ich mich nicht verrechnet habe sind das bei ca. 10% alle 3 monate 150€ nur an zinsen.

Immerhin habe ich jetzt paar tage puffer so das ich nicht alles auf einen schlag zurück zahlen muss.

Wollte euch nochmal informieren.

VG

Die Bank bietet dir an, die Dispo - Schuld im Rahmen eines "warscheinlich" umgewandelten Kredites in 40 Raten zu je 150€ zurückzuzahlen? Das wären ja exakt die 6.000€. Jedoch ohne Verzinsung. Die Zinsen sind aber bei jedem Kreditvertrag mit anzugeben bzw in die monatliche Rate zzgl der darin enthaltenen Schulden-Tilgung einzuberechnen und dem Schuldner deutlich und verständlich vor Vertragsabschluss bzw deiner Einwilligung offen zu legen.

Oh sowas haben die mir nicht mitgeteilt, bin natürlich davon ausgegangen das jeden Monat einfach mein Dispo gekürzt wird um 150€ die Dispo Zinsen fallen natürlich an.

Ich habe jetzt mal angefragt ob da zusätzlich zinsen oder gebühren anfallen.

Wenn ja werde ich das ganze widerrufen, was ja möglich sein sollte innerhalb 14 tagen.

Dann muss ich das günstiger mit einem Kredit abzahlen.

Außerdem habe ich mich persönlich entschieden das zurück zu zahlen, alles andere ist mir zu riskant und würde mich nur noch mehr strapazieren, zu dem gibt es auch keine garantie das ich den fall gewinnen werde, mir ist das nicht wert, hinzu kommt das ich daraus wahrscheinlich mehr lernen werde.

Re: N26 , Online Casino , Spielsucht
« Antwort #44 am: 06 November 2020, 08:30:13 »
Hallo,
mich würde gerne interessieren wie sas ganze hier ausgegangen ist.

LG

 

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