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Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20

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Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« am: 27 Oktober 2020, 10:29:40 »
Wir waren gestern als Beobachter im Verfahren des Freistaats Bayern gegen den Casinobetreiber Titanium Brace Marketing Ltd. vor dem LG München I in der mündlichen Verhandlung, Az.: 39 O 17390/18.

 

Von Seiten des Freistaats wird gegen den Casinobetreiber, bzw. die Domaininhaber des Online Casinos auf Unterlassung geklagt.

 

Sehr interessant waren die Ausführungen des Gerichts zur neuen Duldung der Online Casinos durch die Innenministerkonferenz im Bereich des Aufsichtsrechts.

 

Das Gericht betonte mehrfach, dass in einem Rechtsstand wie der Bundesrepublik eine Duldung von Seiten des Innenministeriums (Exekutive) nichts daran ändern kann und ändern wird, dass sich die Gerichte (Judikative) an geltendes Recht halten müssen und halten werden.

 

Und nach geltendem Recht ist Online Glückspiel in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein schlichtweg verboten.

 

Ob und wann es einen neuen Glückspielstaatsvertrag geben wird, spielt daher für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage keine Rolle.

 

Der Glückspielstaatsvertrag ist demnach geltendes Gesetz.

 

Jeder bundesdeutsche Richter hat einen Eid geschworen, seine Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu fällen.

 

Daran kann die Exekutive nichts ändern. Das ist ein Wesensmerkmal der Gewaltenteilung, so die Vorsitzende Richterin Rhein, von der 38. Zivilkammer des LG München I.

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #1 am: 27 Oktober 2020, 10:31:08 »
Das war ja schon vorher so klar wie Kloßbrühe! Eine Duldung ändert nichts an der Tatsache des es illegal ist und auch bleiben wird!

Deswegen wurden auch die TV-Spots nicht verändert - nur SH eben^^
« Letzte Änderung: 27 Oktober 2020, 10:32:50 von Born4Nothing »
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Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #2 am: 27 Oktober 2020, 10:37:05 »
Interessanter Bericht.

Was ich nicht verstehe?
Wenn der Freistaat Bayern klagt, wer ist das dann genau? Das Innenministerium?
Das Innenministerium duldet doch auf der anderen Seite die Online-Casinos, dann müsste es doch die Klage zurücknehmen konsequenterweise.
Alles andere ist doch widersprüchliches Verhalten.  :o

Hat die Richteirn dazu was gesagt?
Die Richterin kann ja die Klage nicht aufrechterhalten ...

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #3 am: 27 Oktober 2020, 10:45:35 »
Die Klage wurde schon vor Monaten eingereicht, da war das Thema Duldung noch nicht mal absehbar.

Ergo hat es der Freistaat Bayern bewusst weiterlaufen lassen auch wenn man zurückziehen hätte können. Das OC hat dann mit der Duldung argumentiert und die Richterin hat das eben klargestellt und das OC ist daher angeschissen.

Mit der Argumentation kam PayPal bei mir ja auch vor 14 Tagen um die Ecke - die 51 Seiten hätte man sich sparen können^^
« Letzte Änderung: 27 Oktober 2020, 10:58:39 von Born4Nothing »
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Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #4 am: 27 Oktober 2020, 11:01:33 »
Born, warst Du vor Ort und hast auch zugehört oder ist das nur eine Vermutung?  ::)

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #5 am: 27 Oktober 2020, 11:07:02 »
Nein, war ich nicht aber so beurteile ich das - kann ja auch nicht anders abgelaufen sein. Rein logisch geht es ja nicht anders.

In 14 Tagen bekommt man keinen Termin hin und einen Eilantrag wird es sicher nicht gegeben haben.

Ich sehe ja wie lange ich auf einen Termin immer warten musste - 9 Monate vor dem OLG...das ist wohl eine Altlast und die Behörde hat es versäumt den Termin zu canceln oder der Mitarbeiter hat es vergessen, war in Quarantäne, Urlaub oder die oberste Dienstanweisung die Verfolgung einzustellen fehlte oder was auch immer - bei Corona auch nicht verwunderlich - geht ja eh kaum noch was ^^

Letztendlich müsste man hier mal den Freistaat Bayern fragen warum und wieso - nur die können eine 100%ige Aussage darüber treffen.
« Letzte Änderung: 27 Oktober 2020, 11:11:24 von Born4Nothing »
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Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #6 am: 27 Oktober 2020, 11:26:36 »
Aha.  ;)
Ich bin mir sicher dass die Richterin das aber schon gefragt hat.
Oder FCB1986?

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #7 am: 27 Oktober 2020, 11:28:46 »
CLLB war Vor-Ort und die Info kam von CLLB per Mail.
« Letzte Änderung: 27 Oktober 2020, 11:31:23 von Born4Nothing »
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Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #8 am: 28 Oktober 2020, 12:09:54 »
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zur im Thread-Namen erwähnten Duldung.
Die Duldung ist wohl hier ausformuliert:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=33481
Ich kann leider nicht nachvollziehen, ob nun die max 1000Eur/Monat Einzahlung schon gelten oder nicht?
Wenn ja, wäre das eine Grundlage um vom Anbieter Geld zurückzufordern?
Ein weitere interessanter Punkt stellt 1 o) dar, wonach der Anbieter die Spielsucht erkennen muss.
In meinem Fall (bei bet at home) meldet das System nach u.a. nach 8x200Eur Einzahlungen in 5h an einem Tag, und 1400Eur am Tag zuvor, dass alles im grünen Bereich ist.
Jemand eine Meinung/Ahnung?
Allen einen Schönen, hoffentlich spielfreien Tag!

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #9 am: 28 Oktober 2020, 12:30:13 »
Die Duldung spielt rechtlich keine Rolle; die Exekutive will das zwar dulden aber kollidiert mit der Judikative und selbige hat einen Eid geschworen sich nur an das Gesetz zu halten. Ergo ist das alles noch immer Illegal ungeachtet dessen ob Duldung oder nicht!
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Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #10 am: 28 Oktober 2020, 12:43:13 »
Verstehe.
Welche Stelle ist eigentlich für die Konzessionserteilung zuständig?

*

Offline Ilona

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Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #11 am: 28 Oktober 2020, 12:44:36 »
Hallo Klage 2018,

wenn das nach dem 15. 10. so war, dann würde ich an deiner Stelle schriftlich (mit Belegen) die Glücksspielaufsicht in deinem Bundesland informieren. Die Adresse findest du hier: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/adressliste_aufsichtsbehoerden_2.pdf

Willst du denn so weiterspielen? Oder hast du schon mal darüber nachgedacht aufzuhören? Wir hätten da den ein oder anderen Hinweis auf Lager, wie du das anstellen könntest. Die von dir genannten Summen weisen ziemlcih deutlich auf eine Glücksspielproblematik hin.

viele Grüße, Ilona


Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #12 am: 28 Oktober 2020, 12:57:55 »
Hallo Ilona,
vielen Dank für den Linkt!
Ich bin mir der Problematik bewußt. Ich war jetzt 1.5 Jahre spielfrei. Davor auch schon so 1 Jahr.
Der Rückfall ist einem akuten Geldengpass geschuldet. Dennoch Wahnsinn, dass ich immer noch glauben konnte, Gewinn machen zu können.
Grüße


Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #13 am: 28 Oktober 2020, 20:54:43 »
Die Duldung spielt rechtlich keine Rolle; die Exekutive will das zwar dulden aber kollidiert mit der Judikative und selbige hat einen Eid geschworen sich nur an das Gesetz zu halten. Ergo ist das alles noch immer Illegal ungeachtet dessen ob Duldung oder nicht!

Punkt.

Mehr muss man zu dem Thema auch nicht mehr klarstellen.
Letztendlich hat man damit nur die Glücksspielaufsicht aufgefordert, handlungsunfähig in einen Tiefschlaf zu fallen.

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #14 am: 29 Oktober 2020, 05:47:16 »
Man kann niemanden auffordern, einen Finger zu rühren oder irgendwas zu tun, der eh schon seit Jahren tot und begraben ist^^
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