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Erfahrungen mit Chargeback24

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Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #135 am: 28 Dezember 2021, 11:03:33 »
So nun möchte ich mich auch kurz melden und sagen das CH24 einen guten Job macht es ist ja auch so dass es eben Zeit braucht und dass vergessen hier viele.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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r0fLn3W

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #136 am: 04 Januar 2022, 18:37:15 »
Hallo,
wenn die Klage eingereicht wurde, wie lange wird es dann ca. dauern, bis ein endgültiges Ergebnis vorliegt? Bzw. wie lang zieht sich so eine Klage?

Kommt auf die Auslastung der Gerichte an, zwischen 3-24 Monate alles möglich zzgl. Revision/Einspruch nach Urteil durch Dich oder der Gegenseite.
Bis der Rubel rollt, kann noch einiges an Zeit vergehen, mit Pech und einem Sturen "Casino" siehst Du nicht einen Cent, bis die Pfändung beim Casino eingeht.



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Kläger22

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #137 am: 04 Januar 2022, 20:08:16 »
Es soll hin und wieder auch zu einem Vergleich oder Versäumnisurteilen kommen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Abwarten und Tee trinken...

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #138 am: 04 Januar 2022, 23:28:35 »
Wo genau steht geschrieben, dass live casinos wie black jack, roulette in Deutschland verboten sind ? Welcher Paragraph? Konnte es im Glücksspielstattsvertrag nicht finden. Danke Euch

Sofern du den Inhalt überhaupt folgen kannst, lies dich mal hier ein->
https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE160002586&psml=bsndprod.psml&max=true

Davon ab, wenn du bereits im Rechtsstreit bist, so wende dich an deinen Rechtsanwalt oder erfrage weitere Antworten beim beauftragten Prozesssfinanzierer

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #139 am: 04 Januar 2022, 23:51:04 »
Du verstehst die deutsche Sprache? Oder bist du einem Automatismus untergesteuert?

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Offline TAL

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Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #140 am: 05 Januar 2022, 01:08:47 »
Au weia...

Nein... in dem von dir erwähnten Absatz geht es darum, daß sich eine bereits im Rahmen der Gewerbeordnung erteilte Konzession für eine terrestrische Spielstätte nicht auf das Internet ausweiten läßt (also egal, ob dort nur Automaten stehen, oder nicht). Es untersagt den Spielbanken und Spielhallen also, aus ihrer Lokalität heraus Spiele einfach zu 'streamen', mit der Begründung, daß sie ja schon eine Konzession hätten. Die haben sie aber nicht, denn eine Onlinelizenz müßte unter Berücksichtigung der in diesem Rahmen geltenden Bestimmungen gesondert beantragt werden.


Das, was du meinst, ist der Punkt "Virtuelle Automatenspiele" im Paragraph 22a, Absatz 2.

Zitat
(2) Virtuelle Automatenspiele, die herkömmlich in Spielbanken veranstalteten Tischspielen mit Bankhalter, insbesondere Roulette, Black Jack oder Baccara, entsprechen, sind unzulässig.

Dieser besagt explizit, daß keine Lizenz erteilt werden darf, wenn das besagte Onlinecasino Live-Tischspiele anbietet.
« Letzte Änderung: 05 Januar 2022, 01:34:10 von TAL »

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Offline Ilona

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Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #141 am: 05 Januar 2022, 11:06:48 »
Und bitte nochmal in 22c gucken. Die Länder können auf ihrem Gebiet solche Angebote genehmigen. Ist bisher aber noch nicht geschehen.
Lieber Simon, die Juristerei ist ein sehr anspruchsvolles Fach. Wir sind hier alle Laien -mit mehr oder weniger Hintergrundwissen. Lass dich anwaltlich beraten. Es gibt inzwischen viele Kanzleien, die sich gut auskennen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #142 am: 18 Januar 2022, 01:57:13 »
Edit Olli: Vollzitat entfernt

Also bei mir war direkt beim ersten Anruf Florian Friederich (Geschäftsführer) am Telefon und konnte mir alle Fragen beantworten
« Letzte Änderung: 18 Januar 2022, 06:04:45 von Olli »

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Offline Max

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Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #143 am: 18 Januar 2022, 14:37:38 »
Ich kann euch nur empfehlen es über http://www.reeckmann.de/ selbst zu machen. Es fallen zwar Kosten an, man muss aber im Erfolgsfall keine 30% abgeben.

Ich habe es nicht bereut. Die Frist ist bei mir seit 1.1.22 abgelaufen, es kam seitens PP nichts mehr. Der Anrufterror (trotz Sperrnummern) hielt ca. 2-3 Monate an, dann war Ruhe.

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #144 am: 18 Januar 2022, 15:52:46 »
Vollzitat gelöscht. Bitte 5 € spenden!
LG Ilona

Also hast du die Klage gewonnen oder wie? Erzähl mal wie genau das bei dir abgelaufen ist.
« Letzte Änderung: 18 Januar 2022, 16:49:08 von Ilona »

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #145 am: 24 Januar 2022, 16:54:30 »
Sie werden das wohl nicht übernehmen, wenn sie keine Erfolgsaussichten sehen.


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Offline Ilona

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Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #146 am: 24 Januar 2022, 17:03:07 »
Man braucht hier Geduld. Zuerst bei den Prozessen und dann bei der Vollstreckung.

LG Ilona
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Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #147 am: 25 Januar 2022, 10:01:36 »
Du hast leider so recht, Ilona  ;)

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #148 am: 02 Februar 2022, 11:50:27 »
Mein Stand ist der - Klage ist raus.
Mehr ist bisher nicht passiert, bzw. das Gericht hat eine englische Übersetzung gewollt, die auch im Dezember erfolgt ist.
Danach bisher nichts mehr gehört.
Anwalt sagt, seine Erfahrung ist die, dass die Zustellung zwischen einem Monat und einem Jahr dauert.
Tja, das kann wohl noch dauern.

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Kläger22

Re: Erfahrungen mit Chargeback24
« Antwort #149 am: 02 Februar 2022, 18:12:58 »
In meinem Fall kam jetzt ca. 1 Monat nach Einreichung der Klage bereits eine Antwort des LG.

Aus der Verfügung geht hervor, dass das schriftliche Vorverfahren durchgeführt und der Beklagten eine Notfrist (1 Monat) gesetzt wird, um ihre Verteidigungsabsicht anzuzeigen. Mal schauen wie es weitergeht...

Die Frist beginnt ja erst ab der Zustellung zu laufen. Wird man darüber informiert ob bzw. wann diese erfolgte? Wie lange kann die Zustellung nach Gibraltar dauern?
« Letzte Änderung: 03 Februar 2022, 08:36:33 von Kläger22 »

 

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