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Erfahrungen mit Chargeback24

Begonnen von Enosoak, 25 November 2020, 17:46:50

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Zitat von: HH789! am 02 Oktober 2021, 15:33:00
Man muss nicht alles schön reden!
Die Achten auf gar nichts.
Ich selber musste diese Erfahrung bei Chargeback24 machen.
Deswegen habe ich den Anbieter gewechselt und bin seit dem Zufrieden.

Und deine Aussage mit mehr tun als sie tun ist völliger Quatsch, denn Sie machen gar nichts außer einem alles schön zu reden und falsche Versprechen zu äußern.
Ich finde das Falsch!
Alles was mir von Chargeback24 gesagt wurde, wurde nicht gehalten.

Und wo bist du jetzt? Ist es der selbe Ablauf wie bei Chargeback24, ich meine mit Kontoauszügen etc?

Nein, du musst nur deinen Transaktionsverlauf deiner Ein und Auszahlungen einreichen.
Den bekommst du von deinem Online Casino in dem du gespielt hast.

Und Du meinst echt, das wäre jetzt besser?

Selbstredend benötigst Du die Auskunft nach Art 15 DSGVO. Zusätzliche Beweise, wie die Kontoauszüge, sind aber trotzdem für den Rechtsstreit zu sichern. Je mehr Beweise, desdo besser.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Es versteht sich von selber, dass man ebenfalls die Kontoauszüge sichert!

Nur die meisten Anbieter verlangen nur die Auskunft nach Art 15 DSGVO und bei mir hat diese bislang immer gereicht.

Zitat von: HH789! am 03 Oktober 2021, 09:28:20
Nur die meisten Anbieter verlangen nur die Auskunft nach Art 15 DSGVO und bei mir hat diese bislang immer gereicht.

Das wiederum erklärt nicht dein "Nein" auf seine Frage, ob er Kontoauszüge zur Beweissicherung benötigt bzw. diese Dokumente dem Antrag bei einem anderen Prozessfinanzierer beifügen soll.

Denn, da muss ich dem Olli zustimmen, je mehr detaillierte Beweise man besitzt, umso besser die Beweiskraft vor und vor allem während eines Prozesses. Wenn man wen beauftragt, sei es der Fachanwalt direkt oder halt einen Drittdienstleister, so sollte man denen alle nur ansatzweise wichtigen und verfügbaren Beweis - Dokumente zur Verfügung stellen. Immerhin erteilt man hier einem Dritten den Auftrag, seine eigenen rechtlichen Interessen möglichst erfolgreich wahrzunehmen und durchzusetzen

Also, so wie ich es wahrnehme, sind die dabei personell immer wieder aufzustocken.
Ich habe gerade einen Anruf von einem neuen Mitarbeiter bekommen, der mich über den Stand informiert hat.
Und so soll es ja auch sein, dass alles etwas engmaschiger und damit nachvollziehbarer wird.
Mal weiter sehen, was noch so passiert.

Hallo liebe Community ✌️
ich lese hier nun schon eine Weile mit - und muss nun zum besagten Anbieter auch mal mein Statement abgeben.
Ich bin Kunde bei Chargeback24 von der ersten Stunde an, also bereits gute 1,5 Jahre. Damals hat mich denen ihr Konzept- mit der digitalen Auswertung -  überzeugt. Bis Dato, bis auf die Auswertung der Umsätze, ist auch bei mir nichts passiert. Vor gut 6 Monaten wurden alle damals abgeschlossenen Mandate auf eine neue Anwaltskanzlei übertragen. Warum auch immer?! Aber auch hier nichts. Vor einem Jahr hat man mir bereits versprochen, Klage einzureichen. Auch hier ist bis Dato nichts passiert. Das einzige was sich bis Dato gehäuft hat, sind die erteilten Mandate - und das sind jenseits der 50 Stk.... Auf Emails wird schon lange nicht mehr reagiert, wenn mal jemand ans Telefon geht - wird man informiert das man Kunde bei Herrn Friedrich ist und man umgehend zurück gerufen wird. Auch hier - natürlich nie ein Rückruf.
Liebe Community, sucht euch - wenn ihr diesen Weg gehen wollt, einen vernünftigen Anbieter. Bei Chargeback24 gibts nur heiße Luft. Ich habe es mittlerweile aufgegeben, das Geld abgeschrieben und habe etwas Papier für den Kamin.

Bleibt Gesund und weiterhin eine glücksspielfreie Zeit.

Gibt es denn hier überhaupt jemanden, der eine Klage eingereicht hat über Chargeback24?

In einem neuen Urteil VOM LG Köln, wurde in dem Urteil, was zum 21 mal für den Spieler endete auch die Verjährung angesprochen und die Richterin verwies darauf, das Ich Verjährung nicht begonnen hat, auch wenn sie vor der Verjährung liegt, also in dem Urteil ging es bis 2015 runter,aufgrund dessen, das es keinen legalen Spielvertrag gegeben hat, somit kann auch keine Verjährung einsetzen. Habe mir das gerade nochmals bestätigen lassen. L G Akita

hast du evtl. ein Aktennummer bzw. Quelle wo man das Urteil lesen kann.

LG

16 O 614/20
LG Köln 19.10.2021
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
[url="https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/"]https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/[/url]
Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

habt ihr evtl. mehr details über das urteil?

Ich könnte mir vorstellen, dass sich sich bei kleineren Beträgen weniger bemühen, etwas durchzusetzen, da es der Aufwand nicht wert ist. Wahrscheinlich erst ab 10.000 Euro oder so.

Ich habe mich bei Chargeback im Juni registriert und alles direkt eingereicht.
Bis dato bin ich noch genau so schlau wie am Anfang.

Man muss zugeben, dass die Anbieter irgendwo auf Malta oder Zypern stationiert sind und das es dadurch auch sehr kompliziert werden kann-

Dennoch werde ich bisher immer nur auf nachfrage informiert.

Das einzige was kam, war das eine Klage gegen jemand gestellt wurde Anfang September. Mir wurde aber weder eine Kopie davon geschickt noch sonst etwas.
Auf nachfrage darauf, wurde mir eine Frist dieser Klage genannt, worauf dann die nächste Klage anfällt sollte es keine Antwort geben.

Die Frist ist bereits seit 2 Woche abgelaufen und von Chargeback kommt immer noch nichts wie es nun weiter geht.

Der Mitarbeiter am Telefon nimmt sich immer die Zeit meine Fragen zu beantworten und ist sehr hilfsbereit, aber dennoch komm ich so nicht weiter.



Gibt es hier irgendjemand, der was handfestes in der Hand hat? und gegen welchen Anbieter ging es da?


Bei mir wurde die Klage nun fertiggestellt.
Es geht um ein Casino (Gibraltar)

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