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Klagen: nein

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Re: Klagen: nein
« Antwort #15 am: 16 Dezember 2020, 13:01:38 »
ja es gibt nicht viele urteile da bisher die kanzleien eine klage gegen die OC's wegen Auslandsbezug nicht empfohlen haben. In der nächster Zeit kommen aber einige Urteile.
 Den Zahlungsdienstleister wird dank unsere  sehr verbraucherfreundlichen Gerichte der Rücken gestärkt, so dass es meiner Meinung aktuell kein Sinn macht gegen ZDL vorzugehen. Man muss warten bis BGH hier ein Machtwort spricht.

Was die Kanzleien betrifft, es ist doch klar dass hier nur positiv über die Dienstleistung beworben wird. Sonst nimmt doch keiner die Dienstleistung in Anspruch. Wenn du Alkohol verkaufst, sagst du den Kunden auch nicht die schlechte Eigenschaften von Alkohol oder? Jeder muss die positive und negative Urteile selber lesen und entscheiden ob er gerichtliche vorgeht oder nicht. Ich muss aber sagen dass ich diese Kanzleien dankbar bin. Hätte ich nicht reinzufällig ein Beitrag von denen gelesen, wäre ich warhscheinlich noch heute spielsüchtig. Seitdem ich den Beitrag gelesen habe, bin ich seit fast 2 Jahre spielfrei. Man muss nicht alles negativ sehen. Viele haben diese Möglichkeit als eine zweite Chance gesehen und so mit Glücksspiel aufgehört oder sind dabei aufzuhören. Ich glaube so geht es vielen so.

Skepsis wegen der Vollstreckung besteht natürlich weil die Urteile ja noch alle neu sind. Die nächsten Monate werden zeigen wohin die reise geht.
« Letzte Änderung: 16 Dezember 2020, 15:20:05 von kotek123 »

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Klagen: nein
« Antwort #16 am: 16 Dezember 2020, 17:15:24 »
@kotek123
Danke für deinen Beitrag. Du schreibst, dass du nun seit zwei Jahren spielfrei bist, nachdem du erfahren hast, dass du den von dir eigenhändig im Verlauf deiner Suchtgeschichte angerichteten Schaden auch eigenhändig ein bisschen begrenzen bzw. wieder gut machen kannst. Das ist genau unser Plan. Über die Möglichkeit der Schadensbegrenzung aktiv Glücksspielende in die Abstinenz zu "locken". Das passiert allerdings nicht ohne weiteres aktives Zutun. Ihr wisst schon, was ich meine: von nix kommt nix. Wer es schafft, diese zweite Chance zu nutzen, der kann den Schaden begrenzen. Wer nur meint, er kann die zweite Chance nutzen und nix dafür tut, dass das auch klappt, der vergrößert den Schaden. Das gilt es sorgfältig abzuwägen. Und zwar nicht im stillen Kämmerchen, da neigt man nämlich häufig dazu, Dinge zu beschönigen.

LG Ilona

@chargeback
Kleiner Tipp: Außer PKH gibt es noch die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Aber ganz sicher bin ich mir nicht, ob das für dich überhaupt der richtige Weg ist. Ich habe gerade nochmal deine Beiträge durchgelesen. Ich finde nix, was du tust, um vomn Zocken wegzukommen. Daher die Frage: Was unternimmst du konkret in diese Richtung?

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Klagen: nein
« Antwort #17 am: 16 Dezember 2020, 21:28:07 »
Was dir hier verschwiegen wird ist, dass bis auf einen Fall kein geflossenes Geld von Seiten des Casino bekannt ist (Vergleiche außen vor).

Deine Chancen die Klage gegen OCs zu gewinnen stehen gut. Aber die Vollstreckung deines Geldes steht in den Sternen.

Jetzt kommen gleich wieder Leute um die Ecke die dir sagen es gäbe ja den europäischen Vollstreckungstitel, was auch richtig ist.
Und dennoch ist der Status qou jener, der oben geschrieben steht....

Du wirst wohl Recht bekommen und danach kein weiteres Geld sehen...

Da muss sogar Ich dir einfach mal Recht geben. Zumal es ja auch mein ständiges Reden ist, was aber immer wieder zur erneuten Diskussion gestellt wird.

Recht haben und Recht bekommen, vor allem wenn es um innereuropäische Vollstreckungen & Zivilangelegenheiten geht, sind halt nicht ohne die Kooperation der europäischen Behörden durchsetzbar, in welcher der Beklagte seinen Firmensitz hat. Bisher kenne ich leider keine europäisch-erfolgreiche Vollstreckung. Wenn es die gibt, dann sollte ein jeder sie hier sofort veröffentlichen. Damit würde sich nämlich die Sachlage deutlich ändern.

Aber gegenwärtig, die Chance, zumindest mit dem Wissen welche ich besitze vor allem hinsichtlich von z.B. außergerichtlichen Einigungen, sind als wesentlich höher einzuschätzen, wenn sich jene Glücksspielunternehmen (egal ob Wett- oder Casinoangebote) im Deutschen Raum aktiv durch Sponsoring von z.B. Sportvereinen und Werbung im Fernsehen präsentieren.

Aber selbst dann ist nichts garantiert. Die Gerichte sind derzeit extrem darauf fixiert, wilde Einzelfall - Entscheidungen zu treffen und vor allem den Glücksspielstaatsvertrag hinsichtlich der zivilrechtlichen Wirkung verschiedenermaßen auszulegen.

Davon ab, jedes prozessuale Verfahren kostet Geld, jede außergerichtliche Forderung mit Hilfe eines Anwalts kostet Geld, die man eben als Kläger/Gläubiger vorstreckt. Die eigenen Anwalts- sowie Gerichtskosten muss man vorher genau kalkulieren, denn anfangs trägt man sie nun mal. Dieser Kostenfaktor sollte jedem bewusst sein, zumal der sich auch unkontrolliert erhöhen kann, vor allem wenn das Verfahren von Gericht zu Gericht wandert, weil eine Seite Berufung einlegt.

Am Ende des Tages sollte man sich vernünftiger Weise gut überlegen, ob man nicht bei geringen Schadenswerten das Ganze lieber hinnimmt und den Schaden als Denkmal in sein Bewusstsein platziert, um dadurch endgültig mit dem Spielen dauerhaft aufhören zu können.

 

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