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GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit

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Norddeutsch

GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« am: 22 Januar 2021, 09:11:01 »
...
« Letzte Änderung: 02 April 2022, 21:31:55 von Norddeutsch »

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #1 am: 22 Januar 2021, 09:46:50 »
Du hast dir alle Antworten schon selber gegeben und auch richtig verstanden.

Zitat
Habt ihr Anbieter damit konfrontiert und welche skurrilen Aussagen habt ihr erlebt?

Die schert das einen Dreck und machen was sie wollen....
« Letzte Änderung: 22 Januar 2021, 09:49:03 von Born4Nothing »
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Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #2 am: 23 Januar 2021, 17:37:37 »
Wenn man sein Konto bei Anbietern geschlossen hat aber seit 2018 bis 2020 reichlich Monate zwischen 1500 und 4500€ eingezahlt hat wie rechnet ihr die Chancen ein wenn man Klage einreicht?

Solche Fragen sind unter Darlegung deiner individuellen Fälle und den gegebenen Umstände an einen geeigneten Fachanwalt für Bankenrecht zu richten. Da spielen einfach zu viele Faktoren eine Rolle, die berücksichtigt werden müssen, um eine halbwegs vernünftige Einschätzung zu geben.

Was ich dir aber mit auf den Weg geben kann, behalte stets das Kostenrisiko im Blick bei deinem Vorhaben. Daran denken nämlich oft mal nur Wenige, aber du sprachst z.B. von mehreren Anbietern.
Das bedeutet, das du damit mehrere einzelne Anträge auf Eröffnung eines Gerichtsverfahrens stellen musst. In jedem einzelnen Verfahren musst du Gerichtskostenvorschuss in Höhe der Gerichtskosten vorab leisten. Forderung = Streitwert. Sobald dieser die 5000€ übersteigt, besteht Anwaltspflicht für dich. Der möchte natürlich auch erstmal sein Geld.

Grundsätzlich ist es immer ratsam, vorab außergerichtlich durch einen Anwalt seine Interessen vertreten zu lassen. Denn sobald ein Prozessverfahren in Gang kommt, steigt das Kostenrisiko und selbst bei gerichtlicher Beendigung des Verfahrens durch Vergleich fressen die eigenen Anwaltskosten den Großteil des Vergleichswertes erfahrungsgemäß sowieso wieder auf.

Was so ein einzelnes Verfahren gegen einen Anbieter für Kosten verursachen kann, kannst du dir mittels Prozesskostenrechner vorab vor Augen führen:
https://zivilprozessrechner.de/download.html
oder etwas unkomplizierter aber dafür nicht so detailgenau:
https://www.advocado.de/ratgeber/vertragsrecht/anwaltskosten/prozesskostenrechner-gerichtskostenrechner.html

Zitat
Oder haltet ihr ein hier im. Forum gesagten Satz für sinnvoll. Und zwar Darmstadt die Behörden  zu informieren. In der Hoffnung die bekommen ordentlich einen auf den Deckel und zahlen eventuell zurück? Was ich persönlich nicht glaube.
Weswegen? Aufgrund Verstöße von möglichen Lizenznehmer? Oder weil sie erst gar keine (gültige) Lizenz in Deutschland besitzen? Oder weil die gesamte Veranstaltung der Sportwetten jener Anbieter in Deutschland generell verboten ist?

Was auch immer diese Behörde machen könnte, wenn sie übrigens nur wollte, sie wird nicht als dein Sprachrohr fungieren, die deine persönlichen zivilrechtlichen Interessen durchsetzt.
Aber, diese Variante aktiv zu werden und eine Meldung an Behörden zu verrichten, wäre zumindest eine für dich finanziell risikofreie Option und dem steht daher auch nichts entgegegn.

Zitat
Wie versteht ihr eigentlich :
Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden.
Die Auszahlung eines Gewinns soll keinen Einfluss auf das monatliche Einzahllimit nehmen.

D,h. du zahlst 500€ ein, setzt die Kohle z.B. direkt auf ein Spiel, wodurch du 2000€ gewinnst und lässt dir das gesamte Geld sofort auszahlen.
2 Tage später, wie es ja meistens so in der Glücksspielproblematik ist, siehst du dich als neu erfundenen Wettexperte und du entwickelst das Verlangen, das Gleiche nochmal gewinnen zu können.
In diesem Fall wirst du mutiger und gieriger und willst 800€ einzahlen und alles auf eine "topsichere" Wette setzen. Dies würde aber dann dem erwähnten Gesetz gemäß §4 Absatz 2 zuwiderlaufen.

Denn bei einem Limit von 1000€ im Monat hattest du ja zuvor schon die Hälfte verbraucht, demzufolge darfst du dann auch nur noch weitere 500€ einzahlen, sodass du dadurch dann die 1000€ Grenze erreicht hast und keine Einzahlungen mehr möglich sein dürfen. Der ausgezahlte Gewinn zuvor darf demzufolge keinen Einfluss auf dieses grundsätzliche Einzahlungs-Limit nehmen.

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #3 am: 24 Januar 2021, 11:36:01 »
Nein du bist nicht dumm, sondern möglicherweise altersbedingt nur etwas blauäugig und naiv. Was ein entsprechender Fachanwalt damit zu tun hat? Wenn ich sowas lese kann ich ehrlich gesagt nur den Kopf schütteln. Er kann und darf dir die von dir geforderte rechtliche Beratung/Einschätzung geben. Dir erklären welche Voraussetzung es hinsichtlich deiner "Klageabsichten" gemäß der ZPO bedarf; und vor allem wie die Aussichten auf Erfolg überhaupt im äußersten Fall, wenn es also ernsthaft zu einem prozessualen Verfahren vor einem Gericht kommen sollte, aussehen könnte.

Der GlüStV § 4 Absatz 5 (2) beschreibt eines der Rahmenbedingungen, die für eine Erteilung von Konzessionen für Sportwettenanbieter / Lotterien Grundvoraussetzung sind.
Seit dem 12. Oktober 2020 existieren überhaupt erstmalig derartige Konzessionen.

Demzufolge ist es doch für dich eigentlich sowieso kein Thema. Keiner der Anbieter hatte in deinem genannten Zeitrahmen überhaupt die Erlaubnis. Demzufolge waren sie auch nicht an Konzessionsbedingungen aus dem zitierten Glücksspielstaatsvertrag gebunden. Ohnehin ist deine zivilrechtliche Sichtweise, die du aus dem Ganzen ableitest .. naja fragwürdig. Aber hier solltest du dir halt juristischen Rat bei einem Fachanwalt einholen.

Ich verstehe daraus 1000€ Grenze. Ich muss sogar gestehen das ich dieses Gesetz nicht gekannt habe vor letztem Jahr herbst aber es besteht ja seit 2011. Also 1000 erlaubt, ich zahle 3000 ein, warum sollte ich jetzt nicht Klage einreichen können und auf Rückzahlung der 2000€ pochen? Wo sind da zuviele Faktoren unklar? Da wäre eine Info nett.

Nur zu, bei dem Streitwert bist du ja nicht mal an einen Anwalt gebunden. Berichte uns von deinen Erfahrungen die sich darauß ergeben.

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Offline Olli

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Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #4 am: 24 Januar 2021, 11:42:50 »
Hi Norddeutsch!

Es gibt bereits einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg: https://openjur.de/u/2257166.html
Folge bitte auch den Links in der Begründung des Gerichtes. Das erleichtert mir die Suche ... ;)


Hi Dennis!

Ich glaube der Stein des Anstoßes war der Fachanwalt für Bankenrecht!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Kläger2019

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #5 am: 24 Januar 2021, 14:54:14 »
Hi Norddeutsch!

Es gibt bereits einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg: https://openjur.de/u/2257166.html
Folge bitte auch den Links in der Begründung des Gerichtes. Das erleichtert mir die Suche ... ;)


Ganz genau. In dem Beschluss des OVG wird die Zulassung der Berufung der Klägerin abgelehnt. Vorausgegangen war, dass die vorherige Instanz die u.a. Unzulässigkeit des § 21 Abs. 4 Satz 2 und 3 bestätigt hat.

Hast du noch mehr Quellen solcher Beschlüsse, Olli?

VG
« Letzte Änderung: 24 Januar 2021, 16:48:13 von Kläger2019 »

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Offline Olli

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Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #6 am: 24 Januar 2021, 17:11:15 »
Hi!

Die Quelle war dieses Forum ... ;)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Olli

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Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #7 am: 24 Januar 2021, 19:53:49 »
Hi!

Wäre nicht ein Fachanwalt für Glückspielrecht angebrachter? Er will ja nicht gegen Zahlungsdienstleister vorgehen, sondern gegen die Anbieter direkt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #8 am: 27 Januar 2021, 21:46:04 »
@Dennis47: Gemeint sind damit natürlich Anwälte, die sich auf das Thema Glücksspielrecht spezialisiert haben. Da geht es eben nicht nur um Banken- oder Zivilrecht sondern auch um jede Menge  Verwaltungsrecht/öffentliches Recht.  Aber ja: Einen offiziellen Fachanwaltstitel gibt es in diesem Bereich nicht ;)

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #9 am: 27 Januar 2021, 22:19:34 »
@Dennis47: Gemeint sind damit natürlich Anwälte, die sich auf das Thema Glücksspielrecht spezialisiert haben. Da geht es eben nicht nur um Banken- oder Zivilrecht sondern auch um jede Menge  Verwaltungsrecht/öffentliches Recht.  Aber ja: Einen offiziellen Fachanwaltstitel gibt es in diesem Bereich nicht ;)
Ich erlaube mir mal, ein Video vom RA Christian Solmecke, gefunden auf seinem Youtube Kanal, als Schulungsvideo zu verlinken:
https://www.youtube.com/watch?v=YJa-0IByLP0

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Offline Olli

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Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #10 am: 28 Januar 2021, 06:57:49 »
Moin!

Also ich habe irgendwo auf einer Seite eines RA unter der Rubrik Fachgebiete das Glückspielrecht gefunden.
Man mag mir also den "Fachanwalt" verzeihen, wenn es ihn offiziell nicht gibt. Ich bin aber auch rechtlicher Laie und darf mich da vertun.
Wir weisen hier darauf hin, dass man sich an einen Anwalt wenden soll. Nun kann ich natürlich Bankenrecht als Suchbegriff nutzen. Doch was muss ich mich da noch durch die Ergebnisse wühlen. Nicht jeder, der Bankenrecht macht, der macht auch das Glückspielrecht.
Für mich wäre der Begriff des Glückspielrechts demnach treffender. Denn nur die Anwälte, die sich schon intensiv mit dieser Sparte befasst haben, werben auch genau damit.
Hierum geht es ... daher wohl auch die Irritation des TE und mein Hinweis.

Ich schaue mir die Videos des Herrn Solmecke übrigens auch immer an. Habe ihn seit ca. 3 Jahren abonniert. :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #11 am: 28 Januar 2021, 09:47:24 »
@Dennis47: Gemeint sind damit natürlich Anwälte, die sich auf das Thema Glücksspielrecht spezialisiert haben. Da geht es eben nicht nur um Banken- oder Zivilrecht sondern auch um jede Menge  Verwaltungsrecht/öffentliches Recht.  Aber ja: Einen offiziellen Fachanwaltstitel gibt es in diesem Bereich nicht ;)
Ich erlaube mir mal, ein Video vom RA Christian Solmecke, gefunden auf seinem Youtube Kanal, als Schulungsvideo zu verlinken:
https://www.youtube.com/watch?v=YJa-0IByLP0

Verstehe ich nicht. Kannst du das mal bitte erklären? Wozu dieses Schulungsvideo?😀
« Letzte Änderung: 28 Januar 2021, 10:32:11 von Kläger2018 »

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Kläger2019

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #12 am: 28 Januar 2021, 11:31:21 »
Moin ihr. Mir würde es deutlich mehr bringen wenn ich mal euer Wissen, eure Meinung, Erfahrung zum eigentlichen Thema oder alles was mit meinen Fragen in diesem geöffneten thread zu tun hat hier kund geben würdet.

Ihr antwortet und äußert euch  sonst auch zu allen Themen. Hier zu schreiben ich solle das ein fachanwalt für bankenrecht fragen... Das würde dann nahezu für jeden geöffneten thread oder jede Frage zutreffen. Frag das einen Anwalt... Zudem wäre für das Thema welcher Anwalt ist für Glückspielrecht zuständig vielleicht ein anderes Thema und somit ein anderer thread.

Also neuer Versuch zu meinem hier eröffneten thread in der Hoffnung das ein paar Antworten kommen.

Du muss ruhiger werden.

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #13 am: 28 Januar 2021, 11:40:30 »
Zitat
Also neuer Versuch zu meinem hier eröffneten thread in der Hoffnung das ein paar Antworten kommen.

Hast du doch bereits bekommen oder hab ich was übersehen?
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

Re: GlüStV §4 1000 € Grenze / Limit
« Antwort #14 am: 28 Januar 2021, 15:25:12 »
In der Ruhe liegt die Kraft. Und davon brauchst du viel wenn du aus der missere rauskommen möchtest

 

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