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Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle

  • 4 Antworten
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Hallo, :) was passiert eigentlich wenn man dem Gericht vergessen mitzuteilen hat, dass man eine neue Arbeitsstelle in der Wohlverhaltensphase angetreten hat ? Der Insolverwalter wurde aber immer innerhalb der 2 Wochen von mir über den neuen  Arbeitgeber  in Kenntniss gesetzt. Das ich dies auch dem Gericht mitteilen muss wusste ich nicht. Wird mir jetzt die Restschuldbefreiung versagt? Vielen Dank für alle Antworten!

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Offline Olli

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Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
« Antwort #1 am: 21 Februar 2021, 17:42:59 »
Hi!

Schaue bitte hier mal rein: https://schuldner-community.de/forum/

Da sitzen Leute vom Fach, die Menschen in Deiner Situation helfen möchten.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
« Antwort #2 am: 21 Februar 2021, 17:48:41 »
ich danke dir hatte vergeblich nach so einem Forum gesucht.

Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
« Antwort #3 am: 21 Februar 2021, 19:41:01 »
Solange der Insolvenzverwalter die pfändbaren Beträge immer erhalten hat, sollte keine Versagung der Restschuldbefreiung erfolgen. Sofern pfändbare Beträge an dich ausgezahlt wurden, solltest du diese umgehend an den Insolvenzverwalter überweisen.

Re: Während der Wohverhaltungsphase Gericht neue Arbeitsstelle
« Antwort #4 am: 22 Februar 2021, 08:11:20 »
Da Du Deinem Insolvenzverwalter die neue Arbeitsstelle mitgeteilt hast, sollte nichts passieren.
Der führt ja, falls Du pfändbare Beträge hast, diese an die Gläubiger ab.
Das heisst, Du bist Deinen Pflichten nachgekommen, wenn der Bescheid weiss.
Falls Du noch Fragen haben solltest, gerne über PIN

 

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