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Chargeback in Schleswig-Holstein möglich?

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Chargeback in Schleswig-Holstein möglich?
« am: 26 Februar 2021, 17:11:39 »
Hallo,

ich habe eine Frage zu dem aktuell noch gültigen Glücksspielstaatsvertrag in Schleswig-Holstein.


§ 4; (5) 2. besagt folgendes:
"Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden."

Ich habe jedoch bei den Sportwettenanbietern Betvictor und Interwetten (beide mit SH Lizenz) deutlich mehr als 1.000€ pro Monat eingezahlt und verspielt. Bedeutet das, dass ich z.B. mit "Chargeback24" das Geld, welches die 1.000€ je Monat überschreitet, zurückfordern kann? Das würde sich für mich echt lohnen, da es bestimmt an die 10.000€ sind (seit 2017 wegen der Verjährungsfrist).

Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.

Danke schon mal!

*

Rofl1312

Re: Chargeback in Schleswig-Holstein möglich?
« Antwort #1 am: 26 Februar 2021, 17:13:50 »
Hallo,

ich habe eine Frage zu dem aktuell noch gültigen Glücksspielstaatsvertrag in Schleswig-Holstein.


§ 4; (5) 2. besagt folgendes:
"Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden."

Ich habe jedoch bei den Sportwettenanbietern Betvictor und Interwetten (beide mit SH Lizenz) deutlich mehr als 1.000€ pro Monat eingezahlt und verspielt. Bedeutet das, dass ich z.B. mit "Chargeback24" das Geld, welches die 1.000€ je Monat überschreitet, zurückfordern kann? Das würde sich für mich echt lohnen, da es bestimmt an die 10.000€ sind (seit 2017 wegen der Verjährungsfrist).

Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.

Danke schon mal!

Wenn die Transaktionen im Jahr 2017 stattgefunden haben ist es verjährt, somit kannst du die Gelder nicht zurückfordern,

Re: Chargeback in Schleswig-Holstein möglich?
« Antwort #2 am: 26 Februar 2021, 17:34:47 »
Hallo,

ich habe eine Frage zu dem aktuell noch gültigen Glücksspielstaatsvertrag in Schleswig-Holstein.


§ 4; (5) 2. besagt folgendes:
"Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden."

Ich habe jedoch bei den Sportwettenanbietern Betvictor und Interwetten (beide mit SH Lizenz) deutlich mehr als 1.000€ pro Monat eingezahlt und verspielt. Bedeutet das, dass ich z.B. mit "Chargeback24" das Geld, welches die 1.000€ je Monat überschreitet, zurückfordern kann? Das würde sich für mich echt lohnen, da es bestimmt an die 10.000€ sind (seit 2017 wegen der Verjährungsfrist).

Ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.

Danke schon mal!

Wenn die Transaktionen im Jahr 2017 stattgefunden haben ist es verjährt, somit kannst du die Gelder nicht zurückfordern,


Die Transaktionen haben u.a. 2017 stattgefunden. Die meisten aber 2018-2021

*

Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Chargeback in Schleswig-Holstein möglich?
« Antwort #3 am: 26 Februar 2021, 18:05:08 »
Bist du denn aus SH?
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Chargeback in Schleswig-Holstein möglich?
« Antwort #4 am: 26 Februar 2021, 18:31:16 »
Bist du denn aus SH?
LG Ilona

Ja ich wohne in Schleswig-Holstein.

 

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