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Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)

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Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« am: 11 März 2021, 21:50:57 »
Ich vermute, es ist Absicht, dass man direkt in diesem Thread nicht antworten kann:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4859.0.html

Dann mache ich es stattdessen hier.

Hervorragend. Der Schneeball rollt weiter und ist gerade wieder ein bisschen größer geworden. Die Entain Gruppe ist nicht irgendeine kleine Klitsche, sondern einer der größten Player in der Branche und börsennotiert (FTSE 100 Index).

https://en.wikipedia.org/wiki/Entain

Die Kanzlei, die das Urteil erstritten hat, war übrigens diese:

https://steinruecke-sausen.de/unerlaubtes-online-gluecksspiel-bundesweit-erste-verurteilung-eines-online-casinos-nach-muendlicher-verhandlung-landgericht-giessen-verurteilt-casinoclub-zur-rueckzahlung-verspielter-betraege/


Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #1 am: 11 März 2021, 23:47:05 »
Mal sehen, hab gehört die meisten "Klagen" dauern eh zwischen 12-18 Monaten bis man wirklich an sein Geld kommt oder bin einfach nur beim falschen😬

Obwohl ja zahlreiche Urteile schon da sind.

Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #2 am: 12 März 2021, 00:05:59 »
Zumal sich BWIN hier national auch wesentlich unterscheidet zu üblichen Malta Unternehmen, da sie hier in Deutschland aufgrund ihrer Unternehmensphilosophie "anders" aktiv ist, vor allem im sportlichen Profibereich ein nicht unerhebliches Sponsoring/Marketing betreibt;- schlicht gesagt vor allem einfach national juristisch greifbarer ist.....

Ich möchte mich dazu bewusst bedeckt äußern, aber es ist ein mir bekannter Betreiber von verbotenen Glücksspielangeboten, der eben einen solchen Ausgang (mutmaßlich?!) bis zuletzt vermieden hat, indem außergerichtliche Lösungen angestrebt wurden bzw. vereinbart wurden ... zumindest hat mir das irgendein Passant aus der Fußgängerzone mal erzählt  ::)

Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #3 am: 12 März 2021, 15:46:56 »
puhhh ich glaube da kommt es eine gewaltige Klagewelle auf die Anbieter zu. Alle bekannte Printmedien haben das Thema aufgegriffen. Dieses Thema wird sich jetzt überall rumsprechen.

für mich ist aber noch immer entscheidend die vollstreckung. wenn auch da ein durchbruch geschaffen wird, dann werden die anbieter ganz schön bluten.

Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #4 am: 12 März 2021, 16:05:46 »
Zitat
Der Richterspruch verdeutliche "unmissverständlich, dass sich Betreiber von illegalen Online-Glücksspielangeboten in Deutschland seit Jahren gesetzwidrig auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes bereichert haben"

Wer sich an der Not und dem Leid der Anderen, und das auf eine perfide Art und Weise, bereichert soll dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden!

Die Vollstreckung wird schon funktionieren!
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Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #5 am: 12 März 2021, 16:29:03 »
Mal sehen wann!
Gibt es hier schon jemanden der in der letzten Zeit sein Geld wieder bekommen hat? Oder müssen alle schweigen....

Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #6 am: 12 März 2021, 16:37:47 »
der staat könnte hier ausnahmsweise mal sich auf die Seite der Geschädigten versetzen und sein Macht für einen guten Zweck einsetzen.

 Ich weiss natürlich nicht ob das rechtlich durchsetzbar ist, aber wie wäre es, wenn der Staat bei Vergabe der Lizenzen als Voraussetzung für die Erteilung eines Lizenz, voraussetzt, dass der Anbieter, falls er in Deutschland wegen illegales Glücksspiel iverurteilt wurde, dass ein Lizenz erst nach Ausgleich der Schaden erteilt werden kann. Wie gesagt, das wäre nur eine Idee. Ob und wie das rechtlich durchsetzbar ist, habe ich leider keine Ahnung. Aber das wäre ein Druckmittel auf die Anbieter.

Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #7 am: 12 März 2021, 16:47:03 »
Mal sehen wann!
Gibt es hier schon jemanden der in der letzten Zeit sein Geld wieder bekommen hat? Oder müssen alle schweigen....

Ich muss leider Schweigen, ;-) mehrfach sogar.

Das o. g. Urteil habe ich und mein Anwalt erstritten. Da ich noch mehrere Fälle gegen Online-Casinos habe, bin ich gespannt wie die Gegenseite zukünftig reagieren wird.
Ich rate daher jedem Klage gegen die Casinos einzureichen.

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Offline Olli

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Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #8 am: 12 März 2021, 16:50:42 »
Hi!

Ich setze den Link von Schnuppe aus dem jetzt gelöschten Parallelthread mal hier herein:

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/online-casinos-klagewelle-101.html
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

Rofl1312

Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #9 am: 12 März 2021, 21:17:42 »
Wie bereits schon im anderen Beitrag erwähnt:

Zur Klage kommt es meist nicht.

Es reicht aus mit oder ohne Hilfe vom Anwalt Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen,
Im Rahmen des Antrages fordert das Gericht das Casino dazu auf, eine Stellungnahme abzugeben dies reicht meist schon aus und die Anbieter bezahlen, mit etwas Pokern alles oder bis zu 80% ;)

Wer also meckert, dass er kein Geld hat sollte diesen Antrag stellen entweder wird Ratenzahlung gewährt oder ihr müsst vorläufig erstmal nichts zahlen.

Natürlich kann der Anbieter diese Stellungnahme verweigern, allerdings in den mir bekannten Fällen und selbst erzielten vergleichen reicht es aus den Antrag zustellen.

Verweigert hat es nur ein Anbieter, und dieser wurde zur einer fetten Zahlung verdonnert ;)
« Letzte Änderung: 12 März 2021, 21:27:25 von Ex-Gamer1337 »

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Kläger2019

Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #10 am: 01 Mai 2021, 19:12:52 »
Weiß jemand, ob das Casino in Berufung gegangen oder das Urteil rechtskräftig geworden ist ? Das Casino hatte bis Anfang April Zeit gehabt.

Re: Urteil LG Gießen 25.02.2021 (Entain)
« Antwort #11 am: 02 Mai 2021, 10:28:16 »
Hallo zusammen,

ja, die Gegenseite ist wie zu erwarten in Berufung gegangen. Nun liegt es beim OLG Frankfurt.

Viele Grüße

 

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