Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde

  • 11 Antworten
  • 3218 Aufrufe
*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« am: 21 März 2021, 20:41:01 »

21. März 2021
Strafanzeige wegen Konzessionserteilung an Glücksspielanbieter

Seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde dem Glücksspielanbieter Tipico Co. Ltd unter dem Aktenzeichen RPDA - Dez. III 34 - 73 c 19.02/2-2018/3 - mit Bescheid vom 9. Oktober 2020 eine Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet und stationären Betrieb erteilt.
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/strafanzeige-wegen-konzessionserteilung-an-gluecksspielanbieter.html?fbclid=IwAR1_DNqkrxbpoc5p5bsnhvwP7OxYkAKVCorMjiODseUksQ-3aCmU7iCXa70
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #1 am: 21 März 2021, 23:11:26 »
hier im forum wurde auch mehrfach berichtet, dass die Anbieter sich weiterhin nicht an das geltende Limit von monatlich 1000 Euro halten. Ich kann mir auch kaum vorstellen, wenn schon diese wichtige Anforderungen nicht erfüllt werden, dass andere Anforderungen des GlüStv eingehalten werden.

Betroffene sollten sich alle hier melden, so dass evtl. Fachverband Glücksspielsucht e.V. oder Anwälte entsprechende Strafanzeigen einreichen können. Nur so kann man die Anbieter in die Knie zwingen

Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #2 am: 22 März 2021, 00:16:25 »
Namen dürfen wir ja nicht nennen, hätte direkt mehrere....die dagegen Verstoßen mit Transaktionsverläufen.

Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #3 am: 22 März 2021, 00:32:05 »
grundsätzlich könnte zwar jeder einzeln eine Strafanzeige erstatten. ich denke aber, dass die Wirkung anders ist wenn ein Verband  oder Rechtanwälte für mehrere Geschädigte diese Anzeige erstattten

*

Somewhere87

Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #4 am: 22 März 2021, 07:18:32 »
hier im forum wurde auch mehrfach berichtet, dass die Anbieter sich weiterhin nicht an das geltende Limit von monatlich 1000 Euro halten. Ich kann mir auch kaum vorstellen, wenn schon diese wichtige Anforderungen nicht erfüllt werden, dass andere Anforderungen des GlüStv eingehalten werden.

Betroffene sollten sich alle hier melden, so dass evtl. Fachverband Glücksspielsucht e.V. oder Anwälte entsprechende Strafanzeigen einreichen können. Nur so kann man die Anbieter in die Knie zwingen

Soweit mir bekannt ist, müssen die es ja auch noch nicht. Manche tun es, um "besser" dazustehen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dazu aber noch nicht, da der GlüSTv erst frühstens Mitte des Jahres aktiv wird.

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #5 am: 22 März 2021, 07:48:40 »
Ja, und bis dahin sind Onlinecasinospiele weiterhin verboten. Es geht ja hier um Anbieter, die eine Sportwettenkonzession erhalten haben, aber weiterhin Onlinecasinospiele anbieten dürfen. Quasi behördlich erlaubt!!!
LG Ilona
« Letzte Änderung: 22 März 2021, 07:58:52 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #6 am: 22 März 2021, 08:09:41 »
richtig Ilona. Unter anderem müssen bestimmte Anforderungen eingehalten werden, wie z.B. die 1000 Euro Grenze. Nur weil die Anbieter in Bezug auf Sportwetten bis 1.7 geduldet werden heisst nicht, dass sie so weiter machen können wie bisher.

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #7 am: 22 März 2021, 08:37:26 »
Die 1.000 € Grenze gilt für Sportwetten. Onlinecasinospiele sind nach wie vor verboten.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

*

Somewhere87

Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #8 am: 22 März 2021, 09:00:56 »
Wäre es sinnvoll, dem RP Darmstadt zu melden, wenn geduldete Sportwettenanbieter auch Casinospiele anbieten?

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #9 am: 22 März 2021, 12:12:19 »
Die Anzeige läuft gegen das RP Darmstadt, daher ist es der falsche Ansprechpartner. Es wäre wahrscheinlich besser, es der StA zu melden bzw. selbst entsprechende Anzeigen zu formulieren. In diesem Fall geht es aber nur um Anbieter, die bereits eine Konzession aus Darmstadt erhalten haben. Es hätte ihnen untersagt werden müssen, parallel illegales Glücksspiel in Deutschland anzubieten.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #10 am: 22 März 2021, 18:25:56 »
Verstehe ich es richtig, dass die Kanzlei Lenné die Anzeige gegen die Behörde erstattet hat?

Falls ja - stark! Nur so geht es. Und falls auch ein solcher Schritt im Sande verlaufen sollte (was mich nicht wundern würde), wurden wenigstens alle verfügbaren Mittel in Anspruch genommen.
« Letzte Änderung: 22 März 2021, 19:22:21 von Cecilia18 »

Re: Strafanzeige gegen Darmstädter Behörde
« Antwort #11 am: 22 März 2021, 18:48:00 »
Zitat
In diesem Fall geht es aber nur um Anbieter, die bereits eine Konzession aus Darmstadt erhalten haben. Es hätte ihnen untersagt werden müssen, parallel illegales Glücksspiel in Deutschland anzubieten.

Hier die aktuelle Liste der Inhaber einer der “neuen” Sportwetten-Konzessionen aus Darmstadt (Stand: 09.03.2021):

https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/WhiteListSportwetten.pdf

Und wer sich für den Ablauf bzw. die Einzelheiten des Antragsverfahrens interessiert, darf sich hier gerne den Kopf zum Qualmen bringen:

https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/sportwetten/sportwetten-faq

Wie so oft beim deutschen Amtsschimmel, eine Vielzahl an Konstellationen bis ins Kleinste beschrieben und für die Antragssteller beantwortet. Und was dabei herauskommt – siehe Eingangspost.
« Letzte Änderung: 22 März 2021, 19:26:17 von Cecilia18 »

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums