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Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20

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Gibraltarboy

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #15 am: 21 April 2021, 15:58:56 »
Warum sollte der Verklagte Berufung einlegen - hat doch schon "gewonnen"^^

Selbst wenn der Kläger Berufung einlegen würde landet das beim OLG München und die sind kein Stück besser als das LG München; wie ich schon sagte wird die Berufung wohl abgewiesen - zumindest vermute ich das stark.

Weiterhin kenne ich jemanden der Wartet seit fast 2 Monaten auf den Bescheid der Gerichtskosten....


Mea Culpa. Der Klagende natürlich. Wobei ich hier sagen muss, dass das hier deine schlichte Meinung ist..
Warum sollte nicht jemand Mal im eine höhere Instanz gehen? Schließlich gibt es verschiedene Urteile, somit muss einer Mal den Weg gehen..

Ich bin extrem gespannt auf die kommenden Urteile. Orientieren die sich am LG München? Oder aber an den anderen Gerichten. So wie ich es mitbekommen steht die Vielzahl der Entscheidungen gegen die OCs. Spannend zu sehen wie sich das entwickelt.

Ich würde hier allerdings nicht so weit gehen und ein konstruiertes Urteil vermuten. Es ist nunmal ein komplex juristischer Sachverhalt, der verschieden ausgelegt werden kann (leider). Wir leben auch immer noch in Deutschland und nicht in Timbuktu. Hier hat der Richterspruch Gewicht und wird nicht auf der Toilette ausgewürfelt.

Hoffen wir Mal das Beste

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #16 am: 21 April 2021, 16:05:18 »
Stimmt, es ist zwar meine Meinung aber selbige resultiert nicht von ungefähr sondern daran angelehnt wir sich das OLG München bereits zu der Thematik positioniert hat.

Ob gegen diesen Beschluss, Berufung eingelegt werden kann vermag ich nicht zu sagen - finde nix von "Berufung" in dem Beschluss.....

Selbst wenn Beschwerde eingelegt wird dann landet das wieder vor dem LG München 1 …..
« Letzte Änderung: 21 April 2021, 16:57:10 von Born4Nothing »
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Gibraltarboy

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #17 am: 21 April 2021, 16:07:00 »
Hast du dazu noch ein Urteil, das man nachlesen kann?

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #18 am: 21 April 2021, 16:12:16 »
Liebe Gemeinde,
wiederspricht dieses Urteil jenes bezüglich Zahlungsdienstleister.
Hier wird davon ausgegangen das der Spieler von der Illegalität gewusst haben muss. Wie schauts mit den Herrschaften Paypal und Co aus.

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Rofl1312

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #19 am: 21 April 2021, 16:14:30 »
Moin,

aus meiner Sicht bestehen bedenken hinsichtlich der Bearbeitung der Klage bei Amtsgerichten.

Wenn man bei einem Amtsgericht einen etwas strengeren Richter erwischt, der sich denkt selbst Schuld warum spielst du auch, hast du eigentlich verloren, weil er sich der Rechtsprechung aus München anschließt.
Zusätzlich bedeutet dies, dass die Affen in Malta und sonst wo machen können was sie wollen, und das Straffrei obwohl es hier §284 Stgb gibt.

Fest steht:

-Zahlungsdienstleister dürfen tun und lassen was sie möchten
-Casinos dürfen tun und lassen was sie möchten
-Geldwäschegesetz nur makulatur

Derjenige der sich das Urteil eingefangen hat, wird sich wohl noch elender fühlen als er sich nach dem Verlust gefühlt hat. 
Vom Anwalt wohl so  beraten, dass das Ding save ist, und am ende bekommt man sowas von in die Fresse.
Man liest komischerweise nie, dass die Anbieter sich Strafbar gemacht haben nur der SPIELER ist der doofe.

Die Kosten sind auch nicht ganz ohne, erste Instanz verloren, bereits aufgelaufene Kosten 3300 Euro in zweiter Instanz nochmal 3800 Euro dazu , uiuiiuiuiuiuiui....

Lächerlicher Gerichtsstand dort in Bayern.

Ergänzung;

Was mir gerade noch einfällt bzgl Kenntnis über die illegalität der Casinos:

Dieser Satz NUR FÜR SPIELER AUS S-H ist doch erst seit ein paar Monaten oder bzw. maximal einem Jahr in den Werbungen vertreten? Wenn ich mich richtig zurück erinnere kam dieser Satz dort nie zum Vorschein.
Nur im unlesbaren kleingedruckten kam dieser Satz zum Vorschein. Richtig? Dort wo ich wohne, macht selbst der Grüne Mann Werbung in der Öffentlichkeit hängt Plakate auf etc. Und die Mannschaften aus Liga 1,2,3 machen Werbung für Wettanbieter, auf dessen Seiten ich ebenfalls Casino-Spiele spielen kann.

Sehr merkwürdig, ein weiterer Widerspruch. aber der Anbieter darf illegal anbieten.


@KAI1220:

Paypal hat von dem LG Ulm einen A...tritt bekommen, weil sie Verträge mit den Casinos abschließen, daher wissen sie bescheid;) aber auch hier hat Paypal schon mal gegen einen Spieler gewonnen.



« Letzte Änderung: 21 April 2021, 16:22:25 von Ex-Gamer1337 »

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #20 am: 21 April 2021, 16:15:09 »
Puh, nicht auf die Schnell - bin gerade auf dem Sprung aber wie sich das OLG München mit einem HWB in einer anderen Sache positionierte steht auch hier irgendwo im Forum.

Glaube kaum, dass das OLG München den LG in den Rücken fallen würde. Bisher zogen alle am gleichen Strang. Bayern ist kein gutes Pflaster was die ZDL anbelangt, bisher alle Gerichte im Einklang auch in Bayern - nur München 1 schert mal wieder total aus...warum auch immer...

@Kai

DIe OC wissen auch von der Illegalität und dürfen die Kohle welche man mit perfiden Mitteln einem Kranken Menschen aus den Rippen geleiert hat dennoch behalten und einfach so weiter machen....
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Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #21 am: 21 April 2021, 16:20:36 »
Weiterhin macht mich stutzig, dass der RA aus Hamburg stammt. Ein Hamburger Anwalt in Bayern der Spielhallenrecht und Europarecht als Kernkompetenz vorzuweisen hat....

Vom hohen Norden in den tiefsten Süden....  ::)
« Letzte Änderung: 21 April 2021, 16:22:29 von Born4Nothing »
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Offline kc_

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Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #22 am: 21 April 2021, 16:29:05 »
Nur eine Kanzlei (CLLB, Lenne...) kann uns bestätigen, wie "echt" dieses Urteil ist...

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #23 am: 21 April 2021, 16:33:14 »
Na es ist schon echt - steht doch schwarz auf weiß in dem Beschluss^^
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Gibraltarboy

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #24 am: 21 April 2021, 16:35:33 »
Weiterhin macht mich stutzig, dass der RA aus Hamburg stammt. Ein Hamburger Anwalt in Bayern der Spielhallenrecht und Europarecht als Kernkompetenz vorzuweisen hat....

Vom hohen Norden in den tiefsten Süden....  ::)


Wie kommst du an den Namen des Anwalts? Steht der im Urteil?

VG

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #25 am: 21 April 2021, 16:37:15 »
Bin wie die Stasi  - hab überall meine Informanten sitzen^^
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Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #26 am: 21 April 2021, 16:43:37 »
Nur eine Kanzlei (CLLB, Lenne...) kann uns bestätigen, wie "echt" dieses Urteil ist...


Ahhh na da haben wir ja unsere Spieler Anwaltskanzleien.
Ich hatte es schon einmal angesprochen aber wo bleibt die Eigeninitiative dieser Kanzleien??
Hier kommt ein negatives Urteil und plötzlich verstummt alles.
Wo bleibt die Vorsitzende des Fachbeirates Glücksspielsucht Frau Füchtenschnieder.
Warum wird nicht in die Offensive gegangen.
Warum wird hier nicht publiziert was falsch läuft.
Wenn nicht Sie die Möglichkeit hat wer dann von uns armseligen Würstchen.

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #27 am: 21 April 2021, 16:50:03 »
Es ist nun mal so wie es ist - also weiter bis vor den BGH - egal wie auch immer! Nur so kann diesem Treiben endlich Einhalt geboten werden!
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Offline Olli

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Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #28 am: 21 April 2021, 17:18:43 »
Hi Kai!

Zitat
Wo bleibt die Vorsitzende des Fachbeirates Glücksspielsucht Frau Füchtenschnieder.
Warum wird nicht in die Offensive gegangen.
Warum wird hier nicht publiziert was falsch läuft.

Sorry ... was genau soll den unsere gute Ilona machen?
Wie soll sie in die Offensive gehen?
Sie ist keine Rechtsanwältin und sollte sich auch tunlichst aus der Erörterung von Rechtsfragen heraus halten.
Ein Herr Dr. Rock als Mitglied des Fachverbandes ist seines Zeichens Richter. Soll er sich Befangenheit unterstellen lassen?

Unser Rechtssystem funktioniert nun mal so ... mal gewinnt man und mal verliert man.
Die weiteren Rechtswege stehen doch offen.

Kürzlich hat ein Richter am Amtsgericht ein Urteil gefällt ... alle Schüler brauchen keine Masken tragen. Sie brauchen auch keinen Mindestabstand.
Geklagt hatte aber eine Mutter für Ihr Kind. Also durfte der Richter nur für dieses eine Kind ein Urteil sprechen. Hat er aber nicht gemacht.
Da hat der Richter drei Gutachten benutzt, andere bereits anerkannte hat er nicht mal erwähnt. Volkommen eineitig die Urteilsbegründung und lt. Herrn RA Solmecke, der auf YT darüber berichtete, an den Haaren herbei gezogen (sinngemäß).
Na und? Da muss die Schule auch den weiteren Rechtsweg einschlagen, damit die Schüler geschützt werden.

So ungern ich selbst solche Urteile lese und mich oft frage, ob auch bei Richtern Lobbyarbeit funktioniert, so ist es doch nur Eines von bereits mehreren für uns positiv ausgegangenen Urteilen. Auch hier gilt, dass erst Rechtssicherheit mit höchstrichterlichen Urteilen eintritt.

Die Arbeit im Fachverband ist übrigens ehrenamtlich!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #29 am: 21 April 2021, 17:22:14 »
Hallo zusammen,

immer schön cool bleiben!

Wir brauchen Kontakt zu dem Kläger! Falls ihn jemand kennt, er soll sich rasch bei uns melden! Ich habe vorhin seinen Anwalt angerufen und ihn gebeten, uns einen Kontakt zu machen. Ob schon Berufung eingelegt wurde, wollte er mir nicht sagen. Ihr seht, ich bin am Ball!

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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