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Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20

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Gibraltarboy

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #30 am: 21 April 2021, 17:50:54 »
Hallo zusammen,

immer schön cool bleiben!

Wir brauchen Kontakt zu dem Kläger! Falls ihn jemand kennt, er soll sich rasch bei uns melden! Ich habe vorhin seinen Anwalt angerufen und ihn gebeten, uns einen Kontakt zu machen. Ob schon Berufung eingelegt wurde, wollte er mir nicht sagen. Ihr seht, ich bin am Ball!

LG Ilona


Top!
Danke für deine Mühe!

VG

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Offline Alex86

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Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #31 am: 21 April 2021, 23:06:02 »
Guten Abend,

ich finde die Geschichte auch sehr seltsam. Auf die kurze Zeit alles so durchgebracht fast schon unmöglich. Mich würde es nicht wundern wenn diese Klage vom OC beauftragt wurde. Dadurch erhoffen die sich das vielleicht weniger geklagt wird. Für mich ist das eine fungierte Geschichte vom OC

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #32 am: 22 April 2021, 09:00:07 »
hier wird dem angeblichen Spielsüchtigen auch sittenwidriges Verhalten vorgeworfen aufgrund dessen lt. Gericht § 817 S.2 BGB greift. Da das neue Glücksspielstaatsvertrag in den letzten Monaten so oft in den Medien war, hätte er wissen müssen dass Online Casinos in Deutschland verboten sind.  Für mich wäre das auch sehr unglaubwürdig wenn jemand innerhalb so kürztester zeit zockt und sein geld dann wieder haben will.

Aber wie bereits von vielen kommentiert, die Umstände der Klage alles schon sehr komisch in diesem Fall. Für mich deutet alles auf ein fungierte Klage, damit bisschen Unruhe in die Geschichte kommt.
« Letzte Änderung: 22 April 2021, 09:05:16 von kotek123 »

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Offline kc_

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Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #33 am: 22 April 2021, 10:26:24 »
Ich glaube, der Kläger2019 hat Recht. In diesem Fall können sich die Richter eigentlich nicht auf § 817 Satz 2 BGB berufen...

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Gibraltarboy

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #34 am: 23 April 2021, 11:52:26 »
Hallo zusammen,

immer schön cool bleiben!

Wir brauchen Kontakt zu dem Kläger! Falls ihn jemand kennt, er soll sich rasch bei uns melden! Ich habe vorhin seinen Anwalt angerufen und ihn gebeten, uns einen Kontakt zu machen. Ob schon Berufung eingelegt wurde, wollte er mir nicht sagen. Ihr seht, ich bin am Ball!

LG Ilona

Hattest du schon wen erreicht, Illona?

Vg

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #35 am: 23 April 2021, 14:08:07 »
Nee, leider nicht Gibraltarboy. Aber sag mal, wie kommst du zum Thema, du hast dich noch gar nicht vorgestellt.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Alex86

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Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #36 am: 26 April 2021, 20:58:28 »
keine Antwort ist auch ein Antwort. Und ich hoffe jeder mit etwas Hirn hat verstanden was das für eine Klage war

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #37 am: 28 April 2021, 10:30:36 »
Edit Olli: Links zu dieser Seite sind nicht erwünscht!

Was hat es mit der Seite auf sich Olli?
« Letzte Änderung: 28 April 2021, 10:56:52 von Kai1220 »

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #38 am: 28 April 2021, 20:43:14 »
Bisher kann ich, außer bei Beck, zu dem Urteil nur tendenziöse “Artikel” auf Casino-freundlichen Webseiten finden – war es eine davon?

Wenn ja, dann poste doch einfach das Wichtigste als Zitat(e) ohne Link und setze dazu, dass die Aussage von der Gegenseite kommt.

Wobei ich mich frage, auf wessen Gehaltsliste der “Professor für Medienrecht und Medientheorie” mit seiner Einschätzung bei Beck steht ... einseitiger und mit moralischen Urteilen aufgeladener geht es ja kaum noch – Zitat u.a.:

“Die suchtfördernde Fata Morgana eines „Spiels ohne Risiko“ löst sich in der Klarheit der Urteilsbegründungen auf.”


Hier nochmal der ganze Beitrag:

https://community.beck.de/2021/04/17/lg-muenchen-i-und-lg-duisburg-kein-anspruch-eines-spielers-auf-rueckerstattung-von-verlusten-bei-online
« Letzte Änderung: 28 April 2021, 20:54:44 von Cecilia18 »

Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
« Antwort #39 am: 06 Juni 2021, 09:11:52 »
Hallo, bin als registrierter Nutzer neu hier und war vorher stiller Mitleser. Kurz zu mir, ich habe früher mal hier 20€ mal da einen 10er verzockt, spielo, Sportwetten oder online wie die Laube halt war. Aber alles im ganz normalen Rahmen. Hab dann letztes Jahr in einem Onlinecasino quasi über Nacht aus 25€ 6000€ gemacht, naja, und wie das halt meist läuft aber nicht laufen sollte, Anbieter verzögert Auszahlung...es werden 5000....3000....0. Dann war ich getriggert und mal eben knapp 20k in 3 oc verballert. Dann Reißleine, Januar bis März Selbstsperre, und das Thema erstmal als einmalig abgehakt...hab dann das Geld- Zurück-Thema entdeckt und bis dato alles recherchiert was ging. Ich werde an anderer Stelle berichten wie mein Plan dbzgl. aussieht und ob es fruchtet.
Zu diesem Thema: wenn ich die Urteilsbegründung lese schreit alles in mir „Fake“. Ich habe das Gefühl der Kläger wehrt sich gar nicht sondern nimmt einfach hin. Meine persönliche Meinung ohne das ich Beweise liefern kann, rein vom Sachverstand und Bauchgefühl her. OC beauftragt Kläger plus Anwalt für eine Showveranstaltung um ein kalkulierbares Urteil zu erhalten mit dem es einen Teil der immer mehr werdenden Geld-Zurück- Gemeinde abschrecken kann...🤷🏻‍♂️

Wo die Reise am Ende hingeht ist mir klar nachdem die großen Sportwettenanbieter ihre Casinos (wohlwissend) vom deutschen Markt genommen haben. Viele oc haben halt gedacht, das wird schon nicht so schlimm und merken nach und nach, dass sie sich evtl. verkalkuliert haben. Da sind im Zweifel alle Mittel zur Schadenminderung recht😉
Der Unterschied zwischen denen die jetzt noch am deutschen Markt sind und den „geschlossenen“ lautet: „Gier schlägt Verstand“
Sorry für den langen Text😘

 

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