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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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Hallo Maffai,

hat es bei dir funktioniert? ich bin am überlegen es ebenalls zu machen. Bei mir lief es auch über einen anderen Anbieter mit Giftcards.
Wie läuft es da aktuell bei dir? Hat Paypal sich schon gemeldet wegen dem Chargeback?

Gruß

Moin,

ich hatte einen kurzem Mailverkehr mit Fr. Dr. Ober, die mir da eher schlechte Chancen ausgerechnet hat.

Man müsste den Weg direkt über die Glücksspielanbieter gehen und wohl nicht über Paypal. Da ich auch hier keine zusätzlichen Infos finden konnte, bin ich dann eher recht schnell eingeknickt und habe alles rückgängig gemacht.

Gruß

Servus zusammen,

ich würde mich gerne mit einem austauschen, der bereits so eine Rückforderung getätigt hat. Könnte mich vielleicht jemand mal persönlich anschreiben? Merci und schönen Abend!

Aktuell gehen alle eher gegen die Anbieter vor. Lass dich bitte anwaltlich beraten bevor du was unternimmst.
LG Ilona
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Moin zusammen.. weiß eigentlich jemand, ob man nach erfolgreichen und verjährten CB wieder ein Konto bei Paypal erstellen kann?

Zitat von: Hagebogen am 09 April 2023, 13:03:00
Moin zusammen.. weiß eigentlich jemand, ob man nach erfolgreichen und verjährten CB wieder ein Konto bei Paypal erstellen kann?

Die Frage ist zunächst einmal, ob das Unternehmen bereit wäre mit dir wieder ein neues Vertragsverhältnis einzugehen. Ich vermute eher nicht, aber fragen kann man ja mal und sollte man vorher auch ;)

Die Möglichkeit eines neuen Paypal Konto´s mit Angabe deiner richtigen Identität (Name, Adresse etc.) ist aber per se möglich. (Zumindest wenn du eine andere eMail Adresse benutzen würdest und andere Zahlungsquellen. Denn die von deinem alten Paypal Account sind definitiv gesperrt).

Was wiederum entweder technisch bedingt ist (z.B. deine Identitätsangaben bei neuer Registrierung nicht prüfen können) oder weil die es bewusst zulassen und bereit für ein neues Vertragsverhältnis mit ehemaligen "CB Kunden" sind. Das wiederum findest du heraus, wenn du vorher mal Kontakt dorthin aufnimmst.


Nochmal update von mir:

Seit Verjährung am 01.01.2023 nix mehr von PP gehört, glaube die haben sich mit den Verlusten abgefunden oder haben sich die Kohle von Casino zurückgeholt.

Falsch.

Wenn Paypal lust dazu hat, dann schicken sie dir trotz der Verjährung noch fleißig Mahnungen.
Eine Verjährung der Forderung tritt erst dann ein, wenn man die Einrede der Verjährung erhebt, erst dann ist die Forderung verjährt.

Die wissen aber jedoch, dass es keinen Sinn macht die Forderung weiter einzutreiben, weil mehr wie Mahnen können sie nicht und ein Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid könnte man widersprechen und zur Klage wird es wegen der Verjährung nicht kommen ;)

Zitat von: kotek123 am 12 Oktober 2021, 12:06:58
Es bleibt spannend!!!!!


Revision zum BGH: Müssen Zahlungsdienstleister Verluste der Spieler bei illegalem Online-Glücksspiel erstatten?
Am 07.10.2021 hat das Landgericht Berlin die Revision zum Bundesgerichtshof in Bezug auf die zivilrechtliche Wirkung des Mitwirkungsverbots an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 zugelassen.

Das heißt, dass der Bundesgerichtshof nun endgültig klären wird, ob Zahlungsdienstleister wie PayPal, Skrill, Sofortüberweisung, Kreditkarteninstitute usw. die Verluste der Spieler erstatten müssen, die ihnen durch illegales Online-Glücksspiel entstanden sind.

Insbesondere wird sich der Bundesgerichtshof im Lichte der bisherigen Rechtsprechung zu dem Mitwirkungsverbot an Zahlungen in Verbindung mit illegalem Online-Glücksspiel mit der Rechtsfrage befassen müssen, ob das besagte Mitwirkungsverbot unmittelbar gilt. In dem Fall sind nämlich die Banken und Zahlungsdienstleiter zu eigenverantwortlichen Maßnahmen verpflichtet. Andernfalls wäre vorher die Tätigkeit einer zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde erforderlich, die die illegalen Online-Glücksspielangebote bekanntzugeben hat.

Glücksspielaufsichtsbehörde: Zahlungsdienstleister zu eigenständigem Handeln verpflichtet
Laut der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde sei keine vorherige Bekanntgabe nötig. Das Mitwirkungsverbot verpflichte die Banken und Zahlungsdienstleister zu eigenverantwortlichen Maßnahmen, da sich die Illegalität – insbesondere das Internetverbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 – aus dem Gesetz selbst ergebe.

Zu welchem Schluss der BGH abschließend kommt, bleibt abzuwarten.

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/revision-zum-bgh-muessen-zahlungsdienstleister-verluste-der-spieler-bei-illegalem-online-gluecksspiel-erstatten.html?fbclid=IwAR0O_hyJ0VZCe1kf-pxfu3xseEXVN8ZxES7P4XvWgGFGycOuQAG-vfqEym4


Hat sich da jetzt eigentlich was getan in Bezug auf Banken und Kreditkarteninstitute?

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