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LG Coburg verurteilt bet-at-home.com zur Rückzahlung von rund 62.000,- €

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Offline Ilona

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  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
… und es ist noch einiges in der Pipeline!

LG Ilona
« Letzte Änderung: 01 Juni 2021, 22:36:28 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
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Bastian0307

Das klingt ja schon recht gut. Jedoch gibt es bereits auch wieder Gegenwind. Ich hatte in den letzten Tagen noch zwei weitere Urteile (noch nicht rechtskräftig) gelesen die gegen den ehemaligen Spieler ausgingen.

Hier ist nach wie vor zu berücksichtigen solange es kein BGH Urteil o. ä. gibt wird es immer eine 50:50 Chance sein und der Süden ist wohl trotz Illegalität dennoch für die Anbieter...

sind das die bereits bekannte Urteile aus München und Duisburg oder neue?  Ich gehe davon aus dass es sich um diese Urteile handelt. Sonst hätten die Pro-OC Seiten schon längst riesen Wellen gemacht

 

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