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Mündliche Verhandlungen

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Offline Olli

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Re: Mündliche Verhandlungen
« Antwort #15 am: 08 Juli 2021, 10:48:26 »
Hi Alex!

Nu komme mal wieder runter ...

Zitat
oder gibt es aus dem Forum bzw. dem FAGS eine Sammelklage an der man sich anschließen kann.
Der Fags ist dazu berechtigt Sammelklagen zu machen. Jedoch fehlen dafür noch Mitgliederzahlen und auch die Kosten müssen über Spenden erst einmal eingeholt werden. Bist Du bereits Mitglied geworden, um die Mitgliederzahl zu erreichen?
Super ist doch schon einmal, dass der Fags über Spenden die kostenlose anwaltliche Erstberatung organisiert hat - oder nicht?

Zitat
Zu meiner Dummheit muss ich sagen, dass ich trotz längerer Recherche gestern kaum Urteile der FAGS finden konnte.
Du gehst also davon aus, dass es Aufgabe des Fags ist, für Spieler Urteile zu erstreiten? Und wer deckt die Kosten?
Es ist doch beachtlich, dass zumindest in Ausnahmefällen juristische Hilfe organisiert wird. Da taucht im Urteil dann aber nicht der Fags namentlich auf ...
Außergerichtliche Einigungen, die erzielt wurden, dürfen nicht publik gemacht werden.
Von der emotionalen Hilfe, die auch kein Mensch mit Geld aufwiegen kann, taucht auch nichts in den Medien auf.

Zitat
Ich weiß was Frau F. macht und schätze ihr Engagement sehr.
Wohl nicht wirklich ...

Zitat
Zu meine Mitgliedschaft löschen: Brauche ich nicht, da ja anders denkende eh gebannt werden.
Falsch! Wer provoziert, der wird gelöscht! Es ist unser Recht und unsere Pflicht auf diese Gruppe aufzupassen.
Wer nur des Störens Willens hier ist, der fliegt - ganz einfach. Dies hier ist kein öffentlicher Raum, sondern ein privater.
Uns nun frage ich Dich, wieso Du diese Unterstellung hier heraus posaunst. Bist Du von Ilona oder mir angegangen worden? Ich denke nicht.

Also bitte ich Dich noch einmal Dich zu beruhigen, damit wir wieder zum "Tagesgeschäft" übergehen können.
Ich danke Dir ...



Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Alexander25840

Re: Mündliche Verhandlungen
« Antwort #16 am: 08 Juli 2021, 12:08:19 »
Lieber Olli,

also wird es keine Sammelklage geben? Weil das Geld fehlt? Wieviel wird benötigt? Ich rechne mit insgesamt 7-8 k für das ganze Verfahren, die kann ich auch gerne auch die FAGS zahlen, wenn dann dafür ein erfahrene Kanzlei beauftragt wird.

Kostenlose Erstberatung ist natürlich super. Mir persönlich hat die leider nix gebracht.

Emotionale Hilfe ist toll und dafür ist ein Danke immer angebracht. DANKE!

Ich gehe nicht davon aus das Urteile durch die FAGS für die Spieler erstritten werden. Sondern ich wollte einfach mal Quellen, wo ich solche Urteile finden kann, wenn sie den stattgefunden haben. Scheinbar gibt es keine.

Ich gehe davon aus das ich Frau F. (Entschuldigung aber ich mag dies Duzen eigentlich gar nicht, dies soll ich keinster Weise abwertend sein) deutlich länger kenne also 95% der hier im Forum aktiven Mitglieder.

Ich habe nicht provoziert werde aber von Herrn Dennis als unwissend, dumm und voll mit Vorurteilen bezeichnet, was schon sehr beleidigend ist.

Übrigens weiterhin spielfrei!

Re: Mündliche Verhandlungen
« Antwort #17 am: 09 Juli 2021, 00:15:48 »
Ich gehe mal davon aus das es mein letzter Beitrag hier sein wird, da ich mal wieder merke, dass anders denkende Menschen hier nicht willkommen sind.

Es tut mit wirklich leid, das meine Suchterkrankung nur ein Teil meiner Persönlichkeit ist. Sicherlich kein toller Teil aber er gehört zu mir. Hier geht es aber scheinbar jedes mal darum zu Kreuze zu kriechen und Buße zu tun.

Es geht gar nicht um eine andere Meinung, diese Aussage wirkte auf mich wie eine Art der Degradierung ihres Engagement, aufgebaut auf sogar noch falschen Behauptungen. Das war mein erster Gedanke beim lesen deines Beitrages, Illonas Rechtfertigung im weiteren Verlauf bestätigte meinen Eindruck in dem Moment.
Ich spreche weder für den Verein, noch für das Forum, aber ich glaube das hier jeder mit seiner sachlichen Meinung, bzw. seinen persönlichen Gedanken & Problemen jederzeit und gerne Willkommen ist.

Zitat
Zu meiner Aussage:
Ich glaube das es ein erheblicher Unterschied ist, ob ich mit als Betroffener selbst vertrete oder ich einfach eine Organisation vertrete, welche im Endeffekt nur meinen Arbeitsplatz sichert.

Dies war in erster Linie auf mich selber bezogen. In diesem Fall der Klage ist für mich ein eklatanter Unterschied ob es um meine 40k geht oder in meine Organisation, Arbeitgeber Verein usw.  vertrete. Das musste ich schon mehrmals im Leben vor Gericht machen. Hier geht es um mein zukünftiges Leben. Nochmal scheinbar sind hier 40k ja Peanuts, Ich lasse das lieber meinen Anwalt sprechen.
Wenn dem ernsthaft so ist und Ich das lediglich falsch aufgefasst haben sollte, dann nehme ich natürlich meine Aussage zurück und entschuldige mich auch dafür.

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Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Mündliche Verhandlungen
« Antwort #18 am: 09 Juli 2021, 08:32:12 »
@Alexander
Wieso eskaliert das hier gerade? Eigentlich ging es doch erstmal um die Frage, ob man zur Verhandlung erscheint oder nicht? Dazu wurden Meinungen ausgetauscht. Ich z. B. bin aus verschiedenen Gründen für hingehen. Aber natürlich alles in gründlicher Absprache mit dem Anwalt. Bei den Prozessen, die ich meinte, ging es um die Spielsperre. Der FAGS hat vor vielen Jahren einen Prozess bis zum BGH geführt und gewonnen, in dem es um die Kontrolle der Spielsperre im Kleinen Spiel ging. Das war ein sehr großer Erfolg. Seitdem tauchen in den Beratungsstellen nur noch sehr wenige Spieler auf, die im Kleinen Spiel (Automaten) der Spielbanken spielen. Im Nachgang haben wir dann noch erfolgreich gegen Spieler benachteiligende Klauseln des Sperrformulars geklagt. Später haben wir noch einmal einen Prozess gegen einen Spielhallenbetreiber, in dem es um Spielhallensperren ging, bis zum OLG geführt und leider verloren. Soviel zur Vergangenheit. Aktuell finanzieren wir die Erstberatung und das erste Schreiben für Hilfesuchende. Wir hatten gehofft, dass dies ein langfristiges Angebot werden kann, wenn Spieler, die erfolgreich Geld zurück bekommen, einen kleinen Anteil spenden. Dann könnte sich das Angebot irgendwann selbst finanzieren. Das passiert aber leider nur in sehr, sehr wenigen Fällen. Die meisten sind dann auf und davon. Viele von ihnen kommen oft nicht mal mehr ins Forum.
Soviel erst mal zur Erklärung.
Falls du Urteile über erfolgreiche Rückforderungsfälle suchst, würde ich auf den Websites Don Lenne und Cocron recherchieren. Dort steht aber natürlich nix über Vergleiche. Ob Versäumnisurteile aufgeführt sind, weiß ich gerade nicht. Die aktuell aktiven und spezialisierten Anwälte und Agenturen kennen aber all diese Urteile.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Alexander25840

Re: Mündliche Verhandlungen
« Antwort #19 am: 09 Juli 2021, 09:59:21 »
Das sollte in keinster Weise eskalieren und ich war auch nie beleidigend.

Ich hatte gehofft es gibt eventuell ein paar aktuelle Urteile in denen die FAGS involviert war.

Wenn CLLB aktuell keine Fälle mehr aufnehmen scheint es ja doch eine Welle von Klagen zu geben.

Wie gesagt ich hätte meine 5-8k die ich für das außergerichtliche Verfahren und die wahrscheinliche Klage ausgebe auch gerne für eine Sammelklage ausgegeben wenn dabei eine erfahrene Kanzlei von der FAGS beauftragt wird. Ich denke man hätte dann mehr Power und es würde mal eine Entscheidung geben, die für alle Spieler Bestand hat, ähnlich wie bei Abgasskandal. Aber vielleicht denke ich da auch zu einfach.

Sollte ich etwas von meinem Geld irgendwann wieder sehen, werde ich auf jeden Fall den ein oder anderen finanziell unterstützen um auch seine Rechte durchzusetzen. Prozeßfinanzierer die jetzt ja scheinbar 40% nehmen, halte ich schon fast für unseriös, wenn es ja angeblich so gut für uns Spieler aussieht. Mal sehen was die angeblich im Juli kommenden Urteile für ein Bild zeichnen.

Es gibt ja schon eine Klage von CLLB gegen einen Sportwettenbetreiber der sich nicht an das 1000€ Limit gehalten hat. Kann mir jemand den Gesetzestext schicken in dem dies Explizit steht, dass das schon mit der Vergabe der Lizenz gilt? VOm RP Darmstadt bekomme ich keine Antwort. Ich werde es jetzt noch mal per Einschreiben versuchen.

 

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