Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

LG Mainz 14.7.2021 icl. AZ

  • 11 Antworten
  • 3066 Aufrufe
*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.629
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
LG Mainz 14.7.2021 icl. AZ
« am: 14 Juli 2021, 14:46:08 »
Gerade habe ich erfahren, dass das LG Mainz heute nach mündlicher Verhandlung bet-at-home zur Rückzahlung von ca. 54.000 EUR verurteilt hat. Läuft!!!!
Hier als Ergänzung noch das Aktenzeichen: LG Mainz vom 2.7.2021, Az. 9 O 65/20
« Letzte Änderung: 15 Juli 2021, 17:02:50 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #1 am: 14 Juli 2021, 19:09:00 »
Wer sich als Anbieter nicht vergleicht, gerade bei höheren Summen, sondern es auf ein Urteil ankommen lässt, wird dann m.E. auch höchstwahrscheinlich in die Berufung gehen. Dient alles dem Zeitgewinn. Geld wird da so schnell keines fließen.

Es mag natürlich auch Fälle geben, bei denen der Kläger ein Vergleichsangebot abgelehnt hat, evtl. aus Prinzip – das könnte in einer höchstrichterlichen Entscheidung (BGH) enden, wird aber dauern.

*

Kläger2019

Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #2 am: 14 Juli 2021, 19:18:55 »
Wieso sollte das Berufungsgericht der Vorinstanz widersprechen? Im Berufungsgericht wird nur geprüft ob es Formfehler oder bei der Auslegung Fehler gemacht wurden.

Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #3 am: 14 Juli 2021, 19:27:42 »
Berufung ist eine Neuverhandlung.

Revision wäre die reine Überprüfung auf Formfehler. Oder habe ich was verpasst?
aliena vitia in oculis habeamus, a tergo nostra

Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #4 am: 14 Juli 2021, 19:29:10 »
Wieso sollte das Berufungsgericht der Vorinstanz widersprechen? Im Berufungsgericht wird nur geprüft ob es Formfehler oder bei der Auslegung Fehler gemacht wurden.

Wie kommst Du darauf, dass ich meine, das OLG könnte entgegengesetzt entscheiden? Das habe ich weder gesagt noch gemeint.

Es geht einzig um den Zeitfaktor und darum, ein rechtskräftiges Urteil (egal ob LG oder OLG) so lange wie möglich hinauszuzögern. Mit dieser Taktik werden Tausende “alte” Ansprüche nach und nach verjähren, weil Anbieter darauf setzen, dass aufgrund der weiterhin nicht abschließend geklärten Rechtslage viele Betroffene vor einer Klage zurückschrecken.

*

Offline Alex86

  • *****
  • 200
Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #5 am: 14 Juli 2021, 19:36:45 »
Ich persönlich würde keinen Vergleich eingehen! Wieso den auch es macht gar keinen Sinn auf Geld zu verzichten.

*

Kläger2019

Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #6 am: 14 Juli 2021, 19:41:27 »
Wieso sollte das Berufungsgericht der Vorinstanz widersprechen? Im Berufungsgericht wird nur geprüft ob es Formfehler oder bei der Auslegung Fehler gemacht wurden.

Wie kommst Du darauf, dass ich meine, das OLG könnte entgegengesetzt entscheiden? Das habe ich weder gesagt noch gemeint.

Es geht einzig um den Zeitfaktor und darum, ein rechtskräftiges Urteil (egal ob LG oder OLG) so lange wie möglich hinauszuzögern. Mit dieser Taktik werden Tausende “alte” Ansprüche nach und nach verjähren, weil Anbieter darauf setzen, dass aufgrund der weiterhin nicht abschließend geklärten Rechtslage viele Betroffene vor einer Klage zurückschrecken.

Mag sein sehe ich aber nicht so. Solche Urteile wie die von heute sind zunächst mal öffentlich. Spätestens hier kann festgestellt werden dass Spieler ihr Geld gerichtlich einfordern können und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch Recht bekommen. Die zunehmenden Urteile zu Gunsten der Spieler zeigt eine eindeutige Tendenz . Spätestens jetzt sollte man klagen. Warum soll man warten bis das Berufungsgericht darüber noch mal entscheidet?

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.629
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #7 am: 14 Juli 2021, 20:12:00 »
Jede/r sollte das individuelle Risiko checken oder checken lassen! Und auch nochmal in sich gehen: es ist wichtig spielfrei zu bleiben!!! Sogar sehr wichtig. Sonst schmeckt der Erfolg möglicherweise sehr bitter. Wer Hilfe braucht, Hotline anrufen, in eine Selbsthilfegruppe oder Beratungsstelle gehen!
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #8 am: 14 Juli 2021, 23:52:46 »
Jede/r sollte das individuelle Risiko checken oder checken lassen! Und auch nochmal in sich gehen: es ist wichtig spielfrei zu bleiben!!! Sogar sehr wichtig. Sonst schmeckt der Erfolg möglicherweise sehr bitter. Wer Hilfe braucht, Hotline anrufen, in eine Selbsthilfegruppe oder Beratungsstelle gehen!
LG Ilona
Ich gehe ausnahmsweise mal auf keines der "Empfehlungen" anderer Mitglieder in diesem Thema ein, denn irgendwann wird es auch anstrengend. Aber Ich rate jedem der hier mitliest, Ihre Ratschläge ernst zu nehmen.

Denn es ist nach wie vor unklar, inwiefern es erfolgreiche Zwangs-Vollstreckungen nach bzw. trotz rechtskräftigen Urteil auf nationaler Ebene gegen das Casino direkt gegeben hat. Wesentlich wichtiger ist, derartige "Chargebacks" als Schadensersatz zu sehen. Am besten nach erfolgreicher Therapie oder Erkenntnis der Problematik die zu dem Ganzen eigentlich geführt hat.
Das geht nur indem man das Risiko des Rückfalls zuerst minimiert und was aktiv gegen die Ursache unternimmt, jedoch nicht den Fokus ausschließlich auf die Rückgewinnung legt, um dann fahrlässig wie bestimmt viele andere wieder die gleiche Kohle in den gleichen Wahnsinn zu setzen.

Hier möchte ich klarstellen, dass das keine Meinung ist sondern auch meine eigene Lebenserfahrung / deren Erkenntnisse von damals wieder gibt.

*

Alexander25840

Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #9 am: 15 Juli 2021, 11:35:41 »
Ich persönlich wurde jeden Vergleich der mir 50% plus x einbringt sofort annehmen.

Ich spüre, dass mich das Prozedere um den Chargeback doch sehr belastet. Die Gedanken kreisen um die außergerichtliche Frist die abläuft und das Klageverfahren was demnächst ansteht. Ich würde lieber meinen Fokus grade auf vieles andere lenken. Daher wäre ich persönlich für einen Vergleich mehr als dankbar um mit dem ganzen abzuschließen. 50% der geforderten Summe würden für mich bedeuten, dass ich seit 30 Jahre das erste Mal Schuldenfrei wäre und meinen Verdienst für mich bzw. für die Familie hätte. Zusammen als Familie hätten wir somit ein mehr als ausreichendes Einkommen und die Gedanken wären frei. So wird es noch Jahre dauern bis zu einem Urteil und die Gefahr, dass man am Ende dann doch nix sieht ist auch da.

*

Offline Alex86

  • *****
  • 200
Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #10 am: 15 Juli 2021, 11:42:01 »
muss jeder für sich individuell entscheiden. Ich warte jetzt schon seit fast 2 Jahren aber ich denke langsam ist ein Ende in Sicht bei mir. Und jetzt nachdem die Klage am Laufen ist einknicken und einen Vergleich eingehen kommt nicht in die Tüte. Im Vorfeld wollte das OC keinen Vergleich und jetzt möchte ich keinen sollte die was anbieten

*

Alexander25840

Re: LG Mainz 14.7.2021
« Antwort #11 am: 15 Juli 2021, 12:20:02 »
Ich glaube da ist ein großer Unterschied, ob man frisch raus ist wie ich oder schon zwei Jahre clean. Grade spielen Geld Sorgen eine riesen große Rolle, weil ich es ja die letzten Monate komplett übertreiben habe. Ohne Schulden und Blödsinn von mir hätten wir als dreiköpfige Familie über 5 k monatlich wovon man sehr gut leben könnte. So ist es heute am 15. schon knapp bei mir. Zum Glück haben wir getrennte Konten, so dass alles bezahlt werden kann.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums