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Neues Urteil LG München II gegen Spieler

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Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« am: 25 August 2021, 11:13:14 »
Kennt jemand mehr Details zu diesem Fall. habe ich gerade nach Google Recherche auf einer PRO-Casino Seite gefunden:


Online-Casino gewinnt erneut am Landgericht München II
Ralf Schneider 25. August 2021, Recht & Gesetze

Landgericht München II weist Klage gegen Online-Casino ab. (Bildquelle)

Klagen gegen Online-Casinos haben sich zuletzt gehäuft. Spieler fordern ihre Verluste zurück. Ihre Begründung: Bis vor kurzem war das Casino-Spiel im Internet in Deutschland noch illegal. Die Anbieter hätten ihre Dienstleistung also nicht an den Mann oder die Frau bringen dürfen. Doch fast alle Fälle dieser Art wurden bislang von den deutschen Gerichten abgewiesen. So ist es jetzt erneut vor dem Landgericht München II geschehen. Die Argumente des Spielers verpufften gegenüber den Erklärungen des Richters. Tatsächlich haben die Online-Casinos bei entsprechenden Streitfällen die besseren Argumente vorzuweisen.

Warum fordern überhaupt so viele Spieler ihre Verluste von den Internet-Casinos zurück? Ein ganz wichtiger Punkt sind Anwaltskanzleien, die sich auf derlei Rückholaktionen spezialisiert haben. Sie werben aggressiv damit, dass eine gute Chance darauf besteht, erlittene Verluste vor Gericht zu erstreiten. Doch die Vielzahl der Fälle endet mit einer Niederlage der Kläger. Die Online-Casinos gewinnen den Rechtsstreit. Und der Kunde bleibt auf seinen Verlusten sitzen – und zahlt zudem noch seine Rechtsberatung. So ist es auch im aktuellen Fall vor dem Landgericht München II, welches mit dem Aktenzeichen 9 O 5322/20 ausgezeichnet ist. Natürlich möchten wir auf das aktuelle Urteil noch etwas konkreter eingehen.

Landgericht München II weist Klage gegen Online-Casino ab
Am 19. August 2021 ist die Entscheidung gefallen. Doch was war im Vorlauf passiert? Innerhalb einer Zeitspanne vom Januar 2017 bis hinein in den März 2018 verlor ein Kunde der namentlich nicht benannten Online-Spielothek eine Summe in Höhe von 55.200 Euro. Pro Monat wurden hier also über 3.600 Euro verspielt. Doch das Online-Glücksspiel war in diesem Zeitraum illegal. Dass hätte der Anbieter dieser Glücksspiele wissen müssen und sein Angebot gar nicht erst feilbieten dürfen. Soweit, so richtig. Doch umgekehrt hätte auch der Spieler die Pflicht gehabt, sich über die Legalität seines Tuns zu informieren. Das Landgericht München II beruft sich bei seiner Entscheidung auf die sogenannte Kondiktionssperre/Rückforderungssperre (§817 Satz 2 BGB): „Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgezahlt werden.“

Das Online-Casino war faktisch zu diesem Zeitpunkt illegal. Doch der Spieler handelte ebenfalls gegen geltendes Recht, indem er dort einen Einsatz leistete. Gleichwohl argumentierte der Richter, dass der §4 Abs. 1 Satz 2 im Glücksspielstaatsvertrag eine Norm für den Spieler- und nicht für den Verbraucherschutz ist. Dort geht es um das Verbot zum Betrieb von Online-Glücksspielen ohne Lizenz. Diese Norm dient jedoch dazu Online-Casinos ohne eine Konzession aus dem Verkehr ziehen zu können. Der Spieler hätte zudem leicht Zugang zu Informationen haben können, die sein eigenes Fehlverhalten offenlegen. Denn mindestens seit 2010 ist die Illegalität von Online-Casinos und die damit einhergehende Ausgestaltung eines neuen Gesetzes medial omnipräsent. Ein Kunde, der reichlich Erfahrung mit Glücksspielen hat, muss von seinem Fehlverhalten laut Annahme des Gerichts gewusst haben.

Erfolglose Klage: Innerhalb kurzer Zeit wurden jetzt zwei Klagen gegen Online-Casinos abgewiesen. Erst Anfang August berichteten wir von einem Fall vor dem Amtsgericht in Euskirchen.

Darum müssen Klagen gegen Online-Casinos ins Leere laufen

Beschwerden verpuffen vor Gericht

Dass ist jetzt ein rein logisches Argument. Doch selbst jetzt, wo die Online-Casinos laut Gesetz legal sind, agieren sich noch immer im Graubereich. Sie können sich aktuell nur auf die Duldungsverfügung berufen. Denn eine Lizenz hat noch kein Online-Casino vorzuweisen. Doch schon bevor der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, gab es keinen Grund Klagen auf Verluste stattzugeben. Gerade in der Vergangenheit wäre damit ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen worden. Denn findige Spieler oder Betrüger hätten gewusst, wie sie eine erfolgreiche Klage zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen können.

In diesem Fall wäre es ein Leichtes gewesen sich bei einer Spielbank anzumelden und große Summen zu setzen. Dem Kunden hätte keine Pechsträhne aufhalten können. Wenn er im Online-Casino Glück hat, dann gewinnt er vielleicht eine große Summe. Diese würde zur Auszahlung gebracht werden. Doch im wahrscheinlicheren Verlustfall müsste das Online-Casino ihm dann eine Rückzahlung leisten. Damit hätten wir ein Fallbeispiel, wo die Spielbank immer verliert und der Spieler im Streitfall immer gewinnt. Folglich sind Klagen gegen ein Online-Casino für gewöhnlich nicht von Erfolg gekrönt. Dazu kommt noch die Argumentation vom Amtsgericht München II. Die Spieler handeln schlussendlich selber sittenwidrig und hätten die Chance gehabt sich über die Illegalität der Anbieter zu informieren. Zum Glück sind Online-Casinos seit dem 1. Juli 2021 legal.

Damit sollten entsprechende Streitpunkte bald passee sein. Schon die bisherigen Entscheidungen vor Gericht geben den Internet-Spielbanken eine große Sicherheit. Die Argumente gegen die Spieler selber wiegen schwerer, als gegen das entsprechende Online-Casino.

Casinos ohne Strafe: Natürlich war es auch von den Internet-Spielbanken rechtlich nicht ganz korrekt, Spielern aus Deutschland bis zum 1. Juli 2021 den Zutritt zu gestatten. Hier ist es etwas paradox, dass die Anbieter im Nachgang legitimiert werden und nicht etwa bestraft worden sind. Das Vorgehen gegen virtuelle Spielbanken gestaltete sich jedoch schon immer als schwer.
« Letzte Änderung: 25 August 2021, 11:15:23 von kotek123 »

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #1 am: 25 August 2021, 11:22:03 »
Immer wieder München. Einfach unfassbar. Bisher haben wir 2 LG Urteile (beide München) sowie ein Amtsgerichturteil gegen Spieler. Demgegenüber stehen ca. 20 LG Urteile für Spieler. Mich würden die Details der Urteile aus München interessieren, wobei der 1. Fall ja höchst skurill war. Ich hoffe nur dass die Spieler in diesen Fällen in Berufung gegangen sind

*

Offline Ilona

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Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #2 am: 25 August 2021, 11:31:15 »
Im ersten Fall, den du als skurril bezeichnest, ist der Kläger nicht in Berufung gegangen, obwohl ihm von drei verschiedenen Seiten die komplette Finanzierung angeboten wurde. Er hätte null Risiko gehabt!!! Ich habe persönlich mit seinem Anwalt telefoniert. Er war hörbar verwirrt und wiederholte mindestens sieben mal „Sie wissen, dass ich unter anwaltlicher Schweigepflicht stehe“. Sehr strange alles.
LG Ilona 
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #3 am: 25 August 2021, 11:54:51 »
@Kotek123, ganz genau auf die Details kommt es an. Das Urteil dürfte bald öffentlich einsehbar sein und dann wird man schnell feststellen, wieso der Richter so entschieden hat, wie er entschieden hat. Nicht jedes klageabweisende Urteil ist zwangsläufig auch als fehlerhaft zu bewerten. Lassen wir uns überraschen, was diesmal vor dem LG München II passiert ist :-)

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Kläger2019

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #4 am: 25 August 2021, 16:46:28 »
Immer wieder München. Unglaublich, ja bald schon amüsant.
Wahrscheinlich wird es - wieder - an § 817 S.2 BGB gelegen haben.
Wenn der Leistende also der Spieler sich bewusst außerhalb der Rechtsordnung bewegt hat, führt dies in der Konsequenz leider dahin, dass dem Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB nicht stattgegeben wird.
Daswegen müssen subjektive Voraussetzungen dafür gegeben sein. Und genau ausdem Grund sind Urteile nicht übertragbar.

Es kann aber nicht sein, dass die Zahlungen des Spielers beim dem illegalen Anbieter verbleiben dürfen. Dies würde geradezu zum Weitermachen animiert sowie weiteren Rechtsverstößen des illagelen Casinos Vorschub geleistet werden.
« Letzte Änderung: 25 August 2021, 16:50:46 von Kläger2019 »

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #5 am: 25 August 2021, 18:28:56 »
Hallo zusammen. Klar die Bayern wieder... Ich warte seit fast 2 Jahren auf Gerichtstermin. Aussage Gericht. Es Dauer noch sehr sehr lang. Durch die Blume schrieben sie. Es kann noch einige Jahre dauern. Vielleicht hilft es wenn geringe Mengen Cannabis nun Gott sei Dank laut CDU in deutschland nicht mehr strafbar wird und die Last der Gerichte bald deutlich weniger wird. Meine 2. Klage geht trotzdem raus!

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #6 am: 25 August 2021, 18:32:01 »
Und ich bin seitdem spielfrei. Seit August 19 zu dem Zeitpunkt der Klage. Das ist das wichtigste für mich 😍

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #7 am: 25 August 2021, 18:40:40 »
Und ich möchte betonen, dass eine sammelklage das beste wäre. Wie bei VW. Doch uns fehlen die Mitglieder hier bei fags. Ich bin es selbstverständlich. Wären es mehr, hätten wir glaub ich gute Chancen. Und die paar Euro im Jahr... Ist ei den meisten beim zocken mit einem Finger schnaggla weg 🤔

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #8 am: 25 August 2021, 18:56:42 »
Ein Vergleich zum Urteil vom LG München. Waffen kann man auch zum Spielen und Sport benutzen. Wie das glücksspiel wetten. Suchtgefahr bei Waffen. Sehr gering gegenüber Glücksspiel.

Nun zum Beispiel:
Waffe im Internet gekauft.
Jemand tötete damit andere und sich selbst.
Klage gegen Anbieter der Waffe im Netz wg z. B Schadenersatz.
Richter gibt dem Anbieter recht. Abgewiesen.

Begründung: liegt an eurer Fantasie 😄



Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #9 am: 27 August 2021, 05:58:21 »
Doch das Online-Glücksspiel war in diesem Zeitraum illegal. Dass hätte der Anbieter dieser Glücksspiele wissen müssen und sein Angebot gar nicht erst feilbieten dürfen. Soweit, so richtig. Doch umgekehrt hätte auch der Spieler die Pflicht gehabt, sich über die Legalität seines Tuns zu informieren. Das Landgericht München II beruft sich bei seiner Entscheidung auf die sogenannte Kondiktionssperre/Rückforderungssperre (§817 Satz 2 BGB): „Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgezahlt werden.“

Das Online-Casino war faktisch zu diesem Zeitpunkt illegal. Doch der Spieler handelte ebenfalls gegen geltendes Recht, indem er dort einen Einsatz leistete. Gleichwohl argumentierte der Richter, dass der §4 Abs. 1 Satz 2 im Glücksspielstaatsvertrag eine Norm für den Spieler- und nicht für den Verbraucherschutz ist. Dort geht es um das Verbot zum Betrieb von Online-Glücksspielen ohne Lizenz. Diese Norm dient jedoch dazu Online-Casinos ohne eine Konzession aus dem Verkehr ziehen zu können. Der Spieler hätte zudem leicht Zugang zu Informationen haben können, die sein eigenes Fehlverhalten offenlegen. Denn mindestens seit 2010 ist die Illegalität von Online-Casinos und die damit einhergehende Ausgestaltung eines neuen Gesetzes medial omnipräsent. Ein Kunde, der reichlich Erfahrung mit Glücksspielen hat, muss von seinem Fehlverhalten laut Annahme des Gerichts gewusst haben.

Leicht Zugang zu Informationen, die das Fehlverhalten und die Illegalität offenlegen? Wenn man z.B. als anfangs klassischer Automatenspieler durch massive Werbung (Fernsehen/Internet/SpamMails) auf deutschprachige Glücksspielseiten gelangt, man sich dort problemlos registrieren und über seine Bank ohne Probleme und Nachfragen viel Geld ins Ausland überweisen kann, ab welchen Zeitpunkt genau findet da nochmal die rechtliche Aufklärung statt?

Die Begründung zur Grundlage einer unrechtmäßigen Rückforderung gemäß §817 2 BGB ist in diesem Fall unbegründet, nicht nachweisbar und damit absurd. Da sie, zumindest vermutlich (Volltext Urteil wäre hier interessant), eine reine These darstellt, ohne schlussendlich auch mit Fakten untermauert zu werden, gehe ich mal stark davon aus, dass das Urteil angefochten wurde?!

*

Alexander25840

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #10 am: 27 August 2021, 09:59:03 »
Hallo,

ich wollte ja eigentlich nichts mehr hier schreiben.

Muss aber trotzdem etwas zu dem Urteil sagen. Aus gesicherter Quelle weiß ich, dass der Spieler bei der Verhandlung selber nicht vor Ort war und sich nur durch seinen Anwalt vertreten hat. Dem Richter war es aber wichtig beurteilen zu können, ob der Spieler von der Illegalität des Angebotes gewusst hat oder nicht. Der Anwalt konnte es scheinbar nicht dementsprechende darstellen. Zudem soll es auch bei den Verlusten deutlich anders gewesen sein.

Insgesamt wieder ein seltsames Urteil bei dem man nicht wirklich beurteilen kann, warum vom Spieler so gehandelt wurde.

Es verunsichert aber natürlich dutzende Spieler die grade am Überlegen sind, ob sie die hohen Kosten für eine Klage tragen sollen. Daher ein richtiger Gewinn für die Casinos. Zumal dadurch auch vergleiche wahrscheinlich weniger werden bzw. mit weniger Geld ausgehandelt werden. Welcher Spieler aus München geht jetzt noch das Risiko ein.

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #11 am: 27 August 2021, 16:58:57 »
Ich würde auch nicht vor Gericht erscheinen wollen, da ich unter Stress sehr nervös bin.

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #12 am: 27 August 2021, 19:37:37 »
Ich würde auch nicht vor Gericht erscheinen wollen, da ich unter Stress sehr nervös bin.

Nicht schlimm, nervös sei sein. Völlig normal. Aber deswegen gleich den Kopf in den Sand stecken? Wenn du dir vor Gericht nicht unbedingt irgendwelche alternativen Wahrheiten ausdenken musst, sehe ich keinen Grund, dort nicht zu erscheinen. Und außerdem kann man dann auch mal einer Behörde aus erster Hand berichten, was da in den OCs so abläuft ;)

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #13 am: 28 August 2021, 04:12:27 »
Ich würde auch nicht vor Gericht erscheinen wollen, da ich unter Stress sehr nervös bin.

Nicht schlimm, nervös sei sein. Völlig normal. Aber deswegen gleich den Kopf in den Sand stecken? Wenn du dir vor Gericht nicht unbedingt irgendwelche alternativen Wahrheiten ausdenken musst, sehe ich keinen Grund, dort nicht zu erscheinen. Und außerdem kann man dann auch mal einer Behörde aus erster Hand berichten, was da in den OCs so abläuft ;)

Stress und Überforderung sind sehr wohl gute und nachvollziehbare Gründe, jedoch sollte man im eigenen Interesse seine Absichten und Ziele vorher genau bedenken. Vor Gericht sollte man immer die Wahrheit sagen. Alternative Wahrheiten sind nicht existierende populistische Begriffe die hier glücklicherweise substanziell ins Leere laufen. Wenn man zivilrechtlich sein Recht erstreiten will, muss man entweder einen guten Anwalt zur Vertretung der eigenen Interessen haben, oder selbst argumentieren und begründen können.

Vor dem Gericht wird in solchen privaten Zivilangelegenheiten übrigens auch eher Unwahrscheinlich irgendeine Behörde anwesend sein.

Re: Neues Urteil LG München II gegen Spieler
« Antwort #14 am: 28 August 2021, 09:50:02 »
@Dennis: Also von Überforderung habe ich jetzt nichts gelesen, das hast du jetzt noch dazu gedichtet. Und das mit den alternativen Wahrheiten war nur witzig gemeint, auch wenn sich der Witz zugegeben in Grenzen hält. Aber wieso schreibst du eigentlich so geschwollen? 😃

Übrigens, die Wahrscheinlichkeit, vor Gericht auf eine Behörde zu treffen, liegt sogar bei 100 Prozent. Ich glaube jetzt dürfte der Groschen gefallen sein, wen ich damit meine:-)

Gerade als Spielsüchtige oder Spielsüchtiger ist das doch mal ein interessanter Eigentherapieansatz, all seinen Mut einzusammeln und mal Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Diese Suchterkrankung verführt einen schon oft genug dazu, vor Problemen/ schwierigen Situationen einfach wegzulaufen. „Ach, lass das mal meinen guten Anwalt machen“ während ich schön zu Hause sitze und abwarte, bis das verspielte Geld wieder auf meinem Konto landet. Spätestens wenn man dann immer noch nicht gelernt hat, mit Stresssituationen umzugehen, landet das Geld genau wieder dort, wo es nicht - never ever - wieder landen darf.






« Letzte Änderung: 28 August 2021, 09:55:14 von Kläger2018 »

 

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