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Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück

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Kläger2019

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #15 am: 29 August 2021, 21:04:34 »
Meine Ausführungen hinsichtlich der „Einfachheit“ der Vollstreckung waren dahingehend gerichtet, das ich insoweit nur gegen Anbieter geklagt habe, die mittlerweile über eine erforderliche Erlaubnis, gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV verfügen. Da für  die Erlaubniserteilung durch das Regierungspräsidium Darmstadt auch anzugeben ist, welche Bankkonten beispielsweise  für Transferierungen der Zahlungsströme genutzt werden, stellt für mich insofern die Vollstreckung kein Hindernis dar und geschieht „einfach“. Anders kann es sich natürlich darstellen, wenn es sich bei dem Anbieter um ein rechtlich und firmentechnisch verwinkeltes Konstrukt handelt. Dies kann ein Hindernis darstellen, welches nach meiner Überzeugung nicht zum scheitern der Vollstreckung führen sollte. Es gibt ausreichend rechtsstaatliche Mittel und Wege, auch im EU-Ausland, erfolgreich zu vollstrecken. Hier bedarf es unter Umständen eines spezialisierten Anwalts, der sich mit der Materie auszukennen weiß. Meine Ausführungen basieren auf meine persönlichen Erfahrungen und sind daher ohne Gewähr.
« Letzte Änderung: 29 August 2021, 21:13:01 von Kläger2019 »

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Offline TAL

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Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #16 am: 29 August 2021, 21:20:21 »
Zitat
Meine Ausführungen hinsichtlich der „Einfachheit“ der Vollstreckung waren dahingehend gerichtet, das ich insoweit nur gegen Anbieter geklagt habe, die mittlerweile über eine erforderliche Erlaubnis, gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV verfügen. Da für  die Erlaubniserteilung durch das Regierungspräsidium Darmstadt auch anzugeben ist, welche Bankkonten beispielsweise  für Transferierungen der Zahlungsströme genutzt werden, stellt für mich insofern die Vollstreckung kein Hindernis dar und geschieht „einfach“.
...
Meine Ausführungen basieren auf meine persönlichen Erfahrungen und sind daher ohne Gewähr.

Dann ist in einem Fall, den du als Kläger vor Gericht gewonnen hast, die vom OC an dich zu zahlende Summe bereits erfolgreich vollstreckt worden?

Verstehe ich das richtig?


Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #17 am: 29 August 2021, 21:50:46 »
Meine Ausführungen hinsichtlich der „Einfachheit“ der Vollstreckung waren dahingehend gerichtet, das ich insoweit nur gegen Anbieter geklagt habe, die mittlerweile über eine erforderliche Erlaubnis, gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV verfügen. Da für  die Erlaubniserteilung durch das Regierungspräsidium Darmstadt auch anzugeben ist, welche Bankkonten beispielsweise  für Transferierungen der Zahlungsströme genutzt werden, stellt für mich insofern die Vollstreckung kein Hindernis dar und geschieht „einfach“.

woher weisst du dann die Anbieter ihre Bankkonten angeben müssen? Ich habe die Anträge geprüft und konnte keine Stelle finden, wo das notwendig war. Auch wenn die angeben müssen, die eröffnen 100 weitere und löschen die alten. Es ist unmöglich das die Liste überhaupt aktuell ist. Die haben sicherlich Bankkonten auch hier in DE. Aber da ist erstens kein Geld darauf und zweitens die Konten, wo Geld darauf ist, die sind nicht in DE.

Ich bin kein Experte in dem Bereich aber die Anbieter arbeiten mit spezialisierte Anwaltskanzleien, die sich nur auf solche Konstrukte spezialisiert haben. Extrem schwerig alles

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #18 am: 30 August 2021, 09:02:39 »
Genau  Kotek123!
Auf den Konten ist kein Geld da zum Pfänden.

Ausserdem um an ein Vollstreckbaren Titel zu kommen muss man nicht immer Klagen.
Ich weiß nicht ob das hier im Forum schon mal besprochen wurde.
Ich lese überwiegend nur, dass man Klagen muss aber bei Beträgen unter 10.000 Euro empfehle ich aus eigener Erfahrung einen Europäischen Zahlungsbefehl.
In meinem Fall wurde dem Europäischen Zahlungsbefehl nicht widersprochen.
Also alles günstig ohne lange Klagen zu müssen.
Leider ist die Vollstreckung ein Problem, allerdings ist das wahrscheinlich auch nur eine Frage der Zeit.

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #19 am: 30 August 2021, 10:34:43 »
Bei wem beantragt man denn einen europäischen Zahlungsbefehl?

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Bastian0307

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #20 am: 30 August 2021, 11:57:15 »
Also das letzte was ich gelesen hatte zwecks Vollstreckung in Bezug von Einsätzen war das jemand über die bei Klarna hinterlegten Konten die Gelder eingezogen hat.

Zahlschein hin oder her, wenn der nicht von einem Urteil gestützt wird läuft der mit sicherheit ins leere.

Das ist doch wie Inkasso und Wiederspruch hier in Deutschland oder irre ich mich?

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #21 am: 30 August 2021, 12:00:06 »
das problem bei klarna ist, der zahlungsempfänger ist nicht die Casino/Wettanbeiter, sondern irgend ein Zahlungsanbieter, die im Namen das Geld einziehen und weiterleiten. Das heisst, du musst das Konto herausfinden, wohin dieser Zahlungsanbieter das Geld weiterleitet.

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Offline Alex86

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Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #22 am: 30 August 2021, 20:00:52 »
Hallo in die Runde,

man könnte doch das auch mal anders Versuchen. Die großen Zeitungen / Fernsehsender kontaktieren das man vor Gericht ein Urteil hat und die großen Onlinecasinos weigern sich trotz Urteil das Geld auszuzahlen. Ich denke das Image bei den großen Anbietern schon eine grosse Rolle spielt. Kann aber natürlich sein das ich mich da komplett täusche

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #23 am: 30 August 2021, 20:23:50 »
Es gibt meines Wissens nach bisher kein rechtskräftiges Urteil nach Klage gegen ein OC. Das hätte schon längst die Runde gemacht auf den einschlägigen Kanzleiseiten.

Entweder es wurde ein Vergleich vereinbart (= Mund halten) oder das OC spielt auf Zeit und geht nach Niederlage in der ersten Instanz in die zweite Runde = Berufung.

In Österreich scheint man da zeitlich um einiges weiter zu sein – der Oberste Gerichtshof in AT ist wohl das Äquivalent zu unserem BGH. Wir werden dort auch hinkommen, schätze in frühestens 2-3 Jahren, d.h. wenn alle potenziellen Forderungen auf Grundlage des alten Glücksspielvertrages verjährt sein werden und daher durch ein Grundsatzurteil vom BGH keine Klagewelle mehr drohen kann.

Zynisch? Nein, nur nüchtern und realistisch. Der Gegner zieht alle Register – es geht in der Summe mindestens um dreistellige Millionenbeträge.

Stimmt’s, Ihr stillen Mitleser von der gegnerischen Fraktion?

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #24 am: 30 August 2021, 21:03:36 »
Meine Frage wäre da ich a nicht so einen hohen betrag verloren habe nur ein paar tausend bei einem Casino. Und zwar habe ich diese Schweine 22bet über alle möglichen Art zu betten sogar angefleht das Sie mein Konto Sperren oder Paussieren möchte. Der Grund war das ich viel Geld verloren habe und es Ihnen auch mit geteilt habe das das der grund ist. Ich habe von der Spezialisten abteilung nur die antwort bekommen. Nein das machen wir nicht. Hören Sie auf zu Spielen, wir werden Ihr Konto nicht Sperren. Darauf hin habe ich natürlich weiter gespielt und wieder einen 4 stelligen betrag versänkt in paar tagen.
Ich hane dennen gedroht falls ich mein geld nicht wieder bekomme ich sie anklagen und anzeigen werde.

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Kläger2019

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #25 am: 30 August 2021, 21:18:41 »
Es gibt meines Wissens nach bisher kein rechtskräftiges Urteil nach Klage gegen ein OC. Das hätte schon längst die Runde gemacht auf den einschlägigen Kanzleiseiten.

Es gibt ein rechtskräftiges Urteil. KG Berlin hatte zunächst mit Urteil 06.10.20, den Anbieter Mr.Green in zweiter Instanz verurteilt, sein illegales Glücksspiel einzustellen. Das KG hat auch die Revision zum BGH nicht zugelassen. Daraufhin hat Mr.Green Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, welche nun der BGH mit Beschluss vom 22.07.21 zurückgewiesen hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Aber in der Tat, andere Urteile die rechtskräftig geworden sind, sind mir auch nicht bekannt.

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Offline TAL

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Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #26 am: 30 August 2021, 21:42:27 »
@Kläger2019
Eben, aber das war eh eine rhetorische Frage... was ja schon aufgrund der bisherigen Rechtslage eindeutig ist.
Denn richtig, andere rechtskräftige Urteile gibt es bisher nicht. Darauf wollte ich hinaus, da es somit auch ziemlich unmöglich ist, daß du da "persönliche Erfahrung" bei der Vollstreckung gegen ein Onlinecasino hast.
Du hast also selbst im Grunde bisher gar nichts erreicht, wartest nur ab, und spekulierst auf den Idealfall. In der Zwischenzeit streust du hier und da ein paar Bröckchen, um andere Leute zu ermuntern, doch auch gefälligst mal was zu 'wagen'. Das sei doch alles ganz easy.
Ehrlich, das ist unterste Schublade.

Und bevor jetzt wieder irgendein lauwarmer Floskelbrei von dir kommt: Nein, deine Ansicht oder Auslegung ist es nicht, was mich stört. Die darf jeder äußern - man sollte es dann aber für den Leser auch entprechend kennzeichnen. Genau das ist ja der Punkt. Es besteht nämlich ein himmelweiter Unterschied zwischen persönlicher Auslegung und persönlicher Erfahrung. Das Eine hat man irgendwo gelesen, und dann für sich interpretiert, das Andere hat man tatsächlich selbst so erlebt.
Bei dir ist es Ersteres, und eben nicht Letzteres, auch wenn du es gerne so aussehen läßt.
Punkt.

Doch du vermittelst hier gerne den Eindruck, deine Ansichten seien alles Tatsachenberichte aus erster Hand, und daß du selbst (oder wahlweise auch mal irgendein 'Bekannter') das auch schon so gemacht hättest.
Dabei ist es auch bei dir nur Hätte, Sollte und Könnte.

Also alles nach dem Motto "Macht nur, ist ganz einfach, ich warte so lange."
Sorry, aber das ist einfach nur absolut daneben, hochgradig irreführend, und unfair denen gegenüber, die davon ausgehen, deine "persönlichen Erfahrungen" seien tatsächlich mal so passiert, und nicht bloß das, was sie wirklich sind - nämlich im Internet gefundene (und sehr oft von dir nichtmal komplett verstandene) Auslegungen Dritter, plus Wunschdenken und Spekulation deinerseits.

Es ist ja bei Weitem nicht das erste Mal, daß du sowas tust, und da fällt es mir dann doch schwer, das unkommentiert stehenzulassen.
Ich mag da vielleicht überteiben... aber ich finde das halt einfach nicht in Ordnung.

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #27 am: 30 August 2021, 22:35:29 »
Das von Dir genannte BGH-Urteil ist mir durchaus bekannt. Es mag für die Argumentation in laufenden Fällen hilfreich sein, da es die immer wieder als Verteidigung angeführte EU-Dienstleistungsfreiheit jetzt hoffentlich endgültig beerdigt - mehr aber auch nicht.

Meine Aussage bezieht sich auf die vielen Verfahren, in denen auf Erstattung verlorener Beträge geklagt wird – ein vollkommen anderer Sachverhalt.

Bei Deinem im Vergleich zu anderen Posts hier doch relativ ausgeprägten Detailwissen wundert es mich, dass Dir das offenbar nicht klar zu sein scheint.

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Bastian0307

Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #28 am: 30 August 2021, 23:52:12 »
Also ich finde Klägers Argumentation gut, keiner hat die traute Pros aufzuzählen. Genaus sind Dennis Aussagen immer gut weil sie beide Seiten abwägen.

Hier suggeriert niemand das man aufs ganze gehen soll, zumindest habe ich keinerlei Argumentationen lesen können wo Kläger schreibt du musst jetzt klagen.

Ich finde es schlicht falsch in einem neutralen forum jemanden an den Pranger zu stellen, ich gehe davon aus das alle hier schreibenden erwachsen sind?

Lasst doch bitte diese anstößigen Aussagen gegenüber anderen Forenmitgliedern.

Wenn Kläger das nicht geschrieben hätte wäre es Born gewesen der leider nicht mehr unter uns weilt.

Also ich kann nur aus meiner Sicht sagen wer klagen möchte soll sich das gut überlegen. Wer sich unsicher ist und dennoch mehr zur Klage tendiert soll es doch mit Null Risiko über einen Prozessfinanzierer tun. Und zu guter letzt Wer sich absolut sicher ist muss wissen ob er das Geld in die Hand nimmt und ggf. Verlieren kann oder man hakt es schlicht ab und lernt aus seiner Dummheit und fängt neu an.

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Offline TAL

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Re: Mann bekommt von Online-Casino 1 Mio Euro zurück
« Antwort #29 am: 31 August 2021, 01:51:32 »
Irgendwie ist das gerade ziemlich absurd.

Zitat
Also ich finde Klägers Argumentation gut...
Ja, als Argumentation wäre sie legitim und weitestgehend nachvollziehbar. Ich habe auch nie etwas Anderes behauptet. Sie ist aber eben nur das - eine Auslegung - und eben kein Tatsachenbericht.

Zitat
...keiner hat die traute Pros aufzuzählen...
Ernsthaft jetzt?? Soll das ein Witz sein??
Hier geht es doch am laufenden Band nur um die vermeintlichen 'Pros'.
Der Einzige, der das nicht tut, ist, ja richtig...
Zitat
...Dennis...
und der hat dafür regelmäßig sein Fett wegbekommen, gerade auch in Bezug auf genau diese Angewohnheit von Kläger2019, also komm mir nicht mit Toleranz und Neutralität.
Und was sich auch sonst hier einige anhören mußten, wenn sie es gewagt haben, auch mal
Zitat
... beide Seiten abzuwägen
ging schon oft weit unter die Gürtellinie. Es ist also kein Wunder, daß es sonst kaum einer mehr tut.
Ich will ihn da gar nicht verteidigen, wie du ja so paternisierend betonst, sind wir ja alle erwachsen, und können für uns selbst sprechen, aber deine Aussage ist schon etwas bigott.

Zitat
Hier suggeriert niemand das man aufs ganze gehen soll, zumindest habe ich keinerlei Argumentationen lesen können wo Kläger schreibt du musst jetzt klagen.
Natürlich sagt er nicht direkt, daß irgendwer klagen soll. Er sagt nur immer wieder, daß das alles ganz einfach sei. Das letzte Mal war hier in diesem Thread und ist gerade mal einen Tag her.
Und seine Beiträge, in denen er so richtig ins Klo gegriffen hat, hat er in der Vergangenheit ganz schnell wieder gelöscht. Den ein oder anderen dürftest du aber finden, wenn du wirklich ernsthaft danach suchen würdest.

Zitat
Ich finde es schlicht falsch in einem neutralen forum ...
Neutral? Wie oft war allein schon in diesem Thread von 'uns', 'denen' und 'der Gegenseite' die Rede? Das Forum hier ist alles andere als 'neutral', das wäre ja auch ziemlich sinnfrei. Es liegt nunmal in der Natur der Sache, daß sich gerade in Foren solche Nischen und Räume bilden, eben weil es gewisse gemeinsame Tendenzen und Ansichten gibt. Sowas nennt man dann gemeinhin einen 'Echoraum'. Und die sind jetzt nicht gerade für ihre Neutralität bekannt. Ist hier nicht anders.
Der Satz hat schon was von Doppelmoral, auch wenn es noch so furchtbar erhaben klingen mag.

Zitat
...jemanden an den Pranger zu stellen, ich gehe davon aus das alle hier schreibenden erwachsen sind?
Ich stelle ihn nicht an den Pranger, sondern kritisiere seine Unart, seine persönliche Meinung als gemachte Erfahrung hinzustellen. Das ist ein Unterschied.

Zitat
Lasst doch bitte diese anstößigen Aussagen gegenüber anderen Forenmitgliedern.
Du darfst mich gerne direkt ansprechen. Außerdem bin ich nur eine Person, oder ist das das königliche 'Ihr'? Auch das wäre unnötig, ich bin nur ein ziemlich kleines Licht. Und diesen gönnerhaften Imperativ darfst du dir auch schenken. Oder soll ich dir etwa mit "Ja, Papa" antworten?

Zitat
Wenn Kläger das nicht geschrieben hätte wäre es Born gewesen der leider nicht mehr unter uns weilt.
Was soll das? Mit sowas Sympathiepunkte einfahren zu wollen ist mal der Gipfel der Geschmacklosigkeit.
(Davon mal abgesehen gibt es auch dafür eine Suchfunktion, falls du wirklich wissen willst, was Born explizit zu genau diesem Thema in der Vergangenheit gesagt hat. Also wirklich 'gesagt hat', und nicht spekulativ 'sagen würde', um deine erhöhte Position zu unterstreichen.)

Zitat
Also ich kann nur aus meiner Sicht sagen wer klagen möchte soll sich das gut überlegen.
...
Und zu guter letzt Wer sich absolut sicher ist muss wissen ob er das Geld in die Hand nimmt und ggf. Verlieren kann oder man hakt es schlicht ab und lernt aus seiner Dummheit und fängt neu an.
Absolut, ja!
Richtig. Darum geht es. Es sich gut überlegen. Denn genau das will ich doch die ganze Zeit sagen. Daß es eben nicht so einfach ist, wie es eigentlich sein sollte. Denn es spielt eben eine Menge mit rein. Das sollte man bedenken.
Und da ist es nicht hilfreich, wenn jemand so tut, als könne man das auf einer Ar***backe absitzen.

Lies dir meinen Beitrag also am besten einfach nochmal in Ruhe durch.

Ich weiß nicht, wie oft ich das noch sagen soll, aber es geht mir überhaupt gar nicht um den Inhalt, nicht um 'Pros' oder 'Cons', nicht darum, ob seine Argumentation gut oder schlecht ist. Und ich habe auch nie gesagt, daß man nicht klagen sollte. Es geht mir nur um Aussagen wie diese:
Zitat von: Kläger2019
Meine Ausführungen basieren auf meine persönlichen Erfahrungen und sind daher ohne Gewähr.
Denn das ist ganz einfach gelogen!
Würde er seine Argumente hervorbringen, ohne dabei zu implizieren, daß diese auf eigenen Erfahrungen berufen, wäre von meiner Seite aus gar nichts dagegen einzuwenden.
Mit vielem von dem, was er sagt, stimme ich sogar überein. Ja, es sollte so sein.
Aber recht haben heißt eben nicht immer recht bekommen. Und das sollte man eben auch bedenken... und nicht so tun, als sei das ein Spaziergang.
« Letzte Änderung: 31 August 2021, 01:55:26 von TAL »

 

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