Tach zusammen!
Jetzt weiss ich gar nicht mehr, was ich schon alles erzählt habe und was nicht ...
Wenn ich mich wiederholen sollte, dann lesst die Passage noch mal ... dann bin ich nicht alleine verantwortlich für Wiederholungen ...

Am 27.12. waren wir beim Notar und haben das Elternhaus verkauft. Wie erwartet, gab es in Abteilung III des Grundbuches noch Grundschulden. Wir hatten vorher schon alle Ordner durchforstet und sind lediglich auf alte Konversationen gestoßen. Ich weiss noch, dass mir meine Mutter vor bestimmt 30 Jahren einen Grundpfandbrief voller Stolz gezeigt hatte, denn die damit verbundene Grundschuld auf das Haus war bezahlt. Leider ist dieser Grundpfandbrief, wie zwei weitere, im Laufe der Jahre verloren gegangen.
Das ist derzeit aber auch das Problem, es muss nun ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden. Rein theoretisch könnte ja jemand, der den Pfandbrief hat, ihn irgend jemanden anderen verkaufen. Abgesichert ist der Grundpfandbrief ja über die Grundschuld. Hätte ich das vorher gewusst mit dem Aufgebotsverfahren, bei dem am Ende die Grundpfandbriefe für ungültig erklärt werden, , dann hätten wir das im letzten Jahr schon machen können. Doch der Notar erklärte uns, dass permanent Grundpfandbriefe verschwinden. Da einen Schuldigen zu suchen, wäre gergeudete Liebesmüh.
Letzte Woche also mussten wir wegen einer Änderung im Vertrag diesbezüglich noch mal zum Notar. Ein Teil des Kaufpreises muss nun zur Absicherung der Grundschulden erst einmal auf ein Notaranderkonto. Der Rest des Kaufpreises sollte an uns ausgezahlt werden. Um aber die Aufgebotsverfahren überhaupt starten zu können, müssen erst einmal Freigabeerklärungen der Banken eingeholt werden. Die lassen sich Zeit ... das Amtsgericht ist überlastet ... es wird mit einer Verzögerung von mindestens 2,5 Monaten gerechnet.
Noch bevor wir letzte Woche den ersten Änderungsvertrag unterschrieben hatte, hat uns der Käufer erzählt, dass er bewusst noch nicht seine Wohnung gekündigt hatte. Ich Gespräch zum Änderungsvertrag wurde ihm dann die Verzögerung erst wirklich bewusst. Also regte er an, dass der volle Kaufpreis auf ein Notaranderkonto kommt, damit die Schlüsselübergabe erfolgen kann. Ein Eigentumsübergang kann allerdings erst nach Einleitung des Aufgebotsverfahrens erfolgen.
Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein herunter und so könnte es passieren, dass er vom Vertrag zurücktreten wollte. Wenn er aber dann schon das Elternhaus entkernt hat, würden wir auf den Kosten sitzen bleiben. Um uns abzusichern muss daher der volle Kaufpreis auf ein Notaranderkonto.
Nach außen hin behauptet er nun, dass er seine Wohnung gekündigt hat - was aber ja nicht stimmt und der Notar hatte ihn ausdrücklich gewarnt gehabt es auch noch nicht zu tun.
Für die 2. Änderung des Vertrages fallen nun natürlich weitere Gebühren an. Die wollte er erst mal gar nicht tragen, dann zum Teil und nun übernimmt er sie ganz. Ich habe die "Verhandlungen" geführt. Hier sei erwähnt, dass er Autoverkäufer ist und verhandeln sein tägliches Geschäft ist. Was er nicht wusste:
Lege Dich nie mit einem Spieler an ... 
Meine Schwestern und ich sind uns da einig. Wir übernehmen die Kosten bis zum ersten Änderungsvertrag - den Rest müssen sie eben bezahlen. Da der Notar auf das Honorar zum ersten Änderungsvertrag verzichtet, haben wir gesagt, dass wir die Kosten für den 1. ÄV. anteilig am nun folgenden 2. ÄV übernehmen.
Oh je ... er wurde eben sehr laut am Telefon und meinte, ich wäre ja schon alt, aber er hätte noch Kinder zu ernähren ... Als ich ihm dann aber ruhig und bestimmt erklärte, dass ich auch kein Geld zu verschenken hätte, wurde er wieder ruhiger.
Wir hätten uns ja noch auf einen Deal eingelassen, wenn er nicht gelogen hätte. Schließlich entfallen auf uns ja auch Kosten wie Müll, Wasser, Strom, gebäudeversicherung ..., Das war von ihm einfach dummdreist. "Dumm" daher, weil er wohl unser Gespräch im Warteraum vergessen hatte.
Summa Sumarum sind das knapp über 1.300 €, die er nun zu zahlen hat.
Jetzt bin ich mal gespannt, ob der Termin morgen für den 2. ÄV ohne Probleme über die Bühne geht.
Einen kleinen "Sieg" habe ich ihm aber auch belassen. Am Ende des Telefonates meinte er, dass die Krippe noch aus der Garage raus müsste. Morgen muss ich noch mal bei einem Kindergarten anrufen ... die wollen sie haben ...
Das war die erste selbstgebastelte Krippe meines Vaters. Die lässt sich nur mit 2 Mann tragen ... Da hatte er einst richtig viel Zeit und Liebe reingesteckt.