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Gebühren für den Rechtsanwalt

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Gebühren für den Rechtsanwalt
« am: 16 Oktober 2021, 12:51:20 »
Hallo "Leidensgenossen"!

Folgendes: Meine Frau hat in den letzten drei Jahren ca.150.000,- bei Wunderina und BWin (?) verzockt. Mittlerweie ist sie in Therapie, die Konten sind gesperrt, usw.
Jetzt hatte ich Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der mir gesagt hat, das wir gute Chancen habe das Geld zurückzufordern. Allerdings möchte der Gute 49% von der Schadenssumme, sprich 75.000,- als Honorar.
Meine Versicherung übernimmt natürlich nichts ;-)
Kennt jemand einen RA, der das evtl. etwas günstiger Anbietet?

Vielen Dank

Stefan

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Bastian0307

Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #1 am: 16 Oktober 2021, 13:56:00 »
Das der Anwalt allein die Summe erhebt halte ich für höchst unwahrscheinlich, eher inklusive Gerichtskosten. Die Regelsätze sind vorgegeben. Außerdem musst du ihm im Falle das du den Rechtstreit gewinnst garnichts an ihn zahlen da es üblich ist das die Kosten die verliererseite übernehmen muss.

Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #2 am: 16 Oktober 2021, 14:24:00 »
Das der Anwalt allein die Summe erhebt halte ich für höchst unwahrscheinlich, eher inklusive Gerichtskosten. Die Regelsätze sind vorgegeben. Außerdem musst du ihm im Falle das du den Rechtstreit gewinnst garnichts an ihn zahlen da es üblich ist das die Kosten die verliererseite übernehmen muss.

Besten Dank für die Antwort!
So habe ich das vom RA verstanden: Sollte ich den Rechtsstreit "gewinnen", bekommt der RA 49% von der Schadenssumme. Sollte der Rechtsstreit nicht gewonnen werden, falle für mich keine Kosten an.
Daher meine Frage.

Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #3 am: 16 Oktober 2021, 14:37:00 »
Jeder Rechtsanwalt arbeitet günstiger. Hier gibts ein Thread von Ilona wo Kanzleien empfohlen werden, bzw die sich auf dem Gebiet auskennen. Woher hat deine Frau denn das Geld genommen (150K innerhalb von 3 Jahren)? Hat sie jetzt noch Geld für einen Anwalt? Ein kompetenter RA würde sie auch aufklären WELCHE Möglichkeiten es gibt, je nach Einkommenssituation. Manchmal sind die Erstgespräche auch kostenlos.

Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #4 am: 16 Oktober 2021, 14:49:34 »
Jeder Rechtsanwalt arbeitet günstiger. Hier gibts ein Thread von Ilona wo Kanzleien empfohlen werden, bzw die sich auf dem Gebiet auskennen. Woher hat deine Frau denn das Geld genommen (150K innerhalb von 3 Jahren)? Hat sie jetzt noch Geld für einen Anwalt? Ein kompetenter RA würde sie auch aufklären WELCHE Möglichkeiten es gibt, je nach Einkommenssituation. Manchmal sind die Erstgespräche auch kostenlos.

Vielen Dank!
Ja, ich habe mich leider nie um meine Finanzen gekümmert und alles meiner Frau überlassen.
Geld für einen Anwalt ist da, es geht mir hier um die besagten 49%. Ich meine, jeder soll sein Geld verdienen, aber 49% ist dann doch eine Hausnummer.
Den Thread werde ich mir mal zur Gemüte führen.

Stefan

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Offline Ilona

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Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #5 am: 16 Oktober 2021, 15:00:34 »
Hallo Stefan, es wirkt, als handele es sich um das Angebot eines Prozessfinanzierers. RAe rechnen nach der Gebührenordnung ab. Die ist bei dem Streitwert nicht gerade niedrig. Es gibt einige Prozesskostenrechner im Netzt. Guck da mal nach, was es über zwei bzw. drei Instanzen kosten würde. Bevor du loslegst, sollte dir klar sein, wie hoch das Risiko im Falle eines Verlustes ist. Der FAGS bietet eine kostenlose Erstberatung incl. erstes Forderungsschreiben an. Damit wird es aber nicht getan sein, sollte ein Anspruch bestehen, muss man den aktuell per Klage durchsetzen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #6 am: 16 Oktober 2021, 15:25:02 »
Das der Anwalt allein die Summe erhebt halte ich für höchst unwahrscheinlich, eher inklusive Gerichtskosten. Die Regelsätze sind vorgegeben. Außerdem musst du ihm im Falle das du den Rechtstreit gewinnst garnichts an ihn zahlen da es üblich ist das die Kosten die verliererseite übernehmen muss.

Ich denke wir sprechen hier von einem Erfolgshonorar. Dies ist unter gewissen Umständen auch den Anwälten erlaubt. Erst Anfang des Monats sind erst noch Lockerungen bei Erfolgshonoraren in Kraft getreten.

Zitat
(1) 1Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wenn

1.   sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2 000 Euro bezieht,
2.   eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird oder
3.   der Auftraggeber im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.


§ 49b Absatz 2 Satz 1 RVG

Der Gesetzgeber definiert den Begriff der "verständigen Betrachtung" im Übrigen wie folgt:
Zitat:
"Die "verständige Betrachtung" erfordert, dass nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auch die finanziellen Risiken und deren Bewertung durch den einzelnen Auftraggeber bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Erfolgshonoraren berücksichtigt werden."
Zu prüfen ist vor Abschluss eines Erfolgshonorars immer die individuelle Lebenssituation der konkret betroffenen rechtsuchenden Person.

Die Regelung, das man aus wirtschaftlichen Gründen von der Verfolgung seines Rechts abgehalten sein würde, ist übrigens mit der neuen Reform nicht mehr erforderlich.

In einer Honorarvereinbarung sind in diesem Fall sicherlich keine Gerichtskosten enthalten, da wir uns hier bei einem Streitwert jenseits der 2000€ befinden.

Davon abgesehen, die 49% Honorarforderung vom Streitwert möchte ich etwas irritiert nicht weiter kommentieren

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Offline Ilona

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Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #7 am: 16 Oktober 2021, 18:26:45 »
Ich kann mich nur wiederholen: Bei so einem Streitwert muss gut überlegt, wie man vorgeht. Hier ein Prozesskostenrechner (es gibt noch viele andere): https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/rvg_rechner/rvg-rechner.jsp
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Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #8 am: 16 Oktober 2021, 20:47:48 »
Ich kann mich nur wiederholen: Bei so einem Streitwert muss gut überlegt, wie man vorgeht. Hier ein Prozesskostenrechner (es gibt noch viele andere): https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/rvg_rechner/rvg-rechner.jsp

Genau so sehe ich das auch!!!
Nur welchen Anwalt nimmt man, der sich damit wirklich auskennt?

Stefan

Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #9 am: 17 Oktober 2021, 02:58:15 »
Die hier betroffene Kanzlei ist übrigens wie von Illona vermutet lediglich ein Partner eines sogenannten Prozessfinanzierer. Demzufolge sind hier natürlich gegen das Erfolgshonorar alle Risiken (darunter auch die Gerichtskosten) abgedeckt.

Du kannst aber der mir mitgeteilten Kanzlei oder andere (z.B. die Anwaltskanzlei Lenné aus Leverkusen ist sehr vertieft in diesem Rechtsbereich) auch direkt zur Wahrnehmung deiner Rückforderungen anfragen. In diesem Fall wäre es aber unbedingt ratsam, sich bei deinem enormen Streitwert den RVG Rechner anzusehen, den Illona verlinkt hat. Denn eigene RA-Kosten und Gerichtskosten sind nämlich von dir vorzufinanzieren.

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Offline Ilona

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Re: Gebühren für den Rechtsanwalt
« Antwort #10 am: 17 Oktober 2021, 09:20:50 »
Es bleibt aber die Frage: will deine Frau klagen und was tut sie, damit sie nicht noch einmal in so eine Situation kommt? So ein Prozess ist mit Stress verbunden, da sollte man einigermaßen stabil sein. Ein Rückfall würde sie dann wahrscheinlich eher destabilisieren. Und unterstützt du sie nur bei der Rückforderung oder auch beim Glücksspielfreiwerden? Oder habe ich was überlesen? Dann sorry, bin derzeit nur mit dem Handy unterwegs.

LG Ilona
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2021, 10:04:04 von Ilona »
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