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Was kann ich zurückfordern?

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Was kann ich zurückfordern?
« am: 16 Oktober 2021, 22:05:46 »
Hallo nochmal ;-)
Ich muss mich erst seit gut vier Wochen mit diesem Thema beschäftigen, da meine Frau Spielsüchtig ist. Ergo: Ich kenne mich da nicht aus...
Ich habe einen Anbieter angeschrieben und ihn gebeten mir die Umstäze meiner Frau darzulegen.
Diese Auflistung habe ich gestern bekommen und hatte danach mehrere Schlaganfälle....

Nur was kann ich einklagen?

In der Aufstellung sind natürlich alle Umsätze aufgelistet die meine Frau auf dieser Plattform gemacht hat, incl. der Gewinne die sie gemacht hat.

Also wie wird das gerechnet?

Kann ich "nur" das Geld einklagen, was sie tatsächlich eigezahlt und verzockt hat?
Oder wird hier auch das "gewonnene" Geld hinzu gezählt?

Ich bin da etwas überfragt...

Stefan

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Offline TAL

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Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #1 am: 16 Oktober 2021, 22:21:14 »
Ist die Frage ernstgemeint?

Käme sie von einem Spieler, würde sie mich nicht wirklich verwundern. Da du aber ja angeblich selber gar keiner bist, irritiert sie mich schon etwas...

Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #2 am: 16 Oktober 2021, 22:37:16 »
Ist die Frage ernstgemeint?

Käme sie von einem Spieler, würde sie mich nicht wirklich verwundern. Da du aber ja angeblich selber gar keiner bist, irritiert sie mich schon etwas...

Öhm...Ja?

Also ich bin kein Jurist o.ä.
Und die Frage ist durchaus ernst gemeint. Ich kann das aus der EXEL Tabelle, die mir der Anbieter zugeschickt hat, auch nicht herauslesen, was Eigen. und was Fremdkapital ist.

Sorry, wenn das eindeutig sein sollte, dennoch habe ich keine passende Antwort darauf.

Stefan

Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #3 am: 16 Oktober 2021, 23:02:10 »
Da du aber ja angeblich selber gar keiner bist, irritiert sie mich schon etwas...

Und nein, ich bin kein Spieler und werde mich dafür auch nicht entschuldigen, dass ich kein Spieler bin. Es reicht mir, wenn meine Ehefrau unser Geld verzockt.

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Offline Ilona

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Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #4 am: 16 Oktober 2021, 23:37:32 »
Hi, Gewinne müssen abgezogen werden. Aber vorab: du kannst das Geld nicht einklagen. Das muss deine Frau selbst erledigen. Will sie das? Kann sie das, bzw. hält sie das durch? Will sie aufhören? Oder ist sie noch ambivalent? All das sind wichtige Fragen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline TAL

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Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #5 am: 16 Oktober 2021, 23:56:11 »
Ich habe dich nicht um eine Entschuldigung gebeten. Zumindest nicht, daß ich mich erinnern könnte. Wofür auch? Was ist denn das für ein Quatsch? Mir ging es da eher um die Denkweise, die mir irgendwie bekannt vorkam. Aber nun ja...

Ich hatte gerade eine ziemlich detaillierte Antwort auf deine Frage geschrieben, sie aber wieder gelöscht, nachdem ich deinen nächsten Kommentar (#3) gelesen hatte. Deine Art erinnert mich doch zu sehr an einen anderen User, der hier ähnlich provokativ und herablassend aufschlug.
Ich muß mich nicht aufgrund meiner Vergangenheit abwerten lassen von jemandem, der genau deshalb etwas von mir wissen will.
Sorry, auf sowas habe ich keine Lust.

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Offline Olli

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Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #6 am: 17 Oktober 2021, 07:55:44 »
Hi TAL!

Die Frage ist doch vollkommen legitim!

Zitat
Mir ging es da eher um die Denkweise, die mir irgendwie bekannt vorkam. Aber nun ja...

Sei mir bitte nicht böse, aber es sind Deine Assoziationen, die nichts mit dem TE zu tun haben.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Alexander25840

Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #7 am: 17 Oktober 2021, 08:28:09 »
Du kannst sämtliche Einzahlungen abzüglich der tatsächlichen Auszahlungen einfordern. Von daher ist schon wichtig was der tatsächliche Verlust ist.

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Offline TAL

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Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #8 am: 17 Oktober 2021, 11:36:11 »
Ja, die Frage ist vielleicht nicht wirklich 'legitim', da der gesunde Menschenverstand sie eigentlich beantworten sollte... sie wird aber schon relativ häufig gestellt, wenn jemand anfängt, sich mit dem Thema auseinandersetzen. Von daher ist sie wohl zumindest 'normal'.

Und er kann nichts für meine Assoziationen. Das ist auch richtig.
Ich habe gesagt, wo meine herkamen, und damit war es dann eigentlich auch erledigt.
Anschließend hatte ich ihm ursprünglich sogar ausführlich geantwortet. Eben weil diese Verwirrung häufiger vorkommt, auch wenn sie sonst eher von den Spielern selbst gestellt wird.

Ich habe es dann nach besagtem Beitrag doch gelassen.
Das Ganze gilt nämlich andersrum genauso - ich kann auch nichts für seine Assoziationen.

Von daher belasse ich es einfach dabei. Ist ja in Ordnung. Es können ja auch Andere antworten.

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Offline andreasg

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Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #9 am: 17 Oktober 2021, 13:02:08 »
Hallo ihr Lieben,
geht es hier um Vollmacht, oder wird das besagte Konto gemeinsam gefeuert, oder ist getrennte Kontofuehrung hier hinterlegt?
Ich bin kein Paragraphendreber, da sollen sich die Juristen fachlich bemühen!

Ich habe nur wieder einmal meinen Aufreger:, und bringe ihn hier ein,: Angehörige, die glauben, alles sei in Ordnung, wenn nur das spielende Mitglied der Gemeinschaft mit dem Spielen aufhört j.

Angehörige tragen e
inen, meistens unbewussten Anteil dazu bei, daß hier die Spieler ihrer Sucht ausüben. Als Motiv nehme ich zB. Groll und Lebensanst. Ein Psychologe kann helfen, Antworten zu finden.
Also Wenn verdrängte Schuldgefuuehle in die Suchtschiene gleiten, braucht es Wiedergutmachung, für die Beteiligten.
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #10 am: 17 Oktober 2021, 15:48:00 »
Angehörige tragen e
inen, meistens unbewussten Anteil dazu bei, daß hier die Spieler ihrer Sucht ausüben.

Wenn ich als Angehörige das so lese, steigt in mir nur Wut auf.
Klar, andere sind Schuld das er Spielen muss, wenn ich was sage das muss er Spielen gehen weil er meine Kritik nicht erträgt. Wenn ich nichts sage, habe ich es ja gewusst und nix gesagt .....

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Offline TAL

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Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #11 am: 17 Oktober 2021, 16:42:20 »
Ich denke nicht, daß der Beitrag eine Schuldzuweisungen sein sollte. Es ging dabei gar nicht um das "Du bist Schuld, weil du ein Kontrollfreak bist." - und andere solcher Rauswinde-Versuche. Das sind suchtbedingte Rechtfertigungen, über die man wohl kaum diskutieren muß. Das ist Andreas auch klar, da bin ich mir sicher. Er meinte wohl eher die Herangehensweise, die von Angehörigen oft gewählt wird. So nach dem Motto "Ich regel dir das Finanzielle, und dann reißt du dich zusammen, und alles wird gut." So einfach ist es nämlich nicht. Der finanzielle Druck sorgt zwar oft dafür, daß der Spieler 'auffliegt', ihn aus dem Weg zu räumen bekämpft aber nur die Symptome. Obendrein entbindet ein Einschreiten den Spieler auch noch davon, sich selbst der Verantwortung stellen zu müssen.

Er bekommt ein ungläubiges Kopfschütteln, wird durch diese Einmischung auch noch in seiner vermeintlichen 'Dummheit' bestärkt, darf jetzt nichts mehr tun, außer 'brav' sein. Alles, was von ihm verlangt wird, ist, nicht mehr zu spielen.
Das Problem ist aber nicht auf seinem Konto, sondern in seinem Kopf - und dabei braucht er Hilfe.

Die 'Schuld' der Angehörigen besteht lediglich darin, die Sucht zu unterschätzen (deshalb auch seine Nutzung des Wortes 'unbewußt'). Genau, wie der Spieler selbst. Die Spirale wird so in Gang gehalten.
Wenn also nicht beide gewillt sind, ihre Herangehensweise zu hinterfragen, wird es schwierig.

Das war wohl damit gemeint.
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2021, 16:46:26 von TAL »

Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #12 am: 19 Oktober 2021, 22:48:56 »
Die 'Schuld' der Angehörigen besteht lediglich darin, die Sucht zu unterschätzen (deshalb auch seine Nutzung des Wortes 'unbewußt'). Genau, wie der Spieler selbst. Die Spirale wird so in Gang gehalten

Kein Mensch hat hat eine "Schuld" oder auch einen Anteil an dem Fortbestehen einer Suchtproblematik, wenn er hilft. Das wäre auch absurd.
Das man nicht am Anfang sofort als Angehöriger, Freund oder Bekannter richtig reagiert, sich mit der ursächlichen Problematik im Detail auseinandersetzt, ist doch vollkommen menschlich. Oft kennt man die Hintergründe nicht, man kennt die Sucht&deren Auswirkungen im Einzelnen auch gar nicht und oft weiß man auch nicht damit umzugehen wenn man sich damit als Außenstehender befasst.

Aber ich kann deine ursprüngliche Reaktion auf dieses Thema, sofern ich es richtig verstanden habe, nachvollziehen. Wenn ich etwas besorgniserregendes an dem Verhalten eines Menschen bemerke, der mir vor allem wichtig ist, wäre meine erste intuitive Vorgehensweise in etwaigen Suchtforen sicherlich erstmal darin beschränkt, mich darüber zu informieren wie ich effektiv helfen und "seine" Sichtweise zumindest grundlegend ein Stück weit verstehen bzw. nachvollziehen kann.

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Offline TAL

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Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #13 am: 20 Oktober 2021, 00:40:38 »
Hallo Dennis,

ja, manchmal kommt man eben nicht auf einen Nenner. Wie ich und der Threadersteller. Aber das war davor, und hatte mit dem Thema jetzt am Ende auch nur bedingt etwas zu tun. Mir gefiel seine Art und seine Einstellung ganz einfach nicht; und mit seiner Reaktion auf meine Nachfrage, die er dann nachträglich noch eingeschoben hatte, war das für mich dann auch erledigt. Im Nachhinein betrachtet war ich allerdings auch nicht sonderlich freundlich, das stimmt. Ob meine Formulierung da angemessen war, darüber läßt sich also zugegebenermaßen streiten, aber ich war eigentlich aufgrund dieser 'unüberbrückbaren Differenzen' schon aus diesem Thema raus, als die Reaktion von Marieclaire auf den Beitrag von Andreas kam.
Was ich dann schrieb, bezog sich also gar nicht mehr auf Threadersteller oder dessen Anliegen.

Eigentlich hatte ich lediglich versucht, Marieclaire zu erklären, was für Andreas wohl offensichtlich der 'Aufreger' war, an dem sie sich (aus ihrer Sicht verständlicherweise) störte.
Sie benutzte dabei das Wort 'Schuld', deshalb setzte ich es auch in Anführungszeichen, als ich das aufgegriffen habe. Das stammte also nicht von mir.
Im Grunde genommen habe ich nur versucht, ein Mißverständnis aufzuklären, und dabei gleich ein neues erzeugt. -.-

Natürlich ist niemand schuld, und schon gar kein Angehöriger.
Ich finde den Aufreger von Andreas auch übertrieben, und ein Stückweg ungerecht, da, wie du ja sagtest, ein Angehöriger der Situation quasi hilflos gegenübersteht. Ich kann aber zumindest verstehen, was ihn aus seiner Sicht daran 'getriggert' hat - und daß es keine Schuldzuweisung von Andreas war in dem Sinne, in dem Marieclaire es verstanden zu haben schien. Mein letzter Beitrag war demnach nicht meine persönliche Ansicht, sondern ein (offenbar recht dürftiger) Versuch, den Unterschied zwischen dem, was Andreas aufgeregt hat (nämlich daß finanzielle Hilfe das Problem nicht löst), und dem, wie es Marieclaire verstanden hat (daß es ihm darum ging, Angehörige seien ja immer irgendwie mit 'Schuld', egal, was sie tun), darzulegen.
Andreas hat mit 'Schuld' (oder besser gesagt "...seinen Anteil haben...") etwas anderes gemeint, als Marieclaire verstanden hat.
Mehr wollte ich gar nicht sagen.

Ich hoffe, das war verständlich. Manchmal ist es schwierig für mich, meine Gedankengänge und Beweggründe nachvollziehbar zu erläutern.
Das bringt dann ab und an ziemlich unangenehme Diskussionen.
« Letzte Änderung: 20 Oktober 2021, 00:46:13 von TAL »

Re: Was kann ich zurückfordern?
« Antwort #14 am: 21 Oktober 2021, 00:41:03 »
Für mich war es verständlich und nachvollziehbar.  Danke für die sehr ausführliche Argumentation bzw. Erklärung der missverständlichen Aussagen zuvor

 

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