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Brief von hambach

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Re: Brief von hambach
« Antwort #15 am: 12 November 2021, 00:23:52 »
Zitat
Nötigung? Wer nötigt wen?

Ich sehe da schon eine Art von Nötigung, es ist nicht die Feine englische Art.
Der Spieler der so oder so schon am arsch ist, den Kopf voll hat und nicht weiß wo oben und unten ist, bekommt einen Brief auf den Tisch geknallt wo drin steht, dass er demnächst gerichtlich zu Unterlassung aufgefordert wird wenn der wisch nicht unterschrieben wird, bzw. eine Empfehlung an den Mandant herausgeht, in Verbindung mit dem Satz dass erhebliche Mehrkosten entstehen.

Im Zusammenhang mit den Urteilen die klar und deutlich pro Spieler sind sehe ich da schon eine Art von Nötigung.
Die Dienstleistungsfreiheit ist nicht eingeschränkt, die Kasinos haben sich in Deutschland zu registrieren, die Länder dürfen selber entscheiden wie sie das Glücksspiel regulieren, weil es erhebliche Risiken birgt, und daher nationales über dem EU-Recht steht.

Dieser Anwalt ist genau so Abgewichst wie die Kasinos, jeden Groschen greifen, koste es was es wolle.

Zitat
Wer genau könnte einen Unterlassungsanspruch gegen wen erwirken? Und vor allem weswegen?

In der Regel läuft es ja so ab:

Spieler schreibt den Dienstleister an -> will mein Geld zurück
Dienstleister denkt sich den zeigen wir es -> Auftrag an Anwalt
Anwalt -> Schreiben per Copy & Paste an Spieler

Der Dienstleister möchte seine ruhe, der Spieler soll per Anwalt ruhig gestellt werden damit er keine Ansprüche gegen den Dienstleister hat.
Der Spieler denkt sich ohohhhhh ich lass da mal lieber die Finger davon -> Dienstleister hat seine ruhe.

Gibt der Spieler aber nicht auf, und geht den Dienstleister erneut auf den Sack dann: Fordert der Dienstleister den Anwalt auf den Spieler ruhig zu stellen.
Der Anwalt haut in die Tasten, und reicht bei Gericht eine Unterlassungsklage ein, bzw. lässt gerichtlich feststellen dass keine Ansprüche bestehen.

Du verwirrst mich. Vielleicht versteh ich dich auch nicht richtig, aber nur mal zum Verständnis:

Glücksspielsüchtiger stellt Schadensersatzforderung an ein in Deutschland zu dem Zeitpunkt verbotenes Online-Casino
Das Casino leitet dies zuständigkeitshalber an die (eigene) juristische Abteilung weiter. In diesem Fall der von dir erwähnte Jurist.
Der wiederum droht dir dann mit einer Unterlassungsklage, wenn du einen beigefügten Forderungsverzicht nicht unterschreibst und zurück sendest?

*

r0fLn3W

Re: Brief von hambach
« Antwort #16 am: 12 November 2021, 10:33:55 »
2018 hieß es unterlassen,  bezüglich Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister.

2021 endete der Brief : Werden wir gerichtlich feststellen lassen das keine Ansprüche bestehen. Mit Bezug zum Online Casino.

Re: Brief von hambach
« Antwort #17 am: 12 November 2021, 13:04:48 »
Das Casino hat das Recht eine negative Feststellungsklage einzureichen, wenn nach deren Meinung Jemand zu Unrecht etwas fordert.
Die müssten dann aber auch den Kostenvorschuss aufbringen.
Auch können die zum Verzicht auf die Forderung unter HInweis auf die Klage auffordern.
Nötigung ist sowas nicht.
Hier geht es nur um die juristische Klärung.

Würde mich aber wundern, wenn die tatsächlich Klage einreichen

*

r0fLn3W

Re: Brief von hambach
« Antwort #18 am: 12 November 2021, 13:38:58 »
Das Casino hat das Recht eine negative Feststellungsklage einzureichen, wenn nach deren Meinung Jemand zu Unrecht etwas fordert.
Die müssten dann aber auch den Kostenvorschuss aufbringen.
Auch können die zum Verzicht auf die Forderung unter HInweis auf die Klage auffordern.
Nötigung ist sowas nicht.
Hier geht es nur um die juristische Klärung.

Würde mich aber wundern, wenn die tatsächlich Klage einreichen

Da kommt dann nur ein Gericht in München in Frage, denn vor anderen AG / LG würde man ja verlieren.....

 

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