Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm

  • 34 Antworten
  • 6003 Aufrufe
Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #15 am: 23 November 2021, 11:24:33 »
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/10/Umlaufbeschluss-Gluecksspiel.pdf

hier wird nochmal ausführlich erläutert wie und wann und unter welche Bedingungen Limiterhöhung möglich ist

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #16 am: 23 November 2021, 15:33:59 »
Diese Vereinbarung muss aber individuell mit dem jeweiligen Spieler  geschlossen werden.
« Letzte Änderung: 23 November 2021, 15:47:17 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #17 am: 23 November 2021, 16:07:12 »
  Hallo Ilona , also mein Anbieter ein großer hat nie von mir verlangt das ich irgendwelche Nachweise ihn senden soll und ich konnte nach Oktober 2020 Einzahlen was ich wollte , Sportwetten zb 5000 Euro im Monat ohne zu wissen ob ich überhaupt soviel eigenes Geld Verdiene bzw habe , ist das korrekt ? Und auf meine Nachfrage warum er mich nicht vor meiner Spielsucht geschütz hat , hat er geschrieben , wir hatten keine möglichkeit zu wissen das sie unter Spielsucht leiden ! Bei denen steht auf der Seite Spielerschutz , bei uns gibt es Schadens Indiaktoren - Algorithmen und andere Mechanismen um Proplembehaftetes Spielverhalten früh zu entdecken , warum schreiben die mir dann , sie konnten es bei mir nicht ahnen und hatten keine möglichkeit dagegen was zu machen . Wie kann das ? Spielte da fast 10 Jahre .

lg Claus

*

Offline Alex86

  • *****
  • 200
Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #18 am: 23 November 2021, 16:25:17 »
ganz ehrlich wer glaubt das den OC’s irgendein Spielerschutz / Suchtschutz wichtig ist der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Die kassieren nur das Geld der Rest ist denen sowas von egal. Das ist ein Milliardenbusiness!

Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #19 am: 23 November 2021, 16:31:41 »
 Da hast du wohl recht aber ohne Politische unterstützung wäre das nicht möglich also sind diese die Weihnachtsmänner für die Glücksspielanbieter

*

Offline Alex86

  • *****
  • 200
Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #20 am: 23 November 2021, 16:51:08 »
das die eine starke Lobby haben davon kannst du ausgehen weil einfach zu viel Geld da unterwegs ist

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #21 am: 23 November 2021, 17:05:40 »
Tja, da müsst ihr euch wehren. Das wird aber nur was, wenn ihr die Zockerei an den Nagel hängt. Sonst steht ihr das nicht durch. Da wird mit harten Bandagen agiert. Das kann man nur parieren, wenn man relativ stark ist und sich nicht parallel noch um seine Sucht kümmern muss.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #22 am: 23 November 2021, 17:20:49 »
  Ilona ich finde man bekommt von den Aufsichtbehörden keine vernüftige Antwort wenn man diese Anschreibt , wie zb 1000 Euro limit auf Sportwetten , das macht es sehr schwer etwas zu unternehmen da man ja wissen muß was ist Gesetz und was nicht !! Also ich bin seit Juli 2021 seitdem ich erfahren habe das Online Glücksspiel verboten war  Spielfrei der Schock und das Wort illegal hat mich befreit von den schei........ Verstehe mich nicht warum ich das gemacht habe , es ist wie als wenn es ein böser Traum   war und ich jetzt aufgewacht bin. Habe null Bedürfnis auf´s spielen und das nach 10 Jahren mit extrem Sucht 24/7 . Habe mich auch gesperrt

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #23 am: 23 November 2021, 17:40:16 »
Sehr gute Entscheidung. Bleib dran und hol dir Unterstützung in einer Selbsthilfegruppe. Die Sachlage ist ganz einfach. Das Einzahlungslimit von 1.000 € ist gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden. Es sei denn, es handlet sich um einen Anbieter, der weiterhin illegal tätig ist und über keine deutsche Erlaubnis verfügt. Kläre das als Erstes und besorg dir dann schon mal eine Kontoauskunft nach DSGVO. Danach sehen wir weiter.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #24 am: 23 November 2021, 18:02:29 »
Vielen Dank , ja habe alle Spielverläufe von den Anbietern schon , hatte auch einen Anwalt Cllb aber die haben jetzt abgesagt und nehmen niemanden mehr an der Prozesskostenhilfe braucht , haben mich weiter vermittelt an einen Kollegen von denen , muss jetzt warten bis der sich meldet , scheint sehr viel los zu sein gegen die Anbieter . Meinst du es macht Sinn mit der Selbsthilfegruppe , da ich überhaupt kein Gedanke verspüre nochmal zu Spielen , selbst als ich 4000 Euro nachzahlung Arbeitslosengeld bekommen habe , war überhaupt kein Gedanke das ich spielen wollte , vorher hatte ich jeden Cent den ich hatte sofort verspielt , mir sagte mal eine Kollegin von dir , habe eure nr Angerufen weil ich mich selbst gewundert habe das der Schock so groß war ( ILLEGAL ) das ich sofort aufgehört habe , dass es sowas gibt !

Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #25 am: 23 November 2021, 20:19:27 »
Bet365 kann man weiterhin problemlos in 2 Tagen 6000 Euro laden - Sie sagen das Aiw reguliert seit dem 01.01.2021 durch Darmstadt sind - das ist doch ein Witz. Wie kann das denn sein?

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #26 am: 23 November 2021, 21:41:57 »
Wir werden dem nachgehen. Systematisch und in Ruhe. Es braucht alles ein bisschen Zeit. Dokumentier das mal und lass die Finger davon. Kümmer dich bitte um Unterstützung. Du schaffst das nicht allein.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #27 am: 23 November 2021, 23:42:25 »
Ich möchte mal auf den Inhalt des Eingangsposts zurückkommen – hier wird mir (nicht zum ersten Mal bei derartigen Threads) zu sehr vom Thema abgeschweift.

Bei der OLG-Entscheidung ging es ja “nur” um den Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. die Beschwerde gegen die Ablehnung durch das LG Bochum.

Dass sich im Zuge dessen das OLG auch inhaltlich im Sinne der rückfordernden Spieler geäußert hat, ist natürlich als sehr positiv zu werten.

Für den konkreten Fall des Spielers bedeutet das jetzt was? Dass er endlich seine Klage am LG Bochum fortsetzen kann, da ihm dafür jetzt Prozesskostenhilfe gewährt wurde? Oder kann das Casino den nächsten Schritt gehen und gegen die Entscheidung des OLG seinerseits Beschwerde einlegen?

Mühseliges Geschäft, diese Juristerei – aber der Schneeball ist dennoch wieder ein bisschen größer geworden.

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #28 am: 24 November 2021, 00:13:03 »
Ja, der Schneeball ist in der Tat größer geworden. Das Schöne an PKH Entscheidungen ist ja, dass das Gericht nicht nur die Bedürftigkeit prüft sondern auch die Erfolgsaussichten. Damit hat man schon einmal eine rechtliche Einschätzung in der Hand. Ob es dann tatsächlich so kommt, werden wir sehen. Es ist jedenfalls ein sehr positives Signal.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Erste obergerichtliche Entscheidung OLG Hamm
« Antwort #29 am: 24 November 2021, 00:28:55 »
Oder kann das Casino den nächsten Schritt gehen und gegen die Entscheidung des OLG seinerseits Beschwerde einlegen?

Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht, da mit der Entscheidung die Rechte des Casinos nicht beeinträchtigt werden. Jetzt findet erst einmal ganz normal das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht statt.

VG, Kläger2018

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums